[3] Grundstücke werden zum Katasterwert berücksichtigt, kotierte Wertpapiere zum Börsenwert, ansonsten gilt der Verkehrswert. Steuertarif [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Steuer wird in Höhe eines Prozentsatzes vom Wert des Nachlasses oder schenkungsweise übertragenen Vermögens berechnet. Dazu werden die Erben (Schenkungsempfänger) in drei Gruppen unterteilt: Ehegatten und Kinder sowie Kindeskinder (Enkel) Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad sowie die mit dem Erblasser (Schenker) verschwägerten Personen sonstige Verwandte und nicht verwandte Personen Die Steuersätze betragen fest (ohne Progression) für die erste 4%, die zweite 6% und die dritte Gruppe 8%. Jedem Erben der ersten Gruppe wird zudem ein Freibetrag in Höhe von 1 Mio. Euro gewährt, Geschwister (Gruppe 2) erhalten einen Freibetrag von 100. 000 Euro. Behinderten Personen (im Sinne des Gesetzes vom 5. Erbschaft in italien 2020. Februar 1992 n. 104) steht in allen Gruppen ein Freibetrag von 1, 5 Mio. Euro zu. [4] Unternehmensnachfolge [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Übertragungen von italienischen Unternehmen an Nachkommen (Kinder oder Enkel) sind unter der Voraussetzung gänzlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, dass der Erwerber die Unternehmensbeteiligung für mindestens fünf Jahre hält.
Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ↑ BDI/vbw/Deloitte-Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform, Ausgabe VI, 24. September 2007, Internationaler Vergleich, Standortwettbewerb, S. 6., PDF ↑ a b Tabelle zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (italienisch), PDF ( Memento des Originals vom 6. Februar 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Erbrecht (Italien) – Wikipedia. ↑ BDI/vbw/Deloitte-Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform, Ausgabe VI, 24. 6 f., PDF ↑ Ital. Erbschaftsteuer, Anschriften u. a. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Troll-Gebel-Jülicher: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Loseblattkommentar, 37. Aufl. 2009, Vahlen, ISBN 978-3-8006-2402-7, § 21 ErbStG Rdnr. 106 (Italien)
Wer sich weiter in das Thema einlesen möchte, kann dies in diesem Fachbuch tun: "Internationales Erbrecht Italien" von Dr. Jürgen Reiß, erschienen 2014 im C. Verlag.