Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen. Eingaben via Kontaktformular sind nicht rechtsgültig.
Die Anwaltstätigkeit setzt den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Nach dem Studium absolviert jede künftige Anwältin und jeder künftige Anwalt ein mindestens einjähriges Praktikum bei einem Gericht oder in einer Anwaltskanzlei. In der Folge kann die anspruchsvolle Anwaltsprüfung abgelegt werden. Deren Bestehen ist Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung zur Ausübung des Anwaltsberufs durch das Obergericht des Kantons Zürich. Seit 2002 ist das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälten (BGFA) in Kraft. Seither müssen sich Anwältinnen und Anwälte, die Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten, am Ort ihrer Geschäftsadresse ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen und sind dadurch an sämtlichen Gerichten der Schweiz zugelassen. Aufsichtskommission rechtsanwälte zug. Der Anwalt und die Anwältin unterliegen in ihrer Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird ausgeübt durch die staatliche Aufsichtsbehörde (im Kanton Zürich das Obergericht bzw. die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte und durch Berufsorganisationen, so z.
Die unbekannten Inhaber oder Gläubiger werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist der Kontaktstelle vorzulegen resp. sich zu melden, ansonsten diese kraftlos erklärt werden. Publikation nach Art. 983 und 984 OR - Art. 865 ZGB Ergänzende rechtliche Hinweise: Art.
21. 12. 2012 Wahl der Anwaltsprüfungskommission, der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, der Prüfungskommission für Betreibungsbeamte, der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz für die Amtsperioden 2013 - 2016 bzw. Aufsichtskommission über Rechtsanwälte: Gerichte ZH. 2013 - 2018 Wahlen für die Amtsperiode 2013 - 2016 1. Anwaltsprüfungskommission (§ 7 EG BGFA) Es werden gewählt: Mitglieder Stephan Dalcher Vizepräsident des Strafgerichts, Präsident, bisher Markus Schnurrenberger Rechtsanwalt, Vizepräsident, bisher Alfred Iten Vizepräsident des Obergerichts, bisher Andrea Hodel Rechtsanwältin, bisher Peter Huber Oberrichter, bisher Hans-Rudolf Wild, Rechtsanwalt, bisher Felix Gysi Verwaltungsrichter, neu Ersatzmitglieder Martin Neese Rechtsanwalt, bisher Thomas Stoltz Rechtsanwalt, bisher Jacqueline Iten-Staub Verwaltungsrichterin, neu Marc Siegwart Strafrichter, neu 2. Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte (§ 13 EG BGFA) Es werden gewählt: Mitglieder Stephan Scherer Kantonsrichter, Präsident, bisher Fürsprecher Marc von Dach Leitender Staatsanwalt, Vizepräsident, bisher Erich A.
939 OR. Das Gericht kann nach Art. 731b Abs. 1 bis OR insbesondere: 1. der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen, binnen deren der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist; 2. das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen; 3. die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen. Die Gesellschaft erhält die Gelegenheit, dazu innert 10 Tagen seit Publikation eine schriftliche Stellungnahme (im Doppel) einzureichen. Diese Frist steht während der Gerichtsferien nicht still (Art. Anwaltsregister — Kanton Zug. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Unterbleibt eine Stellungnahme innert Frist, gelten Begehren und Tatsachendarstellung des Handelsregisteramtes des Kantons Zug als unbestritten. Diese Publikation erfolgt zudem unter der Androhung, dass die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet würde, wenn keine Stellungnahme bzw. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert Frist erfolgt. Zug, 13. Mai 2022 Kantonsgericht des Kantons Zug Einzelrichter 902796 Kantonsgericht des Kantons Zug In Sachen Eclipse Resources GmbH, Baarerstrasse 25, 6300 Zug, Gesellschaft (ES 2022 263), überwies das Handelsregisteramt des Kantons Zug am 29. März 2022 mit Bezug auf die Gesellschaft die Angelegenheit an das Kantonsgericht des Kantons Zug zum Entscheid über die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung eines Organisationsmangels gemäss Art.
30 Uhr zu erscheinen. Ein Personalausweis mit Foto und bei Gesellschaften ein aktueller HR-Auszug sind zur Verhandlung mitzubringen. Mitteilung an: - RA M. Gallen - Ian Worsley, Aabachstrasse 28, 6300 Zug (amtliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug) Zug, 13. Mai 2022 Einwohnergemeinde Zug Friedensrichteramt 902762