# 1 Antwort vom 4. 1. 2014 | 19:55 Von Status: Bachelor (3433 Beiträge, 1918x hilfreich) quote: Ich habe gelesen das diese jetzt ab 01. 01. 2014 nicht mehr zulässig dem Text steht drin das alte verdunsterröhrchen die VOR 1981 oder nicht mehr dem Stand der Technik sind nicht mehr genutzt werden dürfen. Wo hast Du das denn gelesen? Wahr ist, dass ältere Verdunstermessgeräte, die nicht der Norm EN 835 entsprechen ab 01. 2014 gemäß Heizkostenverordnung nicht mehr verwendet weden dürfen. Seit Jahren werden aber nur noch die neuen, weiterhin zulässigen Geräte verwendet (und i. d. R. werden die Basisteile eh alle 10 Jahre ausgetauscht) z. B. Wahr ist auch, dass die elektronischen Verbrauchserfassungsgeräte mehr kosten und deswegen von Abrechnungsfirmen entsprechend beworben werden;-) Vielleicht noch eine etwas kritischere Info, bevor Du Deiner Hausverwaltung unnötig Feuer unterm Hintern machst und Dich dann wegen der Folgen = teurere Betriebskostenabrechung in den Allerwertesten beisst? Heizkostenabrechnung mit Verdunstungsröhrchen Mietrecht. ----------------- "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu muss auch m. Justiz rechnen D Hildebrandt" -- Editiert Lolle am 04.
Antwort vom 30. 11. 2017 | 00:23 Von Status: Bachelor (3433 Beiträge, 1918x hilfreich) Sorry - ist zwar schon beantwortet - ich kann mich aber nicht zurückhalten. So ein Blödsinn darf nicht weiter verbreitet werden. Dabei habe ich festgestellt, dass seit 1. 1. 2014 nur noch digitale Zähler benutzt werden dürfen. Herr im Himmel - falsch, falsch - sowas von falsch. Ach der "Tagesspiegel" Dietmar Wall, zuständiger Jurist für Betriebs- und Heizkosten beim Deutschen Mieterbund: Geht es nach der Novellierung könnten bei der Umrüstung wieder Verdunstungsverteiler eingesetzt werden. Wall rät davon ab: "Die Verdunstungsgeräte gelten heute als veraltet. " Zwar seien sie preiswerter als die elektronische Variante. "Aber sie sind ungenauer und unzuverlässiger. " Sie besitzen nur hundert Einheiten, ihr modernes Pendant bis zu 10 000.... Nur weil etwas genauer anzeigt, misst es noch lange nicht genauer. Verdunsterröhrcher jetzt Verboten oder nicht Mietrecht. Naja, wenn ein Jurist, Technik erklärt Wobei die digitalen Messgeräte schon genauer (direkter am Heizkörper) messen, aber sie sind auch teurer (umlegbare Betriebskosten) und von der geringfügig besseren Genauigkeit geht dann wieder viel verloren, weil die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung nach Grundkosten und nach Verbrauchskosten umzulegen sind.
Der Termin ist unmissverständlich bekanntzugeben. Allerdings hat der Aushang für den Ablesetermin keinen rechtsgeschäftlichen Charakter, so dass der Mieter den Termin als Stichtag nicht beanstanden kann. Für den Mieter besteht jedoch keine Pflicht, sich für eine angekündigte Ablesung bereitzuhalten, insbesondere nicht, wenn sie zur Unzeit, beispielsweise am Samstagnachmittag oder sonntags erfolgt (LG München WuM 2001, 192). In diesem Fall kann und muss er einen Ausweichtermin mit dem Abrechnungsunternehmen vereinbaren. Dieser Termin ist dann keine Zweitablesung, sondern zählt als erster Termin. Urteil > 62 S 463/99 | LG Berlin - Verdunstungsröhrchen: Pflicht zur Zahlung von Heizkosten trotz abgesperrten Heizkörperventils aufgrund Kaltverdunstung < kostenlose-urteile.de. Auch hier ist eine Ankündigungsfrist von ca. 14 Tagen einzuhalten (LG München WuM 2001, 192). Ist der Mieter auch beim zweiten Termin verhindert und will auch dem Vermieter nicht die Wohnungsschlüssel überlassen, soll er verpflichtet sein, sich beispielsweise vertreten zu lassen und muss gegebenenfalls dem Vermieter zusätzlich entstehende Kosten erstatten (AG Brandenburg GE 2004, 1459).
Leitsatz Heizkostenzahlungspflicht besteht auch im Falle ständig abgesperrter Heizkörper! Auskunftsanspruch gegen Verwalter eingeschränkt Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Selbst wenn ein Wohnungseigentümer nachweislich die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann er nicht verlangen, dass er von den "verbrauchsabhängigen" Kosten des Heizbetriebs (Individualverbrauch) gemäß den bei ihm an den Kostenverteilern abgelesenen Verdunstungswerten völlig freigestellt wird. Verdunstungsröhrchen nicht mehr zulässig mit. Heiz- und Warmwasserkostenverteiler machen nur ein grobes Verhältnis für die relative Benutzung der einzelnen Heizkörper und Warmwasserzapfstellen für Abrechnungszwecke unter allen Eigentümern erkennbar. Eine Abrechnung basiert also nicht auf einem genau festgestellten individuellen Verbrauch, sondern dient lediglich der angemessenen Verteilung der in einem Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Kosten für Heizung und Warmwasser auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Diese physikalischen und technischen Gegebenheiten, die vom Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung hingenommen und von der Eigentümergemeinschaft durch Wahl dieses Messsystems gebilligt worden sind, machen es unmöglich, einen einzelnen Wohnungseigentümer völlig von dem Teil der Heiz- und Warmwasserkosten freizustellen, die aufgrund der Ablesung der Verdunstungsröhrchen umgelegt werden.
Der Fall kam schließlich vor Gericht. Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Diese habe die Heizkosten tragen müssen. Denn eine geringfügige Kaltverdunstung sei vom Mieter hinzunehmen. Aufgrund der physikalischen und technischen Gegebenheiten von Verdunstungsröhrchen sei es unmöglich, einen einzelnen Mieter völlig von dem Teil der Heizkosten freizustellen, die aufgrund der Ablesung der Röhrchen umgelegt werden. Denn dies würde dazu führen, dass der systembedingte Messfehler und die Anzeigenungenauigkeiten allein den übrigen Mietern aufgebürdet werden, die nicht ständig ihre Heizkörper absperren. Die Mieterin habe zudem nach Ansicht des Landgerichts die umgelegten Kosten für den Kauf des Schneeräumgeräts und des Laubsaugers tragen müssen. Verdunstungsröhrchen nicht mehr zulässig von. Die Anschaffung beider Geräte sei in Anbetracht der Größe der Wohnanlage nicht zu beanstanden gewesen.
Je nach Fall lässt sich die Funkbelastung auch einfach reduzieren, z. durch das Anbringen feinmaschiger Edelstahlgitter (Außenmaße ca. 50 x 50 cm) vor die Heizkostenverteiler (v. a. im Schlafzimmer wichtig). Diese Antwort gilt sinngemäß auch für funkende Rauchmelder und weitere funkbasierte Anwendungen, wie sie im Rahmen des "Smart Home" immer häufiger zum Einsatz kommen. Verdunstungsröhrchen nicht mehr zulässig in google. Baubiologische Beratungsstellen IBN – auch in Ihrer Nähe! ➔ Die Antwort entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Dietrich Moldan, Baubiologe IBN, Umweltanalytik Dr. Manfred Mierau, Dipl. -Biologe, Sachverständiger für Baubiologie Leser-Interaktionen