Der tägliche Kontakt zum Patienten ist ihr Job. Sie arbeiten in gewohnter Umgebung und Atmosphäre, sind Routiniert und kennen ihr Equipment blind. Doch sind sie auch auf Notfälle vorbereitet? Ein Patient, bei dem plötzlich ein Kreislaufstillstand eintritt? Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens vier Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung und wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Ein plötzlich eintretendes Notfallereignis im Alltag von Pflegediensten / Einrichtungen & (Arzt-/Zahnarzt-) Praxen erfordert oft die sofortige Beurteilung und die sichere Entscheidung für die richtigen Maßnahmen. Im Rahmen des Qualitätsmanagements schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter, um bei Notfällen sicher zu reagieren. Mit diesen Schulungen erfüllen Sie auch die rechtlichen Vorgaben des MDK und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für Pflegekräfte nach MDK Richtlinien Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Verpflichtung nachzukommen und bilden Sie und/oder Ihre Mitarbeiter*innen, nach Ihren Wünschen, auch in Ihrem Unternehmen aus.
Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungs- stunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden. Kosten: Bis 10 Teilnehmer pauschal 350, 00 Euro, für jeden weiteren Teilnehmer 35, 00 €
Unsere starken Marken Bei Wegmann Gesunde Schuhe in Lingen finden Sie verschiedene Markenschuhe namhafter Hersteller. Unsere Schuhmodelle vereinen gesundes Gehen und modisches Aussehen und bieten Ihnen darüber hinaus einen einzigartigen Tragekomfort. Unsere Marken für Kinder Kontakt Wegmann Gesunde Schuhe Rheiner Straße 99 49809 Lingen Telefon: 0591 47647 Telefax: 0591 59182 E-Mail: Geschäftszeiten Informationen zur aktuellen Lage und zu den Öffnungszeiten finden Sie unter Aktuelles » Unser Kinderschuhkonzept: GMS Verbund Der GMS Verbund ist eine kundenorientierte Einkaufs- und Marketingkooperation mit moderner Prägung, die sich stetig am aktuellen Markt für gesunde Schuhe ausrichtet. Mehr auf
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