Hierfür musste er viele auswärtige Termine wahrnehmen und Gespräche mit anderen Konzernmitarbeitern führen. Er machte die Bewirtungsaufwendungen steuerlich als Werbungskosten für 2014 geltend. Unter anderem machte er Aufwendungen für ein sog. Katerfrühstück geltend, bei dem er sich mit einem anderen Mitarbeiter im Anschluss an ein vorabendliches Geschäftsessen mit übermäßigem Alkoholgenuss getroffen hatte. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen hierfür nicht an, weil es den geschäftlichen Charakter verneinte. Weiterhin machte der Kläger den steuerlichen Abzug auf der Grundlage einer vom Gastwirt handschriftlich erstellten Bewirtungsrechnung geltend. Der Kläger hatte ferner im Jahr 2012 ein MacBook, im Jahr 2013 ein ISDN-Telefon sowie ein iPad Cellular und im Jahr 2014 ein iPad Mini und ein MacBook Air gekauft, für die er im Streitjahr 2014 jeweils Werbungskosten geltend machte. Das Finanzamt erkannte die Werbungskosten nicht an. Entscheidung: Das FG gab der Klage hinsichtlich der Bewirtungsaufwendungen statt und wies sie bezüglich der Werbungskosten zurück: Der Abzug von Bewirtungsaufwendungen setzt u. a. Abzug von Bewirtungsaufwendungen und Anschaffung mehrerer Computer durch Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit - Lorenz & Kroner. eine beruflichen bzw. betrieblichen Anlass sowie eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung voraus.
Eine Bewirtung hat viele schöne Seiten. Sie sind satt und konnten eventuell neue Geschäftsbeziehungen aufbauen. Die Bewirtung verbirgt aber auch einige Steuerfallen, in die Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung geraten können. Erfahrungsgemäß wird sich Ihr Betriebsprüfer mit als erstes auf Ihre Bewirtungsbelege stürzen. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit auch der strengste Betriebsprüfer Ihre Belege anerkennt. Wann liegt eine betriebliche Bewirtung vor? Eine Bewirtung liegt im Allgemeinen vor, wenn eine Person beköstigt wird. Davon ist stets auszugehen, wenn das Darreichen von Speisen und Getränken bei der Bewirtung im Vordergrund steht (R 4. 10 Abs. Bewirtungsbeleg in anderen fallen angel. 8 EStR). Zu unterscheiden ist hier, ob Sie die Bewirtung aus privaten oder aus betrieblichen Gründen vornehmen. Nur eine betriebliche Bewirtung können Sie von der Steuer absetzen. Sie bewirten eine Person betrieblich, wenn mit ihr bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, oder wenn sich diese anbahnen. Man unterscheidet außerdem zwischen Geschäftsessen, die mit Geschäftsfreunden stattfinden oder die eine reine Bewirtung von Mitarbeitern darstellen.
Die in der Steuererklärung geltend gemachten Bewirtungskosten werden oft von Finanzämtern nicht anerkannt. Dies liegt in der Regel weniger daran, dass sie nicht rechtens sind, sondern vielmehr daran, dass Formfehler bei der Dokumentation der Bewirtungskosten vorliegen. Die Sachbearbeiter beim Finanzamt können, wenn die formalen Voraussetzungen nicht beachtet werden, die Anerkennung der Bewirtungskosten komplett ablehnen. Bewirtungskosten mit der Steuererklärung richtig geltend machen Um bei der nächsten Steuererklärung nicht Gefahr zu laufen, die Bewirtungskosten nicht anerkannt zu bekommen, gibt es einige Regeln, an die sich der Steuerzahler halten muss. Wie viel kann man beim Geschäftsessen absetzen? Bewirtungskosten buchen / Abzugsfähigkeit bei Mitarbeitern und Dritten. Grundsätzlich werden bei richtiger Dokumentation 70% der Bewirtungskosten angerechnet. 30% sehen die Finanzbehörden nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG als Eigenanteil an. Gewerbetreibende können die Vorsteuer in voller Höhe abziehen. Formale Regeln Die Quittung über die Bewirtung muss bestimmten Regeln entsprechen.
10. 1997, IV R 40/95). Nunmehr hat sich der IV. Senat in dem obigen Urteil – unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – der Auffassung des I. Senats angeschlossen. Damit ist eindeutig geklärt, daß die Angaben über den Namen des Bewirtenden auch noch im Rechtsbehelfsverfahren nachgeholt werden können. Der Große Senat braucht nicht mehr zu entscheiden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. 11. 2021 – 16 K 11381/18; NWB
Seite 2 zum Hinweisblatt zum Ausf llen von Bewirtungsbelegen Werden die oben genannten formalen Aufzeichnungspflichten nicht erf llt, sind die Bewir-tungskosten bereits aus formalen Gr nden nicht steuerlich absetzbar. Ich empfehle, f r die Aufzeichnungen das beigef gte Formular Bewirtungskostenabrechnung zu verwenden, sofern dieses nicht bereits auf der R ckseite der Restaurantrechnung abgedruckt ist, und den Bewirtungsbeleg anzuheften. 5 Sofern im Restaurant Trinkgeld gegeben wurde, ist auch das steuerlich absetzbar. Dieses Trink-geld sollte dann auf der Bewirtungskostenabrechnung von Ihnen mit eingetragen werden. Wenn ausschlie lich angestellte Mitarbeiter bewirtet werden ( Weihnachtsfeier), sind die Kosten zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar. Bitte vermerken Sie das entsprechend bei den Teilnehmern der Bewirtung. 2. Bewirtung in anderen F llen (zum Beispiel im B ro, Studio etc. ): In diesem Fall sind zun chst die Bewirtungskosten von den so genannten Aufmerksamkeiten zu trennen. Bewirtungsbeleg in anderen fallen angels. 6 Unter Aufmerksamkeiten versteht man Bewirtungen, die von untergeordneter Bedeu-tung sind und nur einen Akt der H flichkeit darstellen, zum Beispiel das Reichen von Getr n-ken wie Kaffee und Wasser und Geb ck.