Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) Predigergasse 5, Erdgeschoss 3011 Bern Tel. +41 31 321 53 00 Öffnungszeiten Spezielle Öffnungszeiten vor und nach Feiertagen werden auf der Seite Polizeiinspektorat publiziert. Auskünfte: Contact Center: Tel. 031 321 53 00 Montag - Freitag: 08. 00 - 11. Bevölkerungsdienste und Migration - Adressen und Öffnungszeiten. 30 / 14. 00 - 16. 00 Uhr Öffnungszeiten Schalter: Montag - Freitag: 10. 00 Uhr durchgehend Donnerstag bis 18. 00 Uhr Anfahrt Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19 Haltestelle Zytglogge resp. Kornhausplatz Zugänglichkeit Publikumsbereich rollstuhlgängig, Zugang via Treppenlift. Toiletten: Bitte wenden Sie sich an den Infoschalter Einwohnerdienste.
Wohnsitzbescheinigungen für die Aufenthalte in der Stadt Bern werden u. a. für Stipendien, Versicherungen und Einbürgerungen benötigt. Wie erhalte ich eine Wohnsitzbescheinigung? Volljährige Person Sie können diese online bestellen (Verrechnung elektronisch) oder am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Bestellung Wohnsitzbescheinigung Stadt Bern (Webformular) Minderjährige Person Die Eltern können diese online bestellen (Verrechnung elektronisch). Im Webformular den Namen des Kindes / der Kinder unter "Bemerkungen" eintragen. Die Bescheinigung können Sie auch am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Bestellung Wohnsitzbescheinigung Stadt Bern (Webformular) SBB Wohnsitzbescheinigung Falls Sie eine Wohnsitzbescheinigung für die SBB zur Berechtigung des Kaufs eines GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner benötigen, füllen Sie bitte das Formular SBB-Wohnsitzbestätigung (PDF, 260KB) aus. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zu oder kommen Sie damit vorbei.
Gesuch um Erteilung einer Auskunft aus dem Einwohnerregister der Stadt Burgdorf Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auskunftserteilung gestützt auf die Bestimmungen des Datenschutzreglementes der Einwohnergemeinde Burgdorf und des kantonalen Datenschutzgesetzes erfolgt. Die Einwohnerkontrolle darf einer privaten Person auf schriftliches Gesuch hin Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse in Burgdorf, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzuges sowie Wegzugsort einer Einzelperson bekannt geben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht. Per Telefon werden keine Adressauskünfte erteilt. Die Herausgabe anderer Daten und die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten zur kommerziellen Nutzung ist untersagt. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf "Gesuch abschicken" und wir werden Ihnen die Anfrage umgehend beantworten. Die Gebühren von Fr. 12. 00 pro Adressauskunft werden wir Ihnen in Rechnung stellen.