Das war nicht anders zu erwarten, auch wenn das Landgericht Darmstadt mit einem absoluten (und falschen) Überraschungsurteil für Unruhe gesorgt hatte. Darüber hatten wir bereits berichtet, >bitte hier klicken<. Das Urteil des Bundesgerichtshof dürfte nun für Ruhe und Klarheit sorgen. UPE-Aufschläge – auch fiktiv Der Bundesgerichtshof hatte auch über UPE-Aufschläge im Rahmen einer fiktiven Abrechnung entschieden. So gut wie alle Haftpflichtversicherungen und einige Gerichte vertreten die paradoxe Rechtsauffassung, dass man als Unfallgeschädigter fiktiv keine UPE-Aufschläge abrechnen dürfe!?! Verkehrsunfall: Bei fiktiver Abrechnung – kann ich die Stundenverrechnungssätze meiner Fachwerkstatt ansetzen? – Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen | Hoyerswerda | Cottbus. Der Bundesgerichtshof hat dieser paradoxen Rechtsauffassung widersprochen und Folgendes klargestellt – Zitat: "Nach ganz überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, entscheidet sich demnach die Frage der "Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge" nach den allgemeinen Grundsätzen zur Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten (vgl. auch Richter in Himmelreich/Halm, HdbFa Verkehrsrecht, 6.
Trägt ein Kfz einen Schaden davon, für den kein anderer Verkehrsteilnehmer haftbar gemacht werden kann, tritt – sofern vorhanden – die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein. Diese ersetzt in der Regel die Kosten einer durchgeführten Reparatur. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Schaden fiktiv abzurechnen. Hierzu ist schon vor einiger Zeit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe ergangen. In dieser Entscheidung hat der BGH festgelegt, dass der Versicherungsnehmer bei einer Vollkaskoversicherung im Falle eines Schadens am eigenen Fahrzeug im Einzelfall die Preise einer markengebundenen Werkstatt bei fiktiver Abrechnung ansetzen kann (BGH, Urteil vom 11. 11. 2015, Az. : VI ZR 426/14). Was ist die "fiktive Abrechnung"? Grundsätzlich darf ein Fahrzeughalter Schäden von seiner Kaskoversicherung (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, und damit nicht nur selbstverschuldete Unfälle, sondern beispielsweise auch Wildunfälle, u. a. Kürzung stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung dronabinol tropfen. ) auch dann regulieren lassen, wenn er diese tatsächlich nicht reparieren lässt ("fiktive Abrechnung").
Darüber hinaus kürzte die beklagte Haftpflichtversicherung die Verbringungskosten. Das AG Trier entschied jedoch: Nur wenn der Schädiger substantiiert vorträgt und beweist, dass die Freie Werkstatt die Reparatur vom Qualitätsstandard her gleichwertig mit der Reparatur in der Markenwerkstatt durchführen kann, muss sich der Geschädigte auf diese gleichwertige günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen. Kürzung stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung neustarthilfe. Nach Auffassung des AG Trier sei die Gleichwertigkeit an objektiven Kriterien wie dem Schadensumfang, dem Know-How der Werkstatt sowie dem Wiederverkaufswert des Fahrzeugs zu bemessen. Bei reinen Blech- oder Lackschäden sei grundsätzlich davon auszugehen, dass diese auch in einer freien Karosseriewerkstatt behoben werden könnten. Weiterhin sei in Bezug auf das Know-How der Werkstatt die Frage zu stellen, ob diese auf die spezielle Automarke des Geschädigten spezialisiert ist. Nur dann könne eine Gleichwertigkeit der Reparatur angenommen werden. Darüber hinaus spiele auch der Widerverkaufswert des Fahrzeugs eine Rolle, da Reparaturarbeiten in einer herstellergebundenen Vertragswerkstatt sich auch auf den Wiederverkaufswert auswirken.
Dies weckt beim Versicherungsnehmer die Erwartung, sein Fahrzeug gegebenenfalls auch in der teureren markengebundenen Werkstatt reparieren lassen zu dürfen, wenn er einen solchen Tarif gerade nicht gewählt und stattdessen eine höhere Prämie bezahlt hat. Bundesgerichtshof zu den Stundenverrechnungssätzen - Rechtsanwaltskanzlei Schleyer - Berlin. " Optimistisch betrachtet müsste das die Instanzrechtsprechung dazu bewegen, den Verweis auf andere Werkstätten in Kaskofällen zu verneinen, wenn der Versicherungsnehmer den Tarif ohne die Werkstattbindung gewählt hat. Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 14 | ID 44431146 Facebook Werden Sie jetzt Fan der UE-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook Der Newsletter für Unfallschaden-Regulierer Informationen zum professionellen Schadenmanagement Strategien gegen Versicherer-Kürzungen aktuelle Geschädigten-freundliche Urteile Erfahrungsaustausch unter Profis
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