Interessenten bieten wir eine große Vielfalt forstlicher Produkte an. Die Palette reicht von 180-jährigen Kiefern- und Eichenwerthölzern über geastete Douglasien bis hin zu allen gängigen Bauholz- und Industrieholzsortimenten. Eine kleine Auswahl unserer sonstigen Holz- und Waldprodukte: Masten Rammpfähle Wert- und Bauholz Energie- und Brennholz Bretter & Bohlen & Kanthölzer aus eigener Produktion Mondholz (auf Anfrage) forstliches Saatgut Heidelbeerkraut, Moos & Schnittgrün Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Ihre Ansprechpartner sind: Dipl. Forstwirt Ralf Abbas mobil: 0173-2087475 Tel. Forstliches saatgut kaufen. : 05846-1269 Fax: 05846-1253 abbas[ät] Dipl. Forstingeneur Ulrich von Mirbach mobil: 0171-9833166 mirbach[ät] Forstwirtschaft Wiebke Krenzel mobil: 0151-51508549 krenzel[ät]
In der Regel ist dies "multifunktionale Forstwirtschaft". Dazu wird der Bestand von einer Kommission in Augenschein genommen. Gesetzliche Regelungen zu forstlichem Vermehrungsgut Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die selbst forstliches Vermehrungsgut ernten und in Verkehr bringen, sind allen Regelungen des FoVG unterworfen und müssen sich rechtzeitig vor Beginn der Erntearbeiten als Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb anmelden. Hinsichtlich der Gewinnung, der Behandlung und dem Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut sind die gesetzlichen Regelungen zwingend zu beachten. Forstliches saatgut kaufen ohne. So darf zum Beispiel forstliches Vermehrungsgut vom Ernteort bzw. der Sammelstelle nur weggebracht werden, wenn ein Stammzertifikat beigefügt ist. Dieses Stammzertifikat wird - bei der Ernte - von der Forstbehörde ausgestellt und enthält alle wesentlichen Angaben über das Vermehrungsgut. Nur die Ernte von Vermehrungsgut im eigenen Wald zur unmittelbaren Saat oder Pflanzung im eigenen Forstbetrieb – ohne zwischengeschalteten Anzuchtbetrieb – ist davon freigestellt.