Hiermit werden klare Regelungen an die GPS Überwachung in LKW gestellt. Fallbeispiel: Spedition Lauer nutzt GPS Technik in LKW Ein Negativbeispiel, das zeigt, wie man GPS Technik nicht einsetzen sollte, zeigt Spedition Lauer. Sie hat mit Hilfe des Ortungsgerätes verschiedenen Daten gesammelt und diese anschließend gegen ihre Mitarbeiter verwendet. Dieses Vorgehen gleicht der Spionage. Keramikbedarf und Töpfereibedarf in Wien - Keramikbedarf Ing. Skokan GmbH. So ist nicht verwunderlich, dass die betroffenen Mitarbeiter dagegen geklagt haben. Der Fall kam daher vor Gericht. In zehn LKW hat Spedition Lauer GPS Geräte eingebaut. Die gesammelten Daten wurden genutzt, um das Verhalten bestimmter Mitarbeiter genau kontrollieren zu können. Die betroffenen Fahrer haben weder ihre Einwilligung für dieses Vorgehen erteilt noch waren sie über den Einsatz der Technik im LKW überhaupt informiert. Die Mitarbeiter wurden also ohne ihr Wissen geschweige denn ihre Zustimmung rund um die Uhr überwacht – sogar nach Feierabend. Überwachung der Mitarbeiter Bei einer GPS Überwachung der eigenen Mitarbeiter sollte man als Unternehmen sehr vorsichtig sein und sich dabei genau an die Vorgaben halten.
Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten Ihre Daten bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (etwa aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, oder Arbeitszeitgesetz); darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt? Dsgvo für spedition gmbh. Grundsätzlich werden von uns keine Daten an ein Drittland übermittelt. Eine Übermittlung findet im Einzelfall nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission, Standardvertragsklauseln, geeigneter Garantien oder Ihrer ausdrücklichen Zustimmung statt. Welche Datenschutzrechte habe ich? Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Hier hilft die zweite Alternative in § 28 Abs. 1 BDSG, wonach die Übermittlung auch zulässig ist, wenn das berechtigte Interesse des Herstellers an der Übermittlung im Rahmen der Interessenabwägung höher zu bewerten ist, als das schutzwürdige Interesse des Endkunden an einer Vermeidung dieser Übermittlung. Es muss daher anhand der übermittelten Daten konkret geprüft werden, ob die Interessenabwägung positiv ausfällt oder nicht. Bei Übermittlung von Bestelldaten des Endkunden dürfte dies der Fall sein. Aktentransport – Datenschutz-konform BDSG/DSGVO » SecuTrans. Bei einer Übermittlung des gespeicherten Online-Benutzerprofils des Endkunden mit Informationen zu den Bestellungen der letzten Wochen und zum Nutzerverhalten im Onlineshop des Herstellers fällt die Abwägung dagegen wohl negativ aus. Diese Daten dürfen daher über die Schnittstelle des Herstellers für Unternehmen 1 und Unternehmen 2 nicht verfügbar sein, denn bereits ein Abrufen von Daten über Internet stellt eine Übermittlung von Daten dar. Schließlich ist § 32 BDSG zu beachten. Soweit Mitarbeiterdaten betroffen sind, stellt das Gesetz noch höhere Anforderungen: Diese Daten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Durchführung des eigentlichen Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.
Wenn man daher nicht bei jeder betroffenen Person (Endkunde, LKW-Fahrer, Mitarbeiter des Subunternehmers etc. ) eine Einwilligung zur Übermittlung seiner personenbezogenen Daten einholen möchte, sollte man sich rechtzeitig Gedanken für das Vorliegen einer gesetzlichen Legitimation machen. Diese Legitimation enthält im Regelfall § 28 BDSG. Gemäß Alternative 1 vom ersten Absatz dieser Vorschrift ist es zunächst zulässig, personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitern von Dienstleistern zu übermitteln, wenn dies für die Durchführung eines Schuldverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist. Bei Adressdaten von Endkunden ist dieser Punkt unproblematisch, denn diese werden ja benötigt, um die Ware an ihren Bestimmungsort zu transportieren. Schwieriger ist es bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten des Endkunden, die nicht für den Transport benötigt werden, also z. Dsgvo für spedition sendungsverfolgung. B. bestimmte Details aus dem Bestellvorgang oder Benutzerprofile. Mangels Erforderlichkeit zur Vertragsdurchführung dürfen diese Daten ohne Einwilligung des Endkunden grundsätzlich nicht an Transport- oder Lagerdienstleister übermittelt werden.
Im Prinzip ist die Praxis gang und gäbe: Sowohl in Transportunternehmen als auch in Firmen, die große Pkw-Fuhrparks betreiben, werden Fahrzeuge von Disponenten per GPS getrackt. Ist das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig? Eine GPS-Überwachung hat viele nachvollziehbare Gründe: Eine Koordination von Fahrzeugen ist so viel einfacher, Routenplanung und die Organisation von Zustellungen und Abholungen von Waren sind so deutlich besser planbar. Andererseits liefert die lückenlose GPS-Überwachung aber auch Daten über vermeintliche Leerfahrten, unzulässige Pausen oder gar Details zur privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen, sofern diese gestattet ist. Dsgvo für spedition gmbh www. Das trifft insbesondere auf Außendienstmitarbeiter zu, die einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, den sie auch privat nutzen dürfen. Somit ist diese Art der Überwachung unter Berücksichtigung der DSGVO zu bewerten. In der Praxis stimmen Angestellte, die ein Firmenfahrzeug nutzen, der GPS-Ortung oftmals pauschal zu. Das genügt nach Ansicht von Datenschützern allerdings in rechtlicher Hinsicht nicht.
Daher fassen wir für Sie einmal kompakt zusammen, unter welchen Bedingungen Sie verpflichtet sind die Leistungen eines Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Nicht lediglich die Anzahl der Mitarbeiter ist entscheidend für die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sondern auch weitere Faktoren wie die Art der Datenverarbeitung. Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmer? - IHK Nord Westfalen. Herr Nils Möllers ist Gründer und Geschäftsführer der Keyed GmbH. Als Experte für Datenschutz in Konzernen, Unternehmensgruppen und Franchise-Systemen, ist Herr Möllers ebenfalls als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig. Ergänzend zur datenschutzrechtlichen Expertise ist Herr Möllers im Bereich IT-Sicherheit, begleitend zur ISO27001, beratend tätig.
Wir setzen auf unserer Webseite keine Cookies ein. Wir setzen auf unserer Webseite keine Tracking-Tools ein. Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über eine auf der Website bereitgestellte Emailadresse Kontakt mit uns aufzunehmen. Dabei ist die Angabe Ihrer EMail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Sie haben das Recht: gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.