Keine Rechtsgrundlage Die Lausanner Richter begründeten den Freispruch insbesondere mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Das geltende Schweizer Recht enthalte keine Norm für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetdienstleistern wie Facebook oder der Nutzer solcher Netzwerke. Dramatischer Einbruch - Stablecoin TerraUSD reißt Bitcoin & Co. in Tiefe | krone.at. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit Perrins schloss das Bundesgericht aus, weil dieser als Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis gehabt habe. Es stellte fest, dass der Angeklagte zwar ein Risiko für die Hinterlegung rechtswidriger Beiträge geschaffen habe, indem er seine Pinnwand öffentlich machte und heikle politische Themen ansprach. Nach Ansicht der Lausanner Richter übersteigt diese Gefahr das gesellschaftlich Erlaubte allerdings nur dann, wenn der Betroffene Kenntnis vom Inhalt der problematischen Inhalte hatte, die seiner Pinnwand hinzugefügt wurden. Der Inhaber des Facebook-Kontos habe jedoch bis zur Eröffnung des Strafverfahrens nicht gewusst, dass dort rechtswidrige Inhalte Dritter zu finden waren.
"Das hat es nicht gegeben. Es war eine spontane PR-Aktion, die zu keinem Ergebnis geführt hat. " Mir fehlt dieselbe Intensität und Anstrengung seitens Europas, wenn es darum geht, wie wir auf diplomatischem Wege aus diesem Krieg herauskommen. SPÖ-Chefin Pamela Randi-Wagner Auf einer Linie mit Nehammer ist Rendi-Wagner, was das Thema eines Gas-Embargos gegen Russland betrifft. "Ich bin gegen ein sofortiges Gasembargo, weil Österreich massiv von russischem Gas abhängig ist. Enorme Preisanstiege - E-Control: Anbieter dürfen Strom günstiger machen | krone.at. Das würde uns mehr schwächen, als es Putin schwächt", so die SPÖ-Chefin. Man müsse aber rasch handeln. "Wir haben seit zweieinhalb Jahren eine grüne Regierungsbeteiligung und stellen jetzt fest, dass Österreich jenes Land mit der größten Abhängigkeit von russischem Gas ist", kritisierte sie unterbliebene Schritte weg aus der fossilen Energie unter Türkis-Grün.
Selbst bei Vergewaltigungen oder Inzest sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Wer bei einem späteren Schwangerschaftsabbruch mitwirkt, kann geklagt werden. Das gilt nicht nur für medizinisches Personal, sondern beispielsweise auch für Personen, die eine Frau zu einer Einrichtung fahren.
"Im Koran wird das Glücksspiel als "haram", als verboten und unrein, Koran und das Glücksspiel Im Koran Sure Māida, Vers 91, heißt es: "Der Teufel will mit Glücksspielen und Alkohol nur Feindschaft und Hass zwischen euch säen.