Darüber hinaus werden im Sachgebiet Gebäudebetrieb/Liegenschaftsverwaltung alle die Grundstücke und baulichen Anlagen betreffenden Anliegen bearbeitet – sowohl der Bildungseinrichtungen als auch aller weiteren kreislichen Immobilien. Insbesondere alle immobilienbezogenen Vertrags- und allgemeine Versicherungsangelegenheiten sowie die Reparatur, Wartung und Instandhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen werden vom Sachgebiet wahrgenommen. Aktuelle Informationen Die Sachgebiete im Überblick Sachgebiet Schülerangelegenheiten Sachgebiet Kreisvolkshochschule, Medienzentrum und Kreisbibliothek Sachgebiet Kreismusikschule Sachgebiet Kreismuseen Sachgebiet Gebäudebetrieb und Liegenschaftsverwaltung Kreisarchiv
Koordination 7/8 Achtern Höben 3 21465 Wentorf bei Hamburg
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Somit können wir nun \$a^x\$ ausklammern und, da es nicht von \$h\$ abhängt, vor den Limes ziehen, so dass man den Ausdruck \$a^x*lim_{h->0} {a^h-1}/h\$ erhält. Nun verwenden wir einen kleinen "Trick": Wenn wir die Zahl \$1\$ durch \$a^0\$ ersetzen, bleibt der Ausdruck \$a^x*lim_{h->0} {a^h-a^0}/h\$ übrig, wobei \$lim_{h->0} {a^h-a^0}/h\$ nach der Definition der Ableitung nichts anderes ist, als die Ableitung von \$f(x)=a^x\$ an der Stelle 0, also \$f'(0)\$. Insgesamt haben wir als Ableitung von \$f(x)=a^x\$ den Ausdruck \$f'(x)=a^x * f'(0)=f(x)*f'(0)\$. \$ox\$ Dieses Ergebnis ist nicht wirklich zufriedenstellend: da benötigt man für die Ableitung an der Stelle x die Ableitung der Funktion an der Stelle 0! Und genau diese Ableitung haben wir noch nicht! Deshalb sind wir hier noch nicht fertig und suchen einen anderen Weg: in der Herleitung kam gerade der Ausdruck \$lim_{h->0} {a^h-a^0}/h\$ vor; können wir vielleicht eine Basis a so wählen, dass dieser Limes die Zahl 1 ergibt? Dazu folgender Ansatz: \$lim_{h->0} {a^h-a^0}/h=lim_{n->oo} {a^{1/n}-1}/{1/n}\$ Anstatt \$h\$ gegen 0 gehen zu lassen, kann man ebenso gut das \$h\$ durch \$1/n\$ ersetzen, wenn man das \$n\$ gegen \$oo\$ laufen lässt.
Dazu betrachten wir den Grenzwert Das Ergebnis dieses Grenzwerts liefert genau die Eulersche Zahl. Ein jährlicher Zinssatz von ist jedoch unüblich, besonders in der heutigen Zeit. Uns hindert nichts daran, unsere Überlegungen auf einen beliebigen Zinssatz zu übertragen (bisher war). Teilt man die Auszahlung der Zinsen auf gleich große Zeiträume auf, so wächst das Guthaben bei jeder Verzinsung um den Faktor. Nach einem Jahr ist der Kontostand demnach auf das -fache angestiegen. Für eine kontinuierliche Verzinsung untersuchen wir den Grenzwert Es stellt sich heraus, dass dieser Grenzwert für alle existiert. Er liefert gerade den Wert der Exponentialfunktion an der Stelle. So erhalten wir folgende Definition: Annäherung der Exponentialfunktion durch Definition (Folgendarstellung der Exponentialfunktion) Die Exponentialfunktion ist definiert als Wir können diese Definition auf komplexe Zahlen ausweiten, auch wenn die Vorstellung von imaginärem Zinssatz nicht realistisch ist. Diese Darstellung ist äquivalent zur oberen Definition durch die Reihendarstellung, was wir im Folgenden noch beweisen werden.
Hallo. Der Beweis hängt davon ab, wie ihr die Eulersche Zahl definiert hattet. Eine Definition für e lautet so, dass e der Grenzwert für n gegen OO von (1 + 1/n)^n ist. Also e = lim[n -> OO](1 + 1/n)^n mit h:= 1/n ist dies aber gleichbedeutend mit e = lim[h -> 0](1 + h)^(1/h). Nach den Grenzwertsätzen gilt jetzt folgende Umformung: lim[h -> 0](e^h) = lim [h -> 0](1 + h), oder lim[h -> 0](e^h - 1) = lim[h -> 0](h) und schliesslich lim[h -> 0]((e^h - 1)/h) = 1 Zur formalen Korrektheit: Die Richtung in der man von der Definition von e auszugeht und auf die Behauptung schliesst, scheint in Ordnung. Man sollte aber noch überlegen, ob man die andere Richtung des Beweises (man geht von der Behauptung aus und definiert das Ergebnis als richtig) so verwenden kann. Gruss, Kosekans