Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Kontakt: Telefon +49 (0)30 897 86-5413 Telefax +49 (0)30 897 86-5419 18. 2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Straßenverkehrsgefährdung endet mit vorläufigem Führerscheinentzug. Medienarchiv unter
Bis zur 13. Minute und Martin Kovars 8:3 begingen sie kaum einen Fehler, spielten brillant auf. «Die Kroaten sahen ja kaum unseren Goalie», formulierte es Gabor Vass spitzzüngig. Hektik vor der Pause verdirbt perfekten Start Dem perfekten Anfang folgte indes bis zur Pause keine Fortsetzung. Zu oft entschloss sich der Aufbauer Ljubomir Pavlovic für die falsche Schussvariante, liessen sich seine Mitspieler ohne Grund zur Hektik verleiten. Der erstmalige Ausgleich nach 28 Minuten zeichnete sich ab. Die Dramaturgie wiederholte sich im zweiten Abschnitt. Wieder überraschte der Schweizer Titelhalter die mit mehreren Weltmeistern und Olympiasiegern veredelte Zagreber Auswahl, wieder «lud» er die Gäste mit Fehlpässen zur einfachen Rückkehr ein. Gewiss, die Begegnung spielte sich bezüglich der Härte und der permanenten Rhythmuswechsel auf einem primär für die Schaffhauser gewöhnungsbedürftigen Level ab, aber allein damit sind die Aussetzer im Passspiel nicht zu erklären; zumal die Zagreber ihrerseits ungewohnt oft den falschen Weg wählten - allen voran die enttäuschenden Olympiasieger Niksa Kaleb und Slavko Goluza.
Wer nach Art. 8 NIV fachkundig ist, kann eine Installationsbewilligung beantragen. Man unterscheidet zwischen einer Bewilligung für natürliche Personen (Art. 7 NIV) oder einer Bewilligung für Betriebe (Art. 9 NIV) sowie einer Ersatzbewilligung (Art. 11 NIV). Bewilligung für natürliche Personen Eine Bewilligung für natürliche Personen ist für fachkundige Einzelpersonen gedacht, die in eigener Verantwortung Installationsarbeiten ausführen wollen. Bewilligung für Betriebe Ein Betrieb beschäftigt eine fachkundige Person, die innerhalb der Rahmenbedingungen der Betriebsorganisation (Art. 10 NIV) die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann. Ersatzbewilligung für Betriebe Beschäftigt ein Betrieb vorübergehend keine fachkundige Person, z. B. wegen Vertragsauflösung des fachkundigen Leiters, so kann das Inspektorat eine Ersatzbewilligung erteilen. Hinweis: Das ESTI kann die Erteilung einer Bewilligung unter anderem davon abhängig machen, dass die fachkundige Person ein Fachgespräch besteht.