Führungszeugnis Hier gelangen Sie zu den Online Bürgerdiensten (Voraussetzung: neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion) Der Antrag kann grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Der Personalausweis bzw. Reisepass ist zur Beantragung vorzulegen. Neben der persönlichen Antragstellung bei unserer Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich beglaubigt sein. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass bei der Vorlage bei einer Behörde eine genaue Adressangabe sowie die Angabe eines Aktenzeichens erforderlich ist. Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und ggf. Führungszeugnis beantragen zweibrücken. Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen). Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann unter Umständen mehrere Wochen dauern. Hinweis: Die Stadtverwaltung Zweibrücken kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit einer Wohnung im Stadtgebiet gemeldet sind.
Die Gebühren betragen 60, 00 € für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und 37, 50 € für die Ausstellung an Personen, welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für Kinder). Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen sogenannten Expressreisepass zu beantragen. Die Gebühren betragen 92, 00 € (ab dem 24. Lebensjahr) bzw. 69, 50 € (unter dem 24. Lebensjahr). Die Auslieferung des Expressreisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt ca. 3 Arbeitstage nach der Beantragung im Bürgerbüro. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen die das 24. KFZ-Kennzeichen | Internetauftritt der Stadt Zweibrücken. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
Personen, die nicht im Stadtgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag bei der für sie zuständigen Behörde bzw. ggf. direkt beim Bundesamt für Justiz in 53094 Bonn stellen. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13, 00 €. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 06332/871-399
5. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. Bürgeramt (Zweibrücken). f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.
Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. Die Sperrhotline ist für alle Inhaberinnen und Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Der Ausweis ist persönlich zu beantragen. Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land | Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Mitzubringen sind: 1. Aktuelles biometrisches Lichtbild Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand keine abgerundeten Ecken heller Hintergrund Maße für das Gesicht 32 - 36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn Foto-Mustertafel (1608 KB) 2. bisherige Ausweisdokumente Personalausweis oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein alter Personalausweis vorhanden ist).
Hier entsteht bald ein Impressum. Allgemeines KUNDENBEZEICHNUNG bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten. Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u. a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen. Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist: Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung KUNDENDATEN Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art.
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