Wir hatten gestern über den Beschl. d. OLG Bamberg v. 30. 06. RiStBV: 14 Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten - Bürgerservice. 2010 – 3 Ss OWi 854/10 und die Auslegung der Aufklärungsrüge auch als Sachrüge berichtet. Der Beschluss ist nicht nur wegen der verfahrensrechtlichen Frage von Interesse, sondern auch wegen der Ausführungen des OLG zur Höhe der Geldbuße. Der Betroffene hatte keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht mit der Folge, dass das OLG von durchschnittlichen Verhältnissen ausgegangen ist und die bei der Überprüfung der verhängten Geldbuße zugrunde gelegt hat. Auf der Grundlage ergaben sich dann keine Beanstandungen wegen des Führens einer Fahrzeugkombination, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um 37, 25% überschritten war, festgesetzte Geldbuße von 820 €.
Dies führte auch zu einem Anstieg der weltweiten Überkapazitäten auf rund 440 Millionen Tonnen, da die Stahlnachfrage nicht in gleichem Maße angestiegen ist und sich die ohnehin bestehende Lücke zwischen Kapazität und tatsächlicher Produktion noch weiter vergrößert hat. Die Covid19-Pandemie verschärft diese Situation. Insgesamt zeichnet sich der Weltstahlmarkt durch eine ausgeprägte internationale Wettbewerbsintensität aus, die sich negativ auf die erzielbaren Preise auswirkt. Insbesondere die chinesische Stahlproduktion und chinesische Stahlexporte haben den Weltstahlmarkt in den vergangenen Jahren erheblich beeinträchtigt. Die in China erkennbaren Sättigungstendenzen und daraus resultierende nachlassende Dynamik der Stahlnachfrage im Inland bleiben ohne ausreichende Anpassung der Kapazitäten. In Folge agiert die deutsche Stahlindustrie weiterhin in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld. Internationaler Wettbewerb Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die Forderung, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um bestehende Marktungleichgewichte abzubauen.