Fahrplan für Dortmund - Bus 456 (Dortmund Hauptbahnhof) Fahrplan der Linie Bus 456 (Dortmund Hauptbahnhof) in Dortmund. Ihre persönliche Fahrpläne von Haus zu Haus. Finden Sie Fahrplaninformationen für Ihre Reise.
Bus 456 - DB Fahrplan der Linie Bus 456 (Dortmund Hauptbahnhof) in Dortmund.
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Françoise Berton, französische Rechtsanwältin Alle Urheberrechte vorbehalten Bild: H_ko
Dem Betriebsrat sollen Informationen zukommen, die ihm ermöglichen sein Recht zur Stellungnahme wahrnehmen zu können. Der Betriebsrat müsse prüfen können, ob ein Verweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG vorliege. Der Betriebsrat solle aber auch die Möglichkeit erhalten, Anregungen für die Auswahl der Bewerber vorzulegen sowie Argumente hervorzubringen, die für die Auswahl eines anderen Bewerbers sprechen könnten. Das gelte selbst für Fälle, für die der Betriebsrat keinen Verweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen könne. Nach geltender Rechtsprechung habe die Arbeitgeberin alle Bewerbungsunterlagen von Beteiligten, auch die nicht berücksichtigten und abgelehnten, dem Betriebsrat vorzulegen. Vorlage bewerbungsunterlagen betriebsrat fur. Nur so könne der Betriebsrat seiner gesetzlichen Prüfungspflicht nachkommen. Beteiligte im Sinne des Mitbestimmungsrechts seien alle Personen, die ein konkretes Interesse an einem ausgeschriebenen Arbeitsplatz bekundeten. Selbst dann, wenn sie das Anforderungsprofil oder die Qualifikationsvoraussetzungen nicht erfüllten und offensichtlich für die Stelle ungeeignet seien.
Dies allerdings nur, soweit der Arbeitgeber die Notizen für seine Auswahlentscheidung benötigt. Schriftstücke ohne jegliche Bedeutung für die Meinungsbildung und Entscheidung des Arbeitgebers müssen nicht vorgelegt werden. Wann ist dies aber der Fall? Aktuelle BAG Entscheidung Eine Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung geschlussfolgert, dass während eines Gesprächs gefertigte Notizen, die nur als Erinnerungsstütze für den Arbeitgeber selbst gedacht seien, ohne Relevanz für die abschließende Auswahlentscheidung des Arbeitgebers sind (BAG vom 14. 04. 2015, 1 ABR 58/13). Das BetrVG gewähre dem Betriebsrat auch kein Teilnahmerecht an Bewerbungsgesprächen, womit auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers bestehe, ein so entstandenes Informationsdefizit durch Wiedergabe der mit den Bewerbern geführten Gespräche bzw. BAG aktuell: Was muss Arbeitgeber BR bei Neueinstellungen vorlegen? | AfA. deren Inhalte auszugleichen. Tipps für die Praxis Gesprächsnotizen, die zu Erinnerungszwecken gefertigt worden sind, als per se bedeutungslos einzustufen, ist abwegig, jedenfalls dann, wenn diese – wie in der zitierten Entscheidung des BAG – bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens aufgehoben wurden.
Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig vorgelegt werden. Denn nur so kann dieser sich eine umfassende und abschließende Meinung über die Bewerber*innen und die zu erwartenden Auswirkungen der Einstellung bilden. Zu den Unterlagen die der Arbeitgeber dem Betriebsrat vorzulegen hat gehören nicht nur die von dem/den Bewerber*innen eingereichten Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsschreiben. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch die Unterlagen, die er alleine oder zusammen mit dem Bewerber erstellt hat ( BAG, Beschluss vom 17. Vorlage bewerbungsunterlagen betriebsrat. 2008, 1 ABR 20/07) vorzulegen, wozu beispielhaft Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite sowie Ergebnisse von Tests und Einstellungsprüfungen ( BAG, Beschluss vom 14. 2004, 1 ABR 55/03) zählen. Überdies sind dem Betriebsrat Aufzeichnungen vorzulegen, die vom Arbeitgeber während eines Vorstellungsgesprächs angefertigt worden sind. Dies jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber die Notizen für seine Auswahlentscheidung benötigt.
Daher muss der Betriebsrat auch volle Einsicht in die genutzten Funktionen, wie Kommentare, Chats und Bewertungen dieser Bewerbungssysteme erhalten (LAG Köln, Beschluss vom 15. 2020 – 9 TaBV 32/19). Dieser Einsicht wird nicht alleine dadurch Rechnung getragen, dass die Inhalte der Bewerbungssysteme ausgedruckt werden. Vielmehr ist die Arbeitgeberin dazu verpflichtet, die Nutzung der Funktionen zu dokumentieren und dem Betriebsrat vorzulegen. Dem kann dadurch Genüge getan werden, dass dem Betriebsrat der Zugriff auf das System erlaubt wird. Dem stehen auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen, da § 26 Abs. Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen | Dittmann & Kahlau. 1 S. 1 BDSG die Weitergabe der Daten für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erlaubt (LAG Köln, Beschluss vom 15. 2020 – 9 TaBV 32/19). Was das für die Praxis der Mitbestimmung bei Online-Bewerbungen bedeutet Durch die Rechtsprechung des LAG Köln ist der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei der Nutzung von digitalen Bewerbungssystemen konkretisiert worden.