Bitte sprechen Sie bei einer Allergie unser Servicepersonal direkt an, wir legen Ihnen gerne die Allergenliste vor. Trotz Sorgfalt kann produktionsbedingt nicht ausgeschlossen werden, dass Allergene und allergenfreie Lebensmittel miteinander in Berührung kommen (Kreuzkontamination). Wir haben die Angaben nach besten Wissen und Gewissen überprüft, können für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Kennzeichnung: Zusatzstoffe auf Speisekarte. Der Verzehr von koffeinhaltigen Lebensmitteln kann für Kinder, Schwangere (und deren Babys) und stillende Mütter nachteilig gesundheitliche Folgen haben.
In der Lebensmittel-Informationsverordnung sind die folgenden Stoffe aufgeführt, die bei Verwendung der betreffenden Zutat stets angegeben werden muss: 1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich zu nennen: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Abwandlungen davon 2. Krebstiere 3. Eier 4. Fische 5. Erdnüsse 6. Sojabohnen 7. Milch (einschließlich Laktose) 8. Schalenfrüchte, namentlich zu nennen: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse 9. Sellerie 10. Senf 11. Sesamsamen 12. Schwefeldioxid und Sulphite 13. Lupinen 14. Weichtiere Um nicht mit den zuvor genannten anderen Inhaltsstoffen auf der Speisekarte durcheinander zu kommen, sollten Sie unterschiedliche Bezeichnungen wählen, also z. B. Getränkekarte. für die Zusatzstoffe Nummern und für die Allergene Buchstaben, Farben oder Symbole. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch im > Themenbereich Allergene und Zusatzstoffe Sicher auch interessant für Sie Nahrungsmittelallergien Immer mehr Menschen in Deutschland leiden an einer Allergie.
In den USA gibt es außerdem noch Sprite Remix, das einen Cranberry -Geschmack aufweist, und Sprite Ice Cube (z. B. in Belgien) mit Pfefferminz -Geschmack. In den USA hat das Unternehmen Sprite-Green herausgebracht. Für dieses Getränk wird als alternativer Süßstoff der Wirkstoff der Stevia-Pflanze verwendet. Sprite - Natürlich erfrischender Geschmack. Dieses Getränk sieht das Unternehmen als Prototyp einer neuen Getränkegeneration an, da Coca-Cola zwischenzeitlich 24 Patente auf steviahaltige Getränke eingereicht hat. [2] Seit 2010 gibt es in China Sprite Tea mit dem Geschmack von Sprite und Grünem Tee. [3] 2017 wurde in Österreich angekündigt, den Zuckergehalt von Sprite zu reduzieren. [4] Aktuell werden dem Getränk hier die künstlichen Süßstoffe Acesulfam K und Aspartam beigemengt. 2018 wurden im deutschsprachigen Raum zuckerfreie limitierte Sommersorten eingeführt: In Deutschland Sprite Zitrone, Limette & Minze mit Zitronen-, Limetten- und Minzgeschmack [5] und in Österreich Sprite Cucumber mit Gurkenaroma. [6] Älteres Logo Logo bis 2009 Logo von 2009 bis Sommer 2018 Verpackungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Glas-Pfandflasche (1 Liter) von 1972 Coca-Cola bezeichnet die spezielle Flaschenform als Dimple-Flasche.
Meistens sind sie in Brühen, Saucen (insbesondere in Bindemitteln), Suppen und Salatdressings enthalten. Der Branchenbekannteste ist das allseits beliebte Glutamat. Kenntlichmachung: "Mit Geschmacksverstärker". Koffein Koffein ist einer der erlaubten Zusatzstoffe und üblich bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken. Die Kenntlichmachung lautet "Koffeinhaltig". Die richtige Kennzeichnung der Zusatzstoffe ist für Allergiker lebensnotwendig Nummerierung der Zusatzstoffe: Der DEHOGA empfiehlt für die Kennzeichnung der Zusatzstoffe sowie gentechnisch veränderte Lebensmittel folgende Nummerierung: Nr. 1 mit Konservierungsstoff Nr. 2 mit Farbstoff Nr. 3 mit Antioxidationsmittel Nr. 4 mit Süssungsmittel Saccharin Nr. 5 mit Süssungsmittel Cyclamat Nr. 6 mit Süssungsmittel Aspartam, enth. Phenylalaninquelle Nr. 7 mit Süssungsmittel Acesulfam Nr. 8 mit Phosphat Nr. 9 geschwefelt Nr. 10 chininhaltig Nr. 11 koffeinhaltig Nr. 12 mit Geschmacksverstärker Nr. 13 geschwärzt Nr. 14 gewachst Nr. 15 gentechnisch verändert Zum Schluss noch ein Beispiel Die Angaben müssen bei dem jeweiligen Gericht oder Getränk direkt oder in Fußnoten angebracht werden.
Alle rechtlichen Voraussetzungen sind in der "Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken", kurz Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV), festgehalten. Wenn Du Deinen Gästen also eine Cola servierst, achte darauf, dass sie als koffeinhaltig deklariert ist. Solltest Du die Auflagen nicht berücksichtigen und sogar versäumen, die Speisekarte nach der Kontrolle innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern, kann es passieren, dass eine Strafe von 30 Tagessätzen verhängt wird. Das kann teuer werden. Genug geschwafelt, zu den Fakten Seit dem 18. 04. 2004 muss in der Zutatenliste vermerkt sein und somit auch auf der Speisekarte, ob die Gerichte mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Leider ist das vor allem bei Ölen nicht so leicht erkennbar, deswegen lohnt sich hier der Blick auf die Zutatenliste. Ist das Produkt gentechnisch verändert, muss das in Klammern hinter der betreffenden Zutat in einer Fußnote vermerkt sein. Das gilt übrigens auch für Weine!