Öffnungszeiten Bürgerbüro, KfZ-Zulassung Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bauleitplanung (ausschließlich telefonisch unter Tel. 0395 555-2047) 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Öffnungszeiten Führerscheinstelle Terminvereinbarung über die Web-Seite
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung. Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Grundsteuergesetz (GrStG) Fälligkeit der Grundsteuer: Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15. 02., 15. An der Hochstraße Neubrandenburg - Die Straße An der Hochstraße im Stadtplan Neubrandenburg. 05., 15. 08. und 15. 11. oder jährlich zum 01. 07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Zu unübersichtlich? Probieren Sie die neue Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" ( Einstellung oben) Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12. 05. 2021 ( BGBl. I S. 990), in Kraft getreten am 26. 06. 2021 Gesetzesbegründung verfügbar
In ihrem Jahresbericht legen die CRR-Kreditinstitute ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme offen. Global systemrelevante Institute, die im Inland zugelassen sind, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission die in Satz 2 Nummer 4 bis 6 genannten Angaben bis zum 1. Juli 2014 auf vertraulicher Basis zu übermitteln. Das Nähere zu den Anforderungen in Satz 2 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10. § 26a KWG - Offenlegung durch die Institute. (2) Kommt ein Institut seinen Offenlegungspflichten in anderen als den in Artikel 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung genannten Fällen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemäße Offenlegung der Informationen zu veranlassen. Die Bundesanstalt kann von den Artikeln 433 bis 434 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung abweichende Zeitpunkte und Orte für die Veröffentlichung festlegen oder die Offenlegung zusätzlicher Informationen verlangen.
Ist das CRR-Kreditinstitut in den Konzernabschluss eines anderen Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen, das den Anforderungen der Richtlinie 2013/36/EU unterworfen ist, braucht es die Angaben nach Satz 2 nicht zu machen. In ihrem Jahresbericht legen die CRR-Kreditinstitute ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme offen. Global systemrelevante Institute, die im Inland zugelassen sind, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission die in Satz 2 Nummer 4 bis 6 genannten Angaben bis zum 1. Juli 2014 auf vertraulicher Basis zu übermitteln. Das Nähere zu den Anforderungen in Satz 2 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10. Offenlegung 26a kwg in europe. (2) 1 Kommt ein Institut seinen Offenlegungspflichten in anderen als den in Artikel 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung genannten Fällen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemäße Offenlegung der Informationen zu veranlassen.
Zu § 26a: Neugefasst durch G vom 28. 8. 2013 (BGBl I S. 3395), geändert durch G vom 15. 7. 2014 (BGBl I S. 934), 9. 12. 2020 (BGBl I S. 2773) und 12. 5. 2021 (BGBl I S. 990) ( 26. 6. 2021).
Angaben gemäß §26a KWG / Offenlegungspflichten der IBM Deutschland Kreditbank GmbH gemäß Artikel 431 - 455 Capital Requirements Regulation (CRR) Der Gesetzgeber verlangt gemäß §26a Absatz 1 Satz 2 KWG für CRR-Institute gewisse Informationen offenzulegen. Die CRR sieht Vorschriften zur "erweiterten" Offenlegung vor. Die Offenlegung bezieht sich auf: Informationen über die Eigenmittel, Risikomanagementziele und -politik, die rechtliche und organisatorische Struktur, Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsleitung. Die Offenlegung dient dazu, sämtlichen Marktteilnehmern einen Einblick in die Risikostruktur und in die Risikomanagementprozesse der jeweiligen Bank zu ermöglichen. In der folgenden pdf-Datei legt die IBM Deutschland Kreditbank GmbH die geforderten Punkte offen. Offenlegungsbericht per 31. 03. 2021 Offenlegungsbericht per 31. 2020 Offenlegungsbericht per 31. Offenlegungsberichte downloaden - Rentenbank. 2019 Beschwerde-management Ihre Anregungen Sofern Sie eine Beschwerde, Frage oder Anregung haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich an unser zentrales Beschwerdemanagement wenden.
(3) 1 Ein Institut, das einen Konzernabschluß oder einen Konzernlagebericht aufstellt, hat diese Unterlagen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich einzureichen. Offenlegung 26a kwg in 1. 2 Das übergeordnete Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a, einer gemischten Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a oder eines Finanzkonglomerats hat einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht unverzüglich einzureichen, wenn die Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze der Finanzholding-Gruppe oder die gemischte Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze der gemischten Finanzholding-Gruppe oder des Finanzkonglomerats einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht aufstellt. 3 Der Konzernabschlussprüfer hat die Prüfungsberichte über die in den Sätzen 1 und 2 genannten Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte unverzüglich nach Beendigung seiner Prüfung bei der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank einzureichen. 4 Bei Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden, hat der Prüfer den Prüfungsbericht nur auf Anforderung der Bundesanstalt einzureichen.
(1) 1 Die Institute haben den Jahresabschluß in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und den aufgestellten sowie später den festgestellten Jahresabschluß und den Lagebericht der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe des Satzes 2 jeweils unverzüglich einzureichen. 2 Der Jahresabschluß muß mit dem Bestätigungsvermerk oder einem Vermerk über die Versagung der Bestätigung versehen sein. § 26 KWG - Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und... - dejure.org. 3 Der Abschlußprüfer hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses (Prüfungsbericht) unverzüglich nach Beendigung der Prüfung der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank einzureichen. 4 Bei Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden, hat der Abschlußprüfer den Prüfungsbericht nur auf Anforderung der Bundesanstalt einzureichen. (2) Hat im Zusammenhang mit einer Sicherungseinrichtung eine zusätzliche Prüfung stattgefunden, hat der Prüfer oder der Prüfungsverband den Bericht über diese Prüfung der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich einzureichen.