Bei Kapitalgesellschaften (z. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. e. V. ) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. Geschäftsführer/in) vorzunehmen. Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1. 000 € geahndet werden. Die Gebühren für die Anmeldung einer natürlichen Person betragen einmalig 46, 00 €, die für eine juristische Person einmalig 50, 00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder im Rahmen der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Weitere Informationen finden Sie auch hier. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen Evtl.
Mit dem neuen Personalausweis ergeben sich stetig erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung von Zuhause aus. Mit den vorgesehenen elektronischen Funktionen können Sie viele Behördengänge im Internet erledigen - bequem und sicher. Die Daten, die mittels Lesegerät ablesbar sind, machen es dem Ausweisinhaber möglich, sich online auszuweisen, um neben beispielsweise Online-Banking oder Online-Shopping auch bei Behördengängen online abzuwickeln. Broschüre Der neue Personalausweis - Informationen zur Online-Ausweisfunktion Einen Informationsfilm im Bereich KFZ-Zulassung finden Sie hier: Im Freistaat Bayern sind die Einwohnermeldeämter der (Wohnsitz-)Gemeinden für die Beantragung des neuen Personalausweises zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen. Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen zuständig: Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland finden Sie hier: Zuständige Personalausweisbehörden im Ausland Mit Zustimmung der Auslandspersonalausweisbehörde können Personalausweisanträge im Ausland lebender Deutscher von Personalausweisbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.