In Ziffer 20 des Teils B Abschn. XI wurden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte, welche in der Vergütungsordnung im Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O jeweils nach den verschiedenen Berufsgruppen und mit unterschiedlicher Anzahl von unterstellten Beschäftigten aufgeführt waren, in einheitlicher Form neu gefasst. Entsprechend der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 20 finden diese Tätigkeitsmerkmale in den Bereichen der Ziffern 4 bis 10, 13, 15, 16 und 19 des Teils B Abschn. XI Anwendung. Der Aufbau der Tätigkeitsmerkmale erfolgte in Anlehnung an den Aufbau der Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte in der Pflege ( Teil B Abschn. Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Besoldungsgruppen. XI Ziffer 2), da die nachstehenden Tätigkeitsmerkmale z. T. hinsichtlich der Anzahl der unterstellten Beschäftigten von denen für leitende Beschäftigte in der Pflege abweichen. Die Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen der Ziffern 4 bis 10, 13, 15, 16 und 19 umfassen die Entgeltgruppen 9b bis 12.
Die Station ist gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. b die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 12 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17. 3. 2. Eingruppierung tvöd stellvertretender abteilungsleiter aufgaben. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Station als kleinste organisatorische Einheit in der Entgeltordnung VKA nicht definiert. Das BAG [367r] hat zum Begriff "Organisationseinheit" i. S. d. Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte Hessen angeführt, dass eine organisatorisch abgrenzbare Einheit mit gewisser organisatorischer Verselbstständigung vorhanden sein muss. Weiterhin wird nach Auffassung des BAG eine "Organisationseinheit" i. d. R. nur dann gegeben sein, wenn die Einheit auf unbestimmte Dauer oder jedenfalls für einen nicht unerheblichen Zeitraum eingerichtet ist und ihren Zweck mit eigener Ausstattung, eigenen Sachmitteln und Räumen sowie mit eigenem nichtärztlichen und ärztlichen Personal erfüllt. Dagegen genügt die bloße Aufgabenerfüllung mit wechselndem Personal für die Abgrenzung einer Organisationseinheit nicht.
5. 2020, 4 AZR 173/19, entschieden, dass Beschäftigte in der Pflege im Regelfall dann eine "große Station" i. S. d. Entgeltgruppe P 13 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA leiten, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als 12 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Eine deutliche Überschreitung der Anzahl ist nicht erforderlich. Eingruppierung tvöd stellvertretender abteilungsleiter epidemiologie am helmholtz. Mit dem Begriff "in der Regel" haben nach Auffassung des BAG die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als "groß" im Tarifsinn anzusehen ist: "Aus dem Begriff 'in der Regel' lässt sich vielmehr entnehmen, dass es neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter andere Faktoren geben kann, die im Ausnahmefall zu einer abweichenden Bewertung führen können und die Station ihrer Struktur nach als 'groß' im Tarifsinn erscheinen lassen. Dabei muss es sich um Faktoren handeln, die an die Leitungsfunktion anknüpfen und quantitativ größere Anforderungen an diese stellen.
Dies kann beispielsweise ein aus einer besonders großen Anzahl von unterstellten Teilzeitbeschäftigten resultierender besonders hoher Koordinierungsaufwand sein. Weitere Aspekte könnten die Größe der Station nach der Anzahl der Betten und der zu pflegenden Patienten oder deren räumliche Größe sein. " Unter Verantwortung im Tarifsinn ist nach der ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort – auch von anderen Beschäftigten – zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden. Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet. Zur Erfüllung des Heraushebungsmerkmals muss in der auszuübenden Tätigkeit eine Verantwor... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Besoldung von Beamten des Bundes und der Länder. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.