Apostillen und Legalisationen Wie und Wo erhalte ich eine Apostille und Legalisationen Ich möchte eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden und benötige dafür eine Beglaubigung/Bestätigung, dass diese echt ist. Was ist damit gemeint? Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sog. "Legalisation" oder durch eine sog. Geburtsurkunde beglaubigen bon musée. "Apostille" bestätigt. Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen. Durch den Präsidenten des Landgerichts Bonn werden Auslandsbeglaubigungen (Apostillen und Legalisationen) in folgenden Fällen erteilt: gerichtliche Urkunden ( z. B. Beschlüsse, Urteile, Erbscheine) des Landge-richts Bonn und der Amtsgerichte des Bezirks (Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg, Waldbröl) Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn Urkunden von Notaren mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern, die bei dem Oberlandesgericht Köln zugelassen sind und deren Niederlassung oder Wohnsitz sich im Landgerichtsbezirk Bonn befindet.
Es muss stets das Originaldokument mit seiner Kopie vorgelegt werden. Die Kopie muss auch die Rückseite des Originaldokuments beinhalten, auch wenn dort nur wenige Zeichen stehen sollten und es unwichtig erscheint. Das Kopieren von Dokumenten im AStA ist nicht möglich. Die Kopien dürfen nicht getackert werden. Bitte sortiert auch eure Dokumente vor, damit Verzögerungen vermieden werden. Wenn ihr verhindert seid, zu den Beglaubigungszeiten persönlich in den AStA zu kommen, ist es kein Problem, dass ihr eine andere Person damit beauftragt und diese mit euren Unterlagen vorbeikommt. Denkt bitte daran: Möchtet ihr Kopien eures "Transcript of Records" beglaubigen lassen, muss der Ausdruck aus BASIS zuerst vom Prüfungsamt abgestempelt werden, erst dann ist es ein gültiges Dokument. Davon könnt ihr dann Kopien machen und zusammen mit dem abgestempelten Original zum Beglaubigen mitbringen. Übersetzungsbüro Bonn | Beglaubigte Übersetzungen. Wir beglaubigen maximal 10 Dokumente für eine Person pro Tag. Für etwaig entstehende Nachteile wegen nicht rechtzeitig erhaltener Beglaubigungen oder durch die nicht sofortige Anerkennung von unseren Beglaubigungen durch andere Stellen übernimmt der AStA keine Haftung.
Bundesverwaltungsamt-Service Legalisation/ Dokumente Folgende Unterlagen müssen für die Beglaubigung von Dokumenten beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden: - Originaldokument/e Kopie/n des/r Originaldokumente/s ausgefüllter und unterschriebener Auftrag, Link ggf. ein per Einschreiben/ Einwurf frankierter Rückumschlag Alle Unterlagen senden Sie dann bitte an: Botschaften-Service Kurfürstenstraße 114 10787 Berlin Wir werden Sie nach dem Eintreffen der Unterlagen und bei Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen informieren. Bestimmungen: A) Allgemeines: Um eine deutsche öffentliche Urkunde zu legalisieren, bedarf es im ersten Schritt einer Vorbeglaubigung. Beglaubigungen – AStA-Bonn. Die Vorbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers der Urkunde, sowie in der Regel die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der fraglichen Urkunde gehandelt hat. Bitte geben Sie immer das Land an, indem die Urkunde vorgelegt werden soll, z. B. Arabische Republik Syrien, Volksrepublik China, Königreich Saudi Arabien usw. Ungedingt zu beachten ist das Beglaubigungsmonopol für Abschriften / Ablichtungen von Personenstandsurkunden; Auszüge aus dem Handelsregister und aus dem Genossenschaftsregister; sowie aus dem Grundbuch und aus dem Schuldnerverzeichnis.
Verkürzte Ausfertigung der Geburtsurkunde Auf Antrag kann Ihre Geburtsurkunde auch ohne Angabe des Geschlechts, der Religion oder der Namen der Eltern ausgestellt werden. Abstammungsurkunde Mit der Einführung des neuen Personenstandsrechts zum 01. 01. Geburtsurkunde beglaubigen bon traiteur. 2009 ist die Unterscheidung zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde fortgefallen. Vorgehen Benötigte Dokumente Kosten Kontakt Formulare und Links
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Tagen betragen. Bei schriftlichen Anträgen bitte ich anzugeben, für welches Land die Apostille/ Legalisation erteilt werden soll. Für Auslandsbeglaubigungen von Urkunden, die durch Städte und Gemeinden ausgestellt wurden (insbesondere Personenstandsurkunden wie z. Landgericht Bonn: Apostillen und Legalisationen. Geburts- oder Heiratsurkunden) ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie die Erteilung einer Apostille oder einer Legalisation benötigen, wenden Sie sich bitte an: Frau Justizbeschäftigte Krüger (Zimmer: W 1. 14, Tel. : 0228 702-1114)