/dpa Berlin – Die Liposuktion beim Lipödem wird ab dem Stadium 3 in bestimmten Fällen zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Der Beschluss ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet – und gilt nicht für alle Betroffenen. Der G-BA hat klare Regeln festgelegt, welche Patientengruppen für die Liposuktion zulasten der GKV infrage kommen. Welche krankenkasse zahlt liposuktion bei lipödem ernährungs docs. Dazu zählen laut Richtlinie Patientinnen, bei denen sechs Monate vor der Indikationsstellung die Beschwerden mit einer ärztlich verordneten konservativen Therapie nicht gelindert werden konnten. Liegt der Body-Mass-Index (BMI) unter 35, darf eine Liposuktion bei Lipödem im Stadium 3 durchführt werden. Bei Patientinnen mit einem BMI ab 35 soll zusätzlich zur Liposuktion eine Behandlung der Adipositas stattfinden. Bei einem BMI ab 40 soll keine Liposuktion durchgeführt werden und zunächst die Adipositas behandelt werden. Darüber wurde in der Sitzung intensiv diskutiert, da besonders die Vertreter der Krankenhäuser und der Patienten die Liposuktion auch bei einem BMI über 40 therapiert sehen wollten.
SG Dresden: Krankenkassen müssen zahlen! Das Sozialgericht Dresden (Urteil vom 13. 03. 2015 - Az. S 47 KR 541/11) ist dieser Argumentation nicht gefolgt: Die Kosten seien durch die Krankenkasse zu übernehmen. Allein durch die Fettabsaugung könne eine deutliche Schmerzlinderung, eine Verbesserung der Berührungsempfindlichkeit, ein Fortschritt der Beweglichkeit und eine bessere psychische Gesamtsituation der Klägerin erreicht werden. Und darum geht es doch schließlich – das Wohl des Patienten an oberster Stelle. Auch sei nur eine stationäre Behandlung möglich, denn ohne Infusion zum Ausgleich des Flüssigkeitshaushalts sei die Absaugung nicht möglich. Lipusuktion bei Lipödem: Muss die Krankenkasse eine Fettabsaugung zur Lipödem-Behandlung bezahlen? - refrago. Außerdem erfordert auch das hochdosierte Schmerzmittel eine ständige Überwachung des Patienten, die nur stationär gewährleistet werden kann. Neue Behandlungsmethoden im stationären Bereich kein Problem Anders als bei neuen Behandlungsmethoden im ambulanten Bereich, seien laut SG Dresden im stationären Bereich neue Behandlungsmethoden grundsätzlich zugelassen.
Diese dürfen nur nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss negativ beurteilt und müssen durch wissenschaftliche Studien überprüft worden sein. Für die 51-jährige Dame bestand keine Alternative: In deren Erkrankungsstadium führe jede andere Entscheidung zu einer faktischen Behandlungsverweigerung. Für Betroffene, versichert bei gesetzlichen Krankenkassen, kann diese Entscheidung des SG Dresden, wie auch eine neuere des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 05. 02. Lipödem, Liposuktion: Grundsätzlich müssen Krankenkassen nun stationäre Fettabsaugung zahlen!. 2013, Az. : L 1 KR 391/12) wegweisend sein. Sobald neben ästhetischen Problemen echte gesundheitliche (physische und/oder psychische) Beeinträchtigungen vorhanden sind, können die Krankenkassen nun verpflichtet sein, die Kosten für eine stationäre Fettabsaugung zu tragen. Diesen sogenannten Krankheitswert im Einzelfall nachzuweisen kann schwierig sein. Um dies bestmöglich zu verwirklichen, muss ein etwaiger Antrag bei der Krankenkasse sowohl medizinisch als auch juristisch sorgfältig aufbereitet sein. Dirk Möller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Für die Finanzierung durch die Krankenkassen gelten folgende Voraussetzungen: 1. Es liegt die medizinisch gesicherte Diagnose eines Lipödems im Stadium III vor. 2. Eine konservative Therapie über mindestens sechs Wochen hat keinen Behandlungserfolg erzielt. 3. Vor einer Liposuktion ist Fettleibigkeit (Adipositas) vorab zu behandeln. Das gilt für Patientinnen mit einem Body Mass Index (BMI) über 35. Bei einem BMI über 40 wird keine Fettabsaugung vorgenommen. 4. Welche krankenkasse zahlt liposuktion bei lipödem. Zur Behandlung eines Lipödems mit Fettabsaugung sind nur nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser und Ärzte berechtigt. 5. Die Therapie erfolgt ambulant oder stationär. 6. Gegebenenfalls sind mehrere aufeinander folgende Eingriffe notwendig. 7. Als Verfahren sind TLA oder WLA zugelassen. Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
Stefan Noster und Nadja Zingel Zum Markt 1 Bornheide 11 22549 Hamburg HNO BLANKENESE Erik-Blumenfeld-Platz 27 Dr. Anna-Katharina Rohlfs und Anabelle Mohr Praxis Dr. Anne Rollin Beselerplatz 11 Praxis Dr. Christina Rosenfeld Nordalbingerweg 19 22455 Hamburg Praxis Dr. Maria Christiane Roskothen Erdkampsweg 55 22335 Hamburg Schäferkampsallee 5 20357 Hamburg Praxis Dr. Marcos Sanchez-Hanke Speersort 8 Facharztklinik Hamburg, Abt. HNO-Heilkunde Dres. Kristina Schramm und Inken Schindler Wolffstraße 9 22525 Hamburg Praxis Dr. Stefan Schlickewei Hansastraße 9 20149 Hamburg Praxis Dr. Kristina Schramm Praxis Kamran Sedighi Nienstedtener Marktpl 29 22609 Hamburg Feldstraße 5 Dres. Kay Steidtmann und Andrea Paps HNO Praxis Dres. Anne Teudt und Ingo Teudt Max-Brauer-Allee 52 Dres. Hno arzt halstenbek a 2. Nikolaus Töpfner und Margrit Töpfner Jungfernstieg 7 Praxis Dr. Bülent Ugurlu Neuer Wall 36 Praxis Dr. Inke Wiehe Bulckestraße 1 Praxis Dr. Christa Wilcke Langelohstraße 158 Tangstedter Landstraße 77 22415 Hamburg Ohechaussee 11 22848 Norderstedt Schützenstrasse 19 24568 Kaltenkirchen Schützenstr.
Augenärzte Chirurgen Ärzte für plastische & ästhetische Operationen Diabetologen & Endokrinologen Frauenärzte Gastroenterologen (Darmerkrankungen) Hautärzte (Dermatologen) HNO-Ärzte Innere Mediziner / Internisten Kardiologen (Herzerkrankungen) Kinderärzte & Jugendmediziner Naturheilverfahren Nephrologen (Nierenerkrankungen) Neurologen & Nervenheilkunde Onkologen Orthopäden Physikal. & rehabilit.