Bitte klicken Sie auf das Bild: Sehen Sie sich die Kindertagespflege in der Praxis an! Schauen Sie sich um - mit der Maus am PC oder per Smartphone und Tablet in Bewegung. Viel Spaß! Die Vorteile der Kindertagespflege: Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Tagesmutter oder der Tagesvater als verlässliche Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung Hohe Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung Kindertagespflege ist für pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher eine berufliche Alternative. Für Menschen ohne pädagogische Ausbildung ist sie eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten. Was ist Kindertagespflege? In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Kindertagespflege bietet Bildung, Erziehung und Betreuung in einem familiennahen Rahmen durch überprüfte und qualifizierte Tagesmütter / Tagesväter. Sie ist gesetzlich anerkannt und als gleichrangiges Angebot frühkindlicher Bildung auch bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren akzeptiert. Tagespflegepersonen benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Sie werden in Qualifizierungskursen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und fortlaufend geschult. Ein besonderes Angebot der Kindertagespflege in Wiesbaden ist die Kinderbrücke: Neben der individuellen Förderung durch die Tagesmutter oder den Tagesvater erhalten hier die Kinder ergänzende Förderangebote durch Kooperationspartner (Spielkreise, Besuche bei Kita-Patengruppen). Tagesmütter / Tagesväter der Kinderbrücke arbeiten vernetzt und werden fachlich besonders eng begleitet. Bei Ausfall der Tagespflegeperson sorgt ein Vertretungssystem für Kontinuität und Betreuungssicherheit.
Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze (oder Verordnungen) nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe. Seit 2006 mussten alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe -Kurs am Kind nachweisen. Standard war dabei ein Umfang von 160 Unterrichtseinheiten. Seit 2015 etabliert sich eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden, sowie Praktikum und Lernergebnisfeststellungen. Kindertagespflege ist auch in einer "Großtagespflegestelle" möglich. Bei der Großtagespflege arbeiten mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen jeweils ihre Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten. In der Regel werden dazu spezielle Räumlichkeiten – z. B. eine geeignete Wohnung – angemietet bzw. eingerichtet. In der Großtagespflegestelle muss zumeist mindestens eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eine pädagogische Fachkraft sein.
Neuere Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Angesichts des Mangels an Plätzen für jüngere Kinder erhält die Kindertagespflege und Großtagespflege auf dem Hintergrund der Debatte um Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wachsende Bedeutung. Die erkennbare Professionalisierung (Qualifizierung, Sozial- und Unfallversicherung der Tagespflegepersonen) verändert diese Tätigkeit von der honorierten, ehrenamtlichen Kinderbetreuung zum Beruf. Die Einkünfte sind steuerpflichtig. Im März 2017 nutzten die Eltern von 162. 395 [3] Kindern öffentlich geförderte Kindertagespflege. Wie viele Kinder von privat finanzierten Tagesmüttern betreut werden, ist statistisch nicht erfasst. [5] Österreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern wird in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Nach der Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots zwischen Bund und Ländern sind Tagesmütter jedoch übereinstimmend facheinschlägig ausgebildet und haben eine behördliche Bewilligung im Sinne der einschlägigen Gesetze.
Zusätzlich kommt das Betreuungsangebot zeitlich und räumlich der Struktur eines Familienalltags sehr nahe und eröffnet eine flexible und passgenaue Betreuungsmöglichkeit. Es ist ebenfalls möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund ( Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Personen, die in Kindertagespflege tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes ( SGB VIII § 43 und KiBiz § 22). Vor der Erteilung wird unter anderem geprüft, ob sich die Person als Kindertagespflegeperson eignet, für die Kindertagespflege qualifiziert ist und geeignete Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellen kann. Erste Anlaufstelle Fachberatung Kindertagespflege Die örtliche "Fachberatung Kindertagespflege" ist ein wesentlicher Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil im System der Kindertagespflege. Sie ist für die passgenaue Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und die weitere fachliche Beratung und Begleitung während des Betreuungsverhältnisses zuständig.
Die Kostenbeiträge, die entstehen, orientieren sich an Ihrem Brutto-Gesamtjahreseinkommen und den von Ihnen benötigten wöchentlichen Betreuungsstunden. In unserer Satzung erhalten Sie einen ersten Überblick ob bzw. welche Kosten entstehen. Ob Sie die Föderungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespflege erfüllen, können Sie den Richtlinien der Stadt Kamp-Lintfort zur Förderung von Kindern in der Tagespflege entnehmen. Ebenso bekommen Sie dort detaillierte Informationen über formale und persönliche Voraussetzungen von Tagespflegepersonen, Rahmenbedingungen, Qualifizierungen in der Tagespflege etc.
Informationen zu den Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite " Fort- und Weiterbildung in der Kindertagespflege " des Nds. Kultusministeriums. Näheres zu den Rahmenbedingungen der Landesförderung von Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP) des Nds. RKTP Förderrichtlinie 2016-2020. Rechtsgrundlage Seit 2005 stellt die Kindertagepflege für Kinder von 0 bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung dar und wird ebenso öffentlich gefördert. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege.