Am 8. Mai 2017 wurde der der Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (endlich) abgeschlossen. Wir geben einen ersten Überblick! Grundsätzlich gilt ab dem 1. Branchenzuschlag metall und elektro s.r. April 2017, dass der equal pay-Grundsatz nur noch für einen Kundeneinsatz vom maximal neun Monaten durch die Anwendung der Tarifverträge der Zeitarbeit (bei einer beidseitigen Tarifbindung von Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister oder einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf diese) abgewichen werden kann ( § 8 Abs. 4 S. 1 AÜG). Danach ist grundsätzlich zwingend equal pay zu gewähren, es sei denn, ein Branchenzuschlagstarifvertrag ist einschlägig. In diesem Fall kann das gesetzliche equal pay abbedungen und durch ein tarifliches equal pay ersetzt werden. Voraussetzung für dieses ist allerdings, dass durch den Tarifvertrag nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung an einen Kunden mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht wird, das in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist, und nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung an dieses Arbeitsentgelt erfolgt ( § 8 Abs. 2 AÜG).
Die Bezahlung des vollen Prozentsatzes ist somit die einfachste Lösung. Aufwendige monatliche Vergleiche aller Entgeltbestandteile entfallen mit dieser Variante. Wünscht der Entleiher die Deckelung der 6. Branchenzuschlagsstufe, so ist im Gegensatz zu den vorherigen Stufen nur noch eine Deckelung auf Equal Pay möglich. Wie auch beim gesetzlichen Equal Pay nach 9 Monaten, ist für die Deckelung ein monatlicher Gesamtlohnvergleich aller Entgeltbestandteile erforderlich. Da der Branchenzuschlag zum einen je geleisteter Arbeitsstunde vergütet wird und zum anderen auch innerhalb der Zuschläge (Mehrarbeits-/Feiertags-/Nacht-/Sonntagszuschlag) als Grundentgelt enthalten ist, gibt es unterschiedliche Ansichten zur korrekten Umsetzung der Deckelung. Eine mögliche Lösung ist der Gesamtlohnvergleich mit einer **Equal Pay-Zulage, **wie er auch beim gesetzlichen Equal Pay angewendet wird. Wie setze ich gesetzliches und tarifliches Equal Pay richtig um?. Eine ebenfalls gängige Lösung ist die Ermittlung eines monatlich variablen Branchenzuschlags. Dieser wird je geleisteter Arbeitsstunde und innerhalb der Zuschläge verrechnet.
Über Branchenzuschläge können Sie in der Leiharbeit oder Zeitarbeit ein deutlich höheres Gehalt erzielen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen: Gilt für Sie der iGZ-DGB oder der BAP-DGB Tarifvertrag? Dann müssen Sie bei Einsätzen in bestimmten Branchen einen prozentualen Zuschlag auf Ihr Grundentgelt erhalten. Dies ist aktuell für 11 Einsatzbranchen der Fall. Eine vollständige Liste inkl. der jeweiligen Zuschläge finden Sie auch hier. Diese Branchenzuschläge der Leiharbeit und Zeitarbeit steigen mit zunehmender Einsatzdauer in festen Stufen an. Branchenzuschlag metall und elektro 2020. Je nach Branche variiert der Zuschlag. Rechenbeispiel für Metall- und Elektroindustrie In der Metall- und Elektroindustrie z. B. muss Ihr Entgelt nach 6 Wochen um 15% erhöht werden (in EG 2b + 15% = 11, 38 Euro + 1, 70 Euro = 13, 09 Euro). Nach 3 Monaten steigt der Zuschlag auf 20% (in EG 2b + 20% = 11, 38 Euro + 2, 28 Euro = 13, 66 Euro). Die höchste Zuschlagsstufe wird nach 15 Einsatzmonaten erreicht. Hier finden Sie Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie als tabellarische Übersicht.