Halbjahr 2022 2. Halbjahr 2022 15. November 2021 15. Mai 2022 i. Dezember 2021 i. Juni 2022 15. Januar 2022 15. Juli 2022 09. März 2022 14. Oktober 2022 Mai 2022 Dezember 2022 Gebühren Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66, 00 Euro Prüfungsgebühr: 330, 00 Euro Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung. Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr fällig. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer. FAQ und weiterführende Informationen Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. Gssk prüfung ihg.com. 1164892) Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link:) Formulare A-Z (Nr. 3165208) Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244) Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294) Lehrgangsanbieter finden Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324) Prüfungsordnungen (Nr. 1154526) Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
Schließen Fehler An unidentified error occured during the process. Please try again later or contact your system administrator. Sie möchten sich perfekt auf die Prüfung vorbereiten? Sie möchten jede freie Minute nutzen? Dann sind Sie hier genau richtig! Starten Sie jetzt kostenfrei mit uns und lassen Sie sich überraschen
Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt. GEPRÜFTE SCHUTZ- UND SICHERHEITSKRAFT (IHK) – GSSK. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben. Gliederung und Durchführung der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche in der Sicherheitswirtschaft: Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht hat.
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IHK Flensburg Die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der IHK Flensburg online über das Bildungsportal. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge zusammengefasst. Schritt 1: Registrierung Wenn Sie sich zum ersten Mal im Bildungsportal einloggen, dann müssen Sie sich zuerst registrieren. Ausbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden, einen Zulassungsantrag stellen und sich zu einer Prüfung anmelden. Schritt 2: Zulassung Bevor Sie einen Lehrgang beginnen, spätestens aber wenn Sie die IHK-Prüfung ablegen wollen, müssen Sie bei Ihrer IHK prüfen lassen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Hierzu melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Bildungsportal an (Login) und stellen online den Zulassungsantrag. Sie benötigen folgende Dokumente als pdf-Dateien: 1. Lebenslauf 2. Zeugnisse / Nachweise über a) eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis * in der Sicherheitswirtschaft oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis *, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen b) die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt *Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.