Die Pflegesätze gelten lediglich für Verpflegung, Unterkunft. Privatzahlerleistungen wie z. B. Massagen, Friseurtermine oder ähnliches müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Der Pflegesatz ist somit abhängig von der Anzahl der im Pflegeheim lebenden Personen und deren Pflegebedarf. Durchschnittswerte verschiedener Altenheime lassen folgende Pflegesätze wahrscheinlich werden: Der Pflegesatz für Menschen mit Pflegegrad 2 liegt wahrscheinlich im Bereich 1300. - bis 1400, - Euro. Der Pflegesatz für Menschen mit Pflegegrad 3 liegt wahrscheinlich im Bereich 1800. - bis 1900, - Euro. Der Pflegesatz für Menschen mit Pflegegrad 4 liegt wahrscheinlich im Bereich 2300. Einrichtungseinheitlicher eigenanteil. - bis 2400, - Euro. Der Pflegesatz für Menschen mit Pflegegrad 5 liegt wahrscheinlich im Bereich 2500. - bis 2600, - Euro. Ausbildungsumlage Einrichtungen, die selber ausbilden können die Kosten ebenfalls an die Heimbewohner weitergeben. Je nach Bundesland belaufen sich die Kosten auf ca. 2-3 Euro pro Tag. Investitionskosten Die Kosten für Ausbau, Umbau, Instandhaltung oder Modernisierung eines Altenheims wird neben den Pflegesätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bewohner ohne Pflegeeinstufung und ohne EAK werden nicht einbezogen). Im zweiten Schritt wird dieser Betrag »hochgerechnet auf einen Kalendermonat« – praktische Details hierzu äußert das Gesetz hierzu leider nicht. Es empfiehlt sich wohl, den Betrag dem Faktor 30, 42 zu multiplizieren (365 Kalendertage gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt und auf zwei Nachkommastellen gerundet). Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil EEE (Grundlagen) – Pflegestärkungsgesetze. Möglicherweise werden einige Marktbeteiligte das anders sehen; am Ende bleibt festzuhalten, dass der Gesetzgeber keine konkretere Formulierung verwendete. In unserem Musterbeispiel kommen wir so zu einem (theoretischen) monatlichem Pflegeentgelt von 207. 653 €. Die hier vorgestellte Überleitungsformel wird deshalb »budgetneutral« genannt, weil sie impliziert, dass die Einrichtung auch nach der Umstellung auf Pflegegrade dasselbe monatliche Pflegeentgelt einnehmen wird wie für den September 2016 errechnet. Daher werden im dritten Schritt die im September ermittelten Bewohner anhand des einfachen / doppelten Stufensprungs ( zu den Grundlagen) auf die neuen Pflegegrade übergeleitet: In unserem Beispiel werden 10 Bewohner ohne erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz (EAK) in den PG 2 übergeleitet.
Werden jedoch mehr als drei Jahre vollstationäre Leistungen in Anspruch genommen, kann die Höhe des Leistungszuschusses von 45% für den Bewohner eine echte Entlastung bedeuten. Da statistisch gesehen über 40% der Bewohner in einem Pflegeheim das erste Jahr nicht überleben und die Verweildauer im zweiten Jahr auf ca. 40% sinkt, darf bezweifelt werden, dass der Leistungszuschuss angesichts der erheblich steigenden Eigenanteile eine echte Entlastung für die meisten Pflegebedürftigen bietet. Ob durch das neue Modell der Grundsatz " ambulant vor stationär " aufgeweicht wird, weil der frühere Einzug in eine Pflegeeinrichtung letztlich gefördert wird, bleibt abzuwarten. Zudem können Pflegebedürftige, die in alternativen Wohnformen (z. B. Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Pflegeheim / Altenheim. Senioren-WG, Pflegehotel, Generationenhaus) leben, weder von der Bezugsdauer noch vom Leistungszuschuss profitieren, weil sie keine vollstationäre Pflegeleistungen nach § 43 SGB XI erhalten. Fest steht jedenfalls, dass durch die neue Tarifbindung die Heimentgelte für viele Bewohner erheblich ansteigen werden und der Leistungszuschuss für die meisten Bewohner keine signifikante Entlastung darstellen wird.
Eine deutschlandweite Marktbeobachtung erfolgt innerhalb der, in der die Kosten der Einrichtungen auf Monatsbasis erhoben und dargestellt werden. Quellen Sebastian Meißner,, Auswertung von über 12. 000 Standortprofilen – Auswertungszeitung 02/2017 Pflegedatenbank 120€ monatlich | zzgl. USt. Standortprofile aller Pflegebetriebe in einer online Datenbank Selektion nach Größe und Excelabruf möglich Alle Neugründungen und Veränderungen inklusive Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen inklusive Trägerinformationen