Gemäß § 25 Abs. Brandschutzbeauftragter bestellung formular na. 4 ASchG haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. Allgemeines § 25 ASchG Diese gesetzliche Verpflichtung ist erfüllt, wenn für die Arbeitsstätte ein Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart bestellt ist oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist oder eine freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eingerichtet ist. Ist das nicht der Fall, müssen für die Arbeitsstätte Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benannt werden.
Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. Diese gesetzliche Verpflichtung ist erfüllt, wenn für die Arbeitsstätte: ein Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart bestellt ist oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist oder nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eine freiwillige Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist oder eine Brandschutzgruppe nach der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben ist. Brandschutzbeauftragter bestellung formular. Ist das nicht der Fall, müssen für die Arbeitsstätte Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benannt werden. Diese müssen mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut und in der Lage sein, folgende Veranlassungen treffen zu können: Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr zu alarmieren, im Fall von Alarm nach Anweisung des Arbeitgebers zu kontrollieren, ob alle Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlassen haben, die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden, soweit dies zur Sicherung der Flucht von Arbeitnehmer unbedingt notwendig ist.
Frage vom 16. 1. 2018 | 11:26 Von Status: Beginner (54 Beiträge, 18x hilfreich) Rücktritt Bestellung Brandschutzbeauftragte ohne weiteres möglich? Hallo, ich wurde 2014 zur Brandschutzbeauftragen für meine Dienstelle bestellt, welche im Übrigend aufgrund der Größe offiziell keinen BS braucht. Ich habe die erforderliche Ausbildung dafür, aber nicht auf Kosten meines Arbeitgebers gemacht. In der Bestellung steht " in Ergängzung zu Ihrem bestehenden Arbeitsvertrag" Ich bekomme weder mehr Geld für das Amt noch Zeit zur Verfügung gestellt. Ich habe einen Antrag auf Zulage gestellt vor fast einem jahr - keine Antwort. Ich werde von der Geschäftsführung wenig bis gar nicht unterstützt - so warte ich z. B. seit über einem jahr auf eine Unterschrift auf der Branschutzordnung. Die Brandmeldeanlage wird geprüft wenn ich meinen freien Tag hab, Anweisungen werden ignoriert. Aus diesen Gründen mächte ich zurück treten. Personen im Brandschutz - WKO.at. Ist das wohl ohne weiters möglich? Danke schon mal! -- Editiert von Kazar am 16.
Werden bei einer solchen Übung Mängel der Alarmeinrichtung festgestellt, ist die Übung nach höchstens drei Monaten zu wiederholen. (6) Alle Arbeitnehmer/innen, die in jenen Bereichen beschäftigt werden, in denen die den erhöhten Brandschutz begründenden Verhältnisse vorliegen, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.
B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die folgenden Formulare sind ausfüllbare PDF-Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Programme (z. B. Bestellung Brandschutzbeauftragter Vorlage - Know-NOW Vorlagen. Mozilla Firefox) diese Funktion ggf. nicht unterstützen. Nutzen Sie daher PDF- Writer oder Browser wie Google Chrome und Internet Explorer. Bauleitererklärung Fachunternehmererklärung Übereinstimmungserklärung Hinweisblatt – Dokumentation Bauzustandsbesichtigung Fragenkatalog Brandschutzordnung Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gern Tel: 03 73 1 - 20 39 0 - 0 Mail: Zum Kontaktformular