Anschließend wählen Sie " Zustimmung und Abrufcode ". Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt. Liegt Ihnen bereits ein Abrufcode vor, können Sie sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Lohnsteuer kompakt fortfahren. ELSTER - Länderspezifische Informationen und Leitfäden. Wenn Sie die forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt für den Datenabruf Ihrer elektronischer Daten freischalten wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Rufen Sie als Erstes das Mein-Elster-Portal auf und loggen sich ein. Danach wählen Sie den Menüpunkt " Formulare & Leistungen", dann den Punkt " Bescheinigungen verwalten " und danach " Bescheinigungen anderer Personen " aus. Auf dieser Seite finden Sie in der Berechtigungsübersicht unter " Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" den Antrag der forium GmbH. Klicken Sie auf das Häkchen-Symbol mit dem grünen Kreis, um den Antrag zu genehmigen. Auf der Folgeseite geben Sie jetzt nur noch Ihre PIN und Ihren Abrufcode ein und klicken dann auf "Antrag genehmigen".
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Steuererklärung | Berechtigungen Für Den Datenabruf Verwalten
1. Könnt Ihr mir vielleicht auch sagen, ob die Formulare zwingend im Original bei der Basis vorliegen müssen? Weiß von Euch jemand auch wie das die Wirtschaftsprüfer sehen? Danke und Gruß Lars
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Elster - Länderspezifische Informationen Und Leitfäden
Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten? Öffnen Sie nach dem Einloggen im Steuer-Cockpit den Menupunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier können Sie neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden. ELSTER - Startseite. Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt Ihre persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und Ihnen in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung stellen. So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein! Auf dieser Seite wird Ihnen eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt. Wenn Sie noch keine Berechtigung für den Datenabruf in Ihrem Kundenkonto bei Lohnsteuer kompakt erteilt haben, klicken Sie einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten". 1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten
Geben Sie nun Ihren Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Lohnsteuer kompakt einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.
Die Finanzverwaltung stellt Ihre Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch. Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen. Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen. B. Sie sind bereits bei ELSTER registriert:
Wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind, aber noch keinen Abrufcode beantragt haben, loggen Sie sich zunächst unter Mein ELSTER ein. Steuererklärung | Berechtigungen für den Datenabruf verwalten. Gehen Sie dort zum Bereich " Formulare & Leistungen " und wählen dann " Bescheinigungen verwalten " aus.