Woher ich das weiß: Berufserfahrung Keine Sorge, alle Leistungen der KK stehen Dir zur Verfügung, egal wie lange Du nicht beim Zahnarzt warst oder ob Du jemals dort Du Angst hast, lasse nur eine Kontrolle bist als Patient Kunde und es darf vom Zahnarzt nur das gemacht werden, wozu Du bereit bist und einwilligst. ja das kann schon sein.. die Krankenkasse zahlt nur einen gewissen Teil.. 10 jahre nicht beim zahnarzt full. da du deine Untersuchungen nicht wahr genommen hast, und deine Zähne verkommen hast lassen.. sieht die Kasse nun auch berechtigterweise nicht ein, für alle Kosten aufzukommen.. das ist jetzt dein eigenes Pech.. und ich hoffe du hast nen gut gefüllten Geldbeutel, denn je nach fehlerhaften Zähnen kann das bis zu 1000 Euro oder mehr kosten..
Härtefallregelung Doch nicht nur Hartz IV Empfänger und Schüler, Studenten sowie Auszubildende haben ein nur sehr geringes Einkommen. Auch Menschen, die den ganzen Tag hart arbeiten, aber eine ganze Familie zu versorgen haben und womöglich sogar zwei Jobs haben, haben in der Regel für einen Zahnersatz kein Geld übrig. In diesem Fall greift, wenn es um die Regelversorgung geht, die Härtefallregelung, die auch diesen Menschen ermöglicht zu eine sehr guten und akzeptablen Zahnersatz zu kommen. 10 jahre nicht beim zahnarzt. Die Härtefallregelung sieht dabei vor, dass bei bestimmten Einkommensgrenzen die Krankenkasse der GKV den doppelten Festzuschuss zahlt. 63% finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht. Und das bedeutet in der Regel auch die vollständige Befreiung von der Zuzahlung für den Zahnersatz. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass der Patient beim Zahnarzt auch einen Antrag auf den doppelten Festzuschuss stellt. Der Patient muss in diesem Fall sein Einkommen nachweisen, und zwar anhand seiner Gehalts- und Lohnabrechnungen sowie den anderen Einkünften.
Leistungen & Services... Zahngesundheit Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs: AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Niedersachsen AOK Nordost AOK NordWest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Sachsen-Anhalt Der Besuch beim Zahnarzt lohnt sich nicht nur bei Zahnschmerzen. Er bietet auch verschiedene Vorsorgeuntersuchungen an. Die AOK übernimmt die Kosten für Ihren Zahnarztbesuch und die entsprechenden Vorsorgeleistungen, damit Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Warum zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen? Die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt tragen dazu bei, die Zähne bis ins hohe Alter gesund zu halten. 10 jahre nicht beim zahnarzt der. Der Zahnarzt untersucht dabei Zähne, Zahnfleisch und Mundraum auf mögliche Erkrankungen. Bei der Vorsorge erkennt der Zahnarzt unter anderem Beschwerden wie Zahnfleischbluten, Zahnstein oder Kieferfehlstellungen. Durch eine rechtzeitige und regelmäßige Behandlung kann der Zahnarzt schweren Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis gezielt vorbeugen.
Wenn der Geringverdiener eine Höherversorgung mit Zahnersatz wünscht, dann muss er auch die Mehrkosten dafür selbst tragen. Denn die Krankenkasse gewährt auch nicht mehr als den doppelten Festzuschuss. Mehr als 90% empfinden die Zahnarztkosten als zu teuer. Belastungsgrenze erreicht Von der Zuzahlung bei Zahnersatz befreit sind auch die Patienten, die bereits 2 Prozent ihres Einkommens im laufenden Kalenderjahr dafür geopfert haben, um andere medizinische Leistungen zu bezahlen, wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte. Diese Versicherten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Fällt der Zahnersatz dann in die Zeit, in der diese Befreiung noch gültig ist, bleibt der Versicherte dann von der Zuzahlung befreit. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es eine unzumutbare weitere finanzielle Belastung für den Versicherten wäre. Zahnzusatzversicherung seit 10 jahren nicht beim Zahnarzt gewesen? (Angststörung, Amalgam). Weiterführende Infos: In diesen Fällen gibt es den Zahnersatz kostenlos Wann gibt es doppelten Festzuschuss für Zahnersatz?
Abbildung stellt die maximalen Anwendungstemperaturen von Glas- und Keramikfaserprodukten dar
Sprechen Sie uns an! Schon im ersten Gespräch können wir viele Fragen beantworten, die Ihnen als Entscheidungshilfe dienen. Und wenn Sie es wünschen, dann erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die individuell für Sie beste Lösung. Wir freuen uns darauf! elisto GmbH Johannespfad 7 D - 57223 Kreuztal Tel. : +49 (0) 2732 55979 0 Fax: +49 (0) 2732 55979 15 kontakt(at) IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | AGB
Jetzt Kontakt aufnehmen Zur Mediathek