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Neuer Benutzer Dabei seit: 03. 05. 2013 Beiträge: 8 Servus, mal angenommen Mitarbeiter C gewinnt eine Kündigungsschutzklage und der Arbeitgeber bietet C den Arbeitsplatz wieder an ( so nach dem Motto " war nur Spass kannst wieder bei uns arbeiten - ist mir alles zu teuer hier") - muss C dann wieder zu arbeit erscheinen? Alter Hase Dabei seit: 13. 09. 2008 Beiträge: 9637 AW: Kündigungsschutzklage gewonnen: Muss der Arbeitnehmer jetzt zurück zur Arbeit? Zitat von coco42 Beitrag anzeigen Hallo, coco besteht denn ein Wiedereinstellungsanspruc h? Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog. Ich würde auf jeden Fall wieder arbeiten, alleine schon um nicht arbeitslos zu werden. Gruß FS In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter! Dabei seit: 14. 2008 Beiträge: 6529 Ja, genau das hat man mit der Kündigungsschutzklage ja selbst beantragt. Da die Kündigung durch das Urteil beseitigt ist, besteht das Arbeitsverhältnis noch und man hat die vertragliche Pflicht zu arbeiten. Es gibt aber folgende Möglichkeit: § 9 KSchG Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers Beim Arbeitsgericht, also in erster Instanz, müßte man den Antrag noch in der mündlichen Verhandlung stellen, also bevor das Urteil ergangen ist.
Geht Ihr Arbeitgeber dann nämlich in Berufung, geht er weiterhin davon aus, dass die Kündigung wirksam ist. Ärgerlich, schließlich können bis zum Termin in der zweiten Instanz Monate vergehen, in denen Ihre berufliche Situation unsicher ist. Für diesen Fall stellen Sie oder Ihr Anwalt im Normalfall im Zuge der Kündigungsschutzklage einen Weiterbeschäftigungsantrag. Wird Ihre Kündigung für unwirksam erklärt, verpflichtet das Gericht den Arbeitgeber damit gleichzeitig dazu, Sie bis zum Ende des Prozesses in der nächsten Instanz weiterzubeschäftigen. Kündigungsschutzklage gewonnen arbeitgeber geht in berufung 2017. Diese Weiterbeschäftigung ist rechtlich anders zu werten als die Prozessbeschäftigung. Letztere funktioniert im Prinzip wie ein separater Arbeitsvertrag, der auf die Dauer des Prozesses befristet ist. Die Weiterbeschäftigung dagegen wird regelmäßig als Schuldverhältnis nach §812 BGB gewertet, einfach gesagt: als Tausch. Grundlagen des Weiterbeschäftigungsanspruchs Im Falle einer gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung können Sie Ihr Recht auf Arbeit auch per Zwangsvollstreckung geltend machen.
Vermeidung des Annahmeverzugs durch Prozessbeschäftigung Dauert das Verfahren länger und die Kündigungsfrist läuft aus, stellt sich für den Arbeitnehmer die folgenschwere Frage: Was mache ich jetzt? Denn wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, dann waren Sie rechtlich rückwirkend Angestellter. Für Ihren Arbeitgeber bedeutet das, er muss Ihnen für diese Zeit Gehalt zahlen, egal ob Sie gearbeitet haben oder nicht. Kündigungsschutzverfahren gewonnen und der Arbeitgeber zahlt nicht - Arbeitsrecht.org. Man spricht hier vom Annahmeverzugslohn: Da Sie davon ausgingen, dass Ihre Kündigung unwirksam ist und arbeiten wollten, Ihr Arbeitgeber an Ihrer Arbeit aber nicht interessiert war, gerät er in Annahmeverzug. Zwar werden mit der erwarteten Gehaltsnachzahlung einige Dinge verrechnet, etwa erhaltenes Arbeitslosengeld, oder Einkünfte, die Sie aus einer neuen Anstellung erhalten haben – aber je nachdem, wie lange sich der Kündigungsschutzprozess hinzieht, kann die restliche Nachzahlung des Annahmeverzugslohns gerade für kleinere Unternehmen eine erhebliche Belastung werden.
wirdwerden # 5 Antwort vom 16. 2016 | 17:49 Heißt das so, wenn das AG beschließt, dass die Kündigung unwirksam ist? Unser mittelständischer Konzern hat (hatte 3 Unternehmen) dem 3. Unternehmen waren 12 Personen (nie darunter seit 11 Jahren) beschäftigt. 6 Personen aus diesem Unternehmen wurden in eine andere Tochter übernommen, wir anderen (alten und teuren) wurden betriebsbedingt gekündigt. Das Gericht stellte fest, dass es um einen Teilübergang geht (wenn das so heißt). Mein Ursprungsvertrag lief auf Firma A (seit 2004), und wurde auf Firma B (in 2010) mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Arbeitsgericht MA - Rechtsmittel. Da es Firma B nicht mehr gibt. -- Editiert von Susmiss am 16. 02. 2016 18:24 # 6 Antwort vom 16. 2016 | 18:26 Es war eine betriebsbedingte Kündigung, wobei die Sozialauswahl umgangen wurde. # 7 Antwort vom 16. 2016 | 18:36 Ich versuch mal ansatzweise zu erklären, um was es geht. Da das Gericht nicht von einer Totalschiessung ausgeht, hätte eine Sozialauswahl erfolgen müssen, die aber nicht stattgefunden hat.
Gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte kann Revision eingelegt werden, wenn diese im Urteil oder auf eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde hin durch das Bundesarbeitsgericht zugelassen wurde. Da die Zulassung der Revision nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt, ist das Landesarbeitsgericht in den meisten Fällen die letzte Instanz. Im Beschlussverfahren kann gegen die verfahrensbeendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte Beschwerde eingelegt werden. Das Verfahren entspricht weitgehend dem Berufungsverfahren. Gegen die Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte findet unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde statt. Auch in den Nebenverfahren (z. B. Prozesskostenhilfeverfahren) können gegen die Beschlüsse der Arbeitsgerichte Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsmittelbelehrung des jeweiligen Beschlusses. Ein Vertretungszwang besteht hier nicht. Kündigungsschutzklage gewonnen arbeitgeber geht in berufung muss boaten →. Weitere Informationen zur Revision und zur Rechtsbeschwerde enthält die Homepage des Bundesarbeitsgerichts.
Es kann bei betriebsbedingten, bei personen- beziehungsweise krankheitsbedingten und manchmal auch bei verhaltensbedingten Kündigungen zustande kommen. Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer dem Prozessarbeitsverhältnis jedoch keine Folge leisten, mit einer Ausnahme: Er hat einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt. Damit signalisiert er, dass er trotz des ihm vorgeworfenen verhaltensbedingten Kündigungsgrundes bereit ist, weiter im Unternehmen zu arbeiten. Kündigungsschutzprozesse sind häufig langwierig und bergen für Arbeitgeber die Gefahr, für einen langen Zeitraum Lohn nachzahlen zu müssen ( Annahmeverzugslohn), ohne dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit gearbeitet hätte. Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, kann er den ihm entgangenen Lohn einfordern. Kündigungsschutzklage gewonnen arbeitgeber geht in berufung 1. Mit der Beschäftigung des Arbeitnehmers während des Prozesses kann der Arbeitgeber das Risiko minimieren, Lohn nachzahlen zu müssen, indem er den Arbeitnehmer während des Prozesses weiterbeschäftigt.
Häufig geht bei Verfahren in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer und Arbeitnehmer oder zwischen Tarifvertragsparteien. Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegen zahlenmäßig weit vorne, davon wiederum handelt es sich mehrheitlich um Kündigungsschutzverfahren, d. h. eine Klage des Mitarbeiters gegen den Chef gegen seine Kündigung. Zunächst findet vor dem Arbeitsgericht ein Gütetermin vor dem Kammervorsitzenden statt. Im Gütetermin wird mit den Parteien die Möglichkeit einer gütlichen Einigung erörtert. Dies führt in einem Großteil der Verfahren auch zum Erfolg mit der Folge, dass die Parteien einen Vergleich schließen. Der Rechtsstreit ist damit beendet. Berufung/ Bild: Scheitert ein Vergleich, wird ein neuer Termin anberaumt, in dem dann die ganze Kammer, die aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern (wie Schöffen im Strafprozess) besteht, die Angelegenheit verhandelt.