KomNet Dialog 29814 Stand: 18. 07. 2017 Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern Favorit Frage: Ich arbeite als Busfahrer für eine private Firma. Wir fahren nur im Linienverkehr bis 50 km. Unser Chef hat uns gesagt, dass wir jede Woche (nach Arbeitszeitgesetz) 6 Tage arbeiten (48 std. ) sollen + 24 Stunden frei haben. Unsere Meinung ist, dass wir einmal pro ca. Wochenruhezeit linienverkehr bis 50 km in euro. 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 std. (nach Verordnung (EG) Nr. 561/2006) haben sollten. Wer hat recht? Antwort: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z.
Tägliche Ruhezeit Im Einfahrer-Betrieb hat der Lenker innerhalb von 24 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden einzulegen (regelmäßige tägliche Ruhezeit). Diese tägliche Ruhezeit kann in zwei Teile geteilt werden. Der erste Teil muss ununterbrochen mindestens 3 Stunden und der zweite Teil ununterbrochen mindestens 9 Stunden betragen (insgesamt also 12 Stunden). Im Mehrfahrer-Betrieb hat der Lenker innerhalb von 30 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden einzulegen. Tipp! Die tägliche Ruhezeit kann zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden (reduzierte tägliche Ruhezeit). Solche Verkürzungen müssen nicht durch zusätzliche Ruhezeiten an anderen Tagen ausgeglichen werden. Wochenruhezeit linienverkehr bis 50 km. Wöchentliche Ruhezeit Der Lenker hat in jeder Woche eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 zusammenhängenden Stunden einzuhalten (regelmäßige wöchentliche Ruhezeit).
Bevor ich einen zusätzlichen Dienst übernehme, muss geklärt sein, dass die 4 folgenden Punkte eingehalten werden: 1. Die maxiamle Wochenlenkzeit (sechs Tage) beträgt 56 Stunden, in der Doppelwoche (2 x 6 Tage) nicht mehr als 90 Stunden! 2. Tagesruhezeit von 11 Stunden! 3. Wochenruhezeiten von 45 Stunden oder mit Verkürzung auf nicht weniger als 35 Stunden! 4. Nicht mehr als sechs 24-Stunden-Zeiträume, also keinen fahren! Im Zweifelsfall eine autorisierte Person fragen. Nach Auswertung der vielen Zuschriften aus den Betrieben aus ganz Deutschland, scheinen Disponenten nicht immer geeignet. ) Merke: Die Arbeitswoche besteht aus 2 Teilen. Der erste Teil sind die Arbeitstage (24 Std-Zeiträume, siehe A 1. ) und der zweite Teil ist die Wochenruhezeit (45 zusammenhängende Stunden ohne Verkürzung, oder min. Wochenruhezeit - Verkehrstalk-Foren. 35 zusammenhängende Stunden mit Verkürzung, aber immer 90 Stunden innerhalb einer Doppelwoche). B 3. ) Der § 11 ArbZG sagt aus: " Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ".
Diese ermöglicht trotz der vorgeschriebenen Wochenruhezeit eine zwölftägige Reise, wenn: der Fahrer vor Reiseantritt eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden genommen hat er nach der Reise entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten (insgesamt 90 Stunden) oder eine regelmäßige und eine reduzierte Ruhezeit (69 Stunden) einlegt und den reduzierten Teil innerhalb von drei Wochen nachholt. Zudem gilt diese Ausnahmeregelung nur bei grenzüberschreitenden Reisen. Wochenruhezeit linienverkehr bis 50 kg à perdre. Bei innerdeutschen Reisen müssen Busfahrer Lenk- und Ruhezeiten in gewöhnlicher Form einhalten. Wenn die Lenk- und Ruhezeiten im Bus nicht eingehalten werden, drohen bei einer Polizeikontrolle Sanktionen. Diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen. ( 42 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 10 von 5) Loading...