Nähere Informationen wird es unter Reformen / Öffrechtsreformen geben, sobald das Gesetz vom Sächsischen Landtag beschlossen wurde.
An der Gemeinsamen Arbeitsgruppe haben teilgenommen: Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig Stadt Görlitz Landratsamt Erzgebirge Landratsamt Landkreis Leipzig Landratsamt Meißen Landratsamt Mittelsachsen Landesdirektion, Referat 23 Sächsisches Staatsministerium des Innern, Referat 36 III. Vorgehensweise Die Arbeitsgruppe hat im Zeitraum vom Mai bis Oktober 2019 in drei Sitzungen die vorliegenden Hinweise (Stand Oktober 2019) beraten. Sächsisches polizeigesetz pdf document. Auf der Grundlage gemeinsam beschlossener allgemeiner Anforderungen an die Hinweise und eines durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erarbeiteten 1. Entwurfs für die Hinweise wurden auf der Grundlage von Zuarbeiten (verteilte Arbeitspakete) der jeweiligen Polizeibehörden die Hinweise inhaltlich beraten und beschlossen. IV. Ausblick/Fortsetzung der Arbeitsgruppe Die Gemeinsame Arbeitsgruppe zum Sächsischen Polizeibehördengesetz soll bis auf Weiteres als Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Novellierung des Polizeirechts im Bereich der Polizeibehörden fortgeführt werden.
Ziel der Arbeitsgruppe soll einerseits sein, durch die ggf. erforderliche Fortschreibung der Hinweise zum Sächsischen Polizeibehördengesetz, Hilfestellung bei der praktischen Anwendung des neuen Sächsischen Polizeibehördengesetzes zu geben. Ziel der Arbeitsgruppe soll andererseits aber auch die Prüfung der Praxistauglichkeit der neuen Regelungen sein und ggf. Startseite - Polizeirechtnovelle - sachsen.de. bestehenden Fortschreibungsbedarf des Sächsischen Polizeibehördengesetzes festzustellen. Als " offene Arbeitsgruppe" steht die Teilnahme allen Polizeibehörden frei. Unterlagen [4 Datensätze]