Frage vom 9. 2. 2022 | 14:33 Von Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich) Forderung verrechnet - Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach - FKH OHG - UGV Inkasso Hallo, ich habe im Nov. 2021 ein Schreiben (Zwangsvollstreckungssache) von einem Gerichtsvollzieher erhalten mit einer Zahlungsaufforderung. Außerdem hat der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgerichts Mayen und wegen genannter Sache eine Abnahme einer Vermögensauskunft beantragt. Den geforderten Betrag habe ich auf das Konto des Gerichtsvollziehers überwiesen. Nun habe ich Anfang Feb. 2022 ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach erhalten.... Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Am Modenbach Christian Von Loefen Rechtsanwaltskanzlei | Advopedia. " zunächst bestätigen wir den Eingang Ihrer Zahlung, die wir auf Ihre offenen Forderungen verrechnet haben. Gerne akzeptieren wir eine angemessene Ratenzahlung. [... ] In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten (Einigungsgebühr) und Sie verzichten auf eine Einwendungs- bzw. Einredemöglichkeit gegen den Grund und die Höhe der Forderung, wie z. B. die Verjährungsreinrede.
Den Kundenservice zu kontaktieren erscheint unmöglich. Oktober und November nochmal das gleiche Spiel. Mein Vater und ich entscheiden uns in einen Telekomshop zu gehen, um das Problem zu lösen und dort wird uns weiß gemacht, dass mein Vater zu viel gezahlt hätte, er einen Guthaben hätte und deswegen die nächsten Monate nicht zahlen müsste. Was meine IBAN angeht, konnten sie mir keine Auskunft geben, woher die Zahlungsstelle diese hätte. Im Dezember dann der Schock: DSL-Anschluss wurde gecuttet, und am 10. 12 kam ZWEIMAL eine fristlose Kündigung von der Telekom mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von einmal 66€ und einmal von 94€. Rechtsanwaltskanzlei am modenbach faxnummer. Meine Eltern sind daraufhin wieder zum Telekom-Shop gegangen und dort hieß es, dass die 94€ zu zahlen seien, bevor wieder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. Gesagt, getan und als es darum ging den neuen Vertrag abzuschließen, hat der Mitarbeiter dort meinen Eltern erzählt, dass es angeblich eine Interferenz mit meinem O2-Vertrag gegeben haben soll und sie somit an meine IBAN gekommen seien.
Oder zahlen Sie innerhalb der gleichen Frist die Gesamtforderung in Höhe von 140€ [... ]" Dass das neue Schreiben vom Feb. 22 auf die Zwangsvollstreckungssache hinweist, schließe ich aus dem indentischen Aktzenzeichen in beiden Schreiben. Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Meine Frage ist nun: Habe ich mit dem 1. Schreiben vom Gerichtsvollzieher die komplette Forderung bezahlt, oder ist das 2. Schreiben berechtigt? Falls nicht, welche Schritte sollte ich einleiten? Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten. Beste Grüße! # 1 Antwort vom 9. 2022 | 15:36 Von Status: Lehrling (1633 Beiträge, 236x hilfreich) Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Und? Ist wirklich alles bezahlt? # 2 Antwort vom 9. 2022 | 16:02 Und? Ist wirklich alles bezahlt? Ich nehme es zumindest an, wie kann ich das genau herausfinden? Dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher ist eine Forderungsaufstellung beigefügt. Rechtsanwaltskanzlei am modenbach haftbefehl. Die überwiesene Summe übertifft die aus der Forderungsaufstellung + Anwaltskosten aus dem Vollstreckungsauftrag.. -- Editiert von fb311174-48 am 09.
Ich danke schon jetzt ganz lieb für Eure Hilfe! Bin ich die einzige die so Wenig zu Weihnachten bekommt? Ich war heute bei meiner Klassenkameradin und wir Haben von Weihnachten geredet. Sie hat mir ihre Sachen gezeigt und Ich habe gesehen was bekommen hat: Ein Iphone, eine Kamera, ein Schminkset, 3 Kleider, 1 Gitarre, 2 Bücher, 2 Bettwäschen, ein Tagebuch, 20 Euro, 3 Kissen, 2 Kuscheltiere und 1 Film bekommen hat. Ihre Sachen kosten sicher über 1000 Euro! Iphone 400 Euro Kamera 500 Euro (Teures) Schminkset 50 Euro 1 Gitarre 300 Euro Das rieeesige Kuscheltier sagen wir ca. 40 Euro Die 20 Euro. Und den anderen Krimskrams vielleicht ca. 120 Euro? (Tagebuch 10, Film 10, Kuscheltier 10, 2 Bücher 20, 3 Kleider ehm 30, 2 Bettwäschen und 3 Kissen, ehm 40? ) Naja egal, aufjedenfall Sind das 2860 Euro!! Ich dachte mir so WTF?? Ich habe Letztes Jahr ganze 2 Sachen bekommen. Im Gegenteil zu ihr ist das Nichts!! Ehm also ein Buch, eine Wii mit meinem Bruder Bekommen. Rechtsanwaltskanzlei am modenbach email. Sagen wir das macht ca. 210 Euro.