ᐅ Vermieter terrorisieren Mieter Dieses Thema "ᐅ Vermieter terrorisieren Mieter" im Forum "Mietrecht" wurde erstellt von susanne181285, 7. Dezember 2013. susanne181285 Neues Mitglied 07. 12. 2013, 13:52 Registriert seit: 7. Dezember 2013 Beiträge: 4 Renommee: 10 Vermieter terrorisieren Mieter Hallo, Mal angenommen ein Vermieter ist die absolute Katasrophe und schickaniert die Mieter von vorne bis hinten. Der Mieter wohnt jetzt seit etwas über einem Jahr in einem drei Parteien Haus. Im EG wohnen die Vermieter, in der Mitte der besagte Mieter und oben eine ältere Dame die man nie zu Gesicht bekommt. Vermieter terrorisiert mister jack. Anfangs war alles supi. Doch seit ca. einem halben jahr lassen sich die Vermieter nun immer wieder was neues einfallen. Erst hängen die Gardienen nicht richtig -> Was sollen da bloß die anderen Nachbarn denken?
Frage vom 11. 1. 2017 | 22:01 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Hallo, mein Vermieter hat sich einiges geleistet. Ich brauche dringend Hilfe, da meine Nerven schon blank liegen. Vorweg, ich wohne seit 11 Monaten in einem ehemaligen Ferienhaus, welches er im letzten Jahr fest an mich vermietet hat. Ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, da er nach einem schrecklichen Baustellenjahr (von dem ich zu Mietbeginn nichts wusste) nun wieder ein Ferienhaus will. Vermieter terrorisiert mieter vs. 1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter vor zwei Wochen zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt vor 10 Monaten eine Katze angeschafft habe (von welcher er seit 10 Monaten weiss und diese laut eigenen Aussagen "süß" fand) und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen).
Anzeige #2 Hallo, hier kommt es auf den Mietvertrag an und auf die räumliche Verteilung. Wohnt die Vermieterin mit im Haus und in der Wohnung? Also seit ihr eine große WG oder hat die Vermieterin eine extra Wohnung im Gebäude? Hier geht es um die Frage, ob euer Hausrecht auch den Bereich der Vermieterin umfasst und ihr damit ihr das Grundstück verweisen könnt. In der Wohnungsanzeige stand "Haus in Eigenregie". Vermieter terrorisiert mieter wikipedia. Das ist ja nun sehr schwammig, Eigenregie kann vieles bedeuten. Daraus direkt bestimmte Pflichten und Rechte abzuleiten wird schwierig, da geht es um den Einzelfall. Ist ausziehen die einzige Lösung, oder hat sie die Verpflichtung nach Amerika bzw in ein anderes ihrer Häuser zu ziehen, wie sie es uns anfangs versichert hatte? Das kommt auf die Qualität dieser Aussage zu und wie oben bereits erwähnt auf die Begebenheiten vor Ort. #3 Hallo, ich würde mit der Besitzrin genau so umgehen wie sie mit ihnen, und ihr klar zeigen dass sie die " Mehrheit" haben. Das Rauchen gehört eigentlich zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache, ist meine Meinug.
Hingegen verletzt er Deine Persönlichkeitsrechte, wenn er in Deinem Müll wühlt oder extensiv in deine Wohnung blickt. Das müsstest Du natürlich beweisen, aber dürfen tut er das nicht und dagegen wehren könntest Du Dich. Von daher, lass ihn mal schreiben, dann gehst Du damit zum Mieterschutzbund, die freuen sich immer wenn sie unbegründete Kündigungen oder Mieterschickanen auf dem Tisch haben. Liebe Grüße und viel Langmut wünscht DatSchoof Community-Experte Mietrecht, Vermieter Wenn Du die einzige Mieterin im Haus bist, also keine weitere Mietpartei, kann er Dich grundlos kündigen. Jedoch mit 3 Monaten Verlängerung. Bis jetzt hast Du keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung geliefert. Ordentlich kann er Dich nur nach §573a BGB ohne Angabe eines Grundes kündigen. Allerdings verlängert sich dadurch die Kündigungsfrist um 3 Monate. Bei allem, was Du nun gegen Deinen Vermieter machst, denke immer daran, dass er Dich jederzeit ohne Begründung kündigen kann. Ich werde von meinem Vermieter gestalkt und terrorisiert - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Da die Tyrannei nicht aufhören wird, empfehle ich Dir dringend, eine andere Wohnung zu suchen und sobald Du eine gefunden hast, kommst Du ihm mit Deiner Kündigung zuvor.
Dem Vermieter sei die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen Dauer und Intensität der Störung des Vertrauensverhältnisses nicht zuzumuten: Die fristlose Kündigung war berechtigt (LG Bielefeld, Az. 22 S 240/01). Auch verbale Attacken muss ein Vermieter nicht widerspruchslos dulden. So verlor ein Mieter den Prozess um die vermeintlich falsche Abrechnung von Betriebskosten zunächst vor Gericht – und anschließend die Nerven: Er warf der Hausverwaltung bei jeder sich bietenden Gelegenheit Betrug, Manipulation und Diebstahl vor, zog gar Parallelen mit mafiösen Machenschaften. Der Vermieter ließ sich solch schwer wiegende Vorwürfe und Beleidigungen nicht gefallen, sondern kündigte fristlos – zu Recht, beschied das Gericht (LG Stuttgart, Az. Künstlergruppe Peng!: Telefonterror gegen Vermieter - WELT. 18 S 665/99). Unterstellt der Mieter etwa dem Vermieter im Streit um die Berechnung der Miete eine Betrugsabsicht und erstattet Strafanzeige, ist die Räumung aufgrund fristloser Kündigung auch mit der Verfassung vereinbar (BverfG, Beschluss v. 1 BvR 1372/01).