Schwerhörige Menschen können neue Wege lernen, sich verständlich zu machen. Wir beraten Sie gerne. Sie sind eine ausgebildete Fachkraft, können aber nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Dann kann eine Weiterbildung sinnvoll sein. Zum Beispiel übernehmen Sie als Technikerin oder Techniker oft Aufgaben, die körperlich nicht so anstrengend sind. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, sich beruflich zu qualifizieren. Das geht in Ihrem erlernten Beruf, aber auch darüber hinaus, etwa mit einer Umschulung. Beschluss und Information des Arbeitgebers | Schulung Betriebsrat. Sie können sich zu diesem Thema von uns beraten lassen. Außerdem können Sie sich in unseren Online-Angeboten informieren über: Berufe in BERUFENET Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Neuorientierung Kurse und Bildungsangebote in der Weiterbildungssuche
17. 10. 2010 09:04 | Preis: ***, 00 € | Arbeitsrecht Beantwortet von in unter 1 Stunde Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Diplom-Ingenieur im Bereich Medizintechnik und mache derzeit berufsbegleitend einen Masterstudiengang, der ausschließlich in meiner privaten Zeit stattfindet, für etwaige Präsenzveranstaltungen nehme ich Urlaub. Diese Weiterbildung wird vollständig von mir privat finanziert. Meinen Arbeitgeber habe ich über meine Teilnahme an diesem Masterstudiengang nicht informiert und möchte dieses auch erst so spät als möglich machen. Meine Fragen: 1) Soweit ich informiert bin, stehen jedem Angestellten pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Stimmt das? 2) In 2010 habe ich bisher keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Kann ich die 5 Tage aus 2010 mit nach 2011 ziehen und dann Ende 2011 sozusagen 5 Tage (aus 2010) + 5 Tage (aus 2011) = 10 Tage zusammenhängend nehmen? 3) Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern? 4) Besteht meinerseits eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber, dass ich ein berufsbegleitendes Studium mache?
Ulrike spricht sich in ihrem Erfahrungsbericht dafür aus, den Arbeitgeber zu informieren: "Hilfreich ist es auch, wenn der Arbeitgeber in die berufsbegleitenden Studienaktivitäten eingeweiht ist. Es macht Sinn, dem Arbeitgeber ggf. zu vermitteln, welche Vorteile es für das Arbeiten im Unternehmen bringt. Somit bekommt man vielleicht nicht immer die volle Unterstützung, aber zumindest keine Gegenwehr, wenn mal wieder Urlaub zu den Klausurterminen beantragt werden muss. " Es kann also sein, dass Sie sich Ihr Leben um einiges leichter machen, wenn Sie von Ihrem Fernstudium berichten. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.