Hierzu gehören auch Kosten der Schwangerschaft und Entbindung. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch wenn während der Schwangerschaft die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Dazu kommt dann der Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Aktuell sind Sie der Frau also noch nicht unterhaltspflichtig. Für den späteren Unterhalt kommt es dann auch darauf an, inwieweit Ihre Ex-Partnerin die Berufstätigkeit reduziert, wobei der Bedarf sich nach dem früheren Einkommen richtet. Die Frau ist in den ersten drei Lebensjahren nicht verpflichtet zu arbeiten, tut sie dies doch ist das Einkommen zumindest anteilig überobligatorisch und wird nicht oder nur zum Teil auf den Unterhalt angerechnet. 1. Die Kosten der Erstausstattung sind Sonderbedarf und nicht im normalen Unterhalt enthalten. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient mit. Hier haften beide Eltern anteilig nach der Höhe des Einkommens. Man kann sich pauschal darauf verständigen diese Kosten zu teilen, ansonsten kommt es darauf an ob die Kindesmutter noch Einkommen hat wenn das Kind geboren wird.
v. 10. 07. 2013 – XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558, Rdnr. 29; BGH, FamRZ 1984, 39). Ungleiches Einkommen: Kindesunterhalt an reichen Elternteil zahlen? - Deutsche Anwaltauskunft. Vielfach wird ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht bereits dann angenommen, wenn der betreuende Elternteil doppelt so viel verdient wie der barunterhaltspflichtige (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1780; OLG Schleswig, DAVorm 1985, 319). Als absolute Grenze wird auch eine Mindestdifferenz von 500 € vertreten (OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1643). Weniger gravierende Einkommensunterschiede sollen eine anteilige Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils nicht rechtfertigen (OLG Bamberg, EzFamR aktuell 2000, 154). Oft kommt in der Praxis noch hinzu, dass der barunterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist (dazu mehr in Teil 3 unserer Serie). Dann wird eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils erst im Rahmen des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB geprüft, also bei der Frage, ob der barunterhaltspflichtige Elternteil gesteigert erwerbspflichtig ist oder nicht, wodurch die Rechtsprechung auch unübersichtlich wird.
Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste. Kindesunterhalt: Welche Regeln greifen, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil ein sehr viel höheres Einkommen hat als der andere? © Quelle: Emmerich/ Grundsätzlich sind nach einer Trennung beide Eltern für den Kindesunterhalt verantwortlich. Derjenige, bei dem die Kinder leben, kümmert sich um die Kinder und hat dadurch Aufwendungen. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient des. Der andere Elternteil muss in der Regel Kindesunterhalt zahlen, den so genannten "Barunterhalt". Was ist aber, wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, finanziell deutlich überlegen ist? In vielen Trennungsfamilien betreut der eine Elternteil hauptsächlich die Kinder, der andere zahlt den Kindesunterhalt. Erstgenannter verwendet den Unterhalt beispielsweise für Aufwendungen für die Kinder. Es gibt abseits dieses klassischen Modells aber viele andere Betreuungs- und Unterhaltsmodelle in Trennungsfamilien. Dabei kann es zum Beispiel sein, dass der betreuende Elternteil ein weit höheres Einkommen als der andere hat.
In solchen Fällen steht ihm kein Kindesunterhalt zu. Zumindest gilt dies dann, wenn er etwa das Dreifache des nicht-betreuenden Elternteils verdient. Voraussetzung ist jedoch, dass auch ihm bei Zahlung des vollen Unterhalts noch ein angemessenes Einkommen bleibt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Dezember 2015 (AZ: 20 UF 875/15). Vater verdient deutlich mehr als die Mutter – Auswirkung auf Kindesunterhalt? Der Fall: Die Kinder lebten nach der Trennung bei der Mutter. Im Jahre 2014 zogen sie dann zum Vater. Kindesunterhalt: Wenn einer mehr verdient | Dr. Purrucker & Partner. Dabei vereinbarten die Eltern, dass die Mutter für das Jahr 2014 keinen Barunterhalt (Kindesunterhalt) zahlen musste. Ab 2015 verlangte der Vater Kindesunterhalt. Beim Amtsgericht hatte er zunächst auch noch Erfolg. Die Mutter legte hiergegen Beschwerde ein. Die Mutter begründete dies damit, dass der Vater der Kinder ein Vielfaches von ihr verdiene. Sie hatte sich 2014 selbstständig gemacht und erzielte daraus Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes.