Viele Mediationsfelder (Scheidungskonflikte, Vertragsstreitigkeiten, nachbarrechtliche Auseinandersetzungen usw. ) haben eine starke rechtliche Komponente, d. h. : dass es rechtliche Grundlagen gibt, die es bei der Konfliktlösung zu bedenken oder sogar einzuhalten gilt. Mediator*innen beraten selbst nicht, weil es ihre Rolle (Neutralität, Allparteilichkeit) in Gefahr bringen würde, sie verweisen aber auf entsprechende Beratung. Durch die Zusammenarbeit von Rechtsanwalts-Mediator*innen mit Mediator*innen aus anderen Quellberufen werden die unterschiedlichen Aspekte komplexer Konfliktsituationen in den Mediationen berücksichtigt. Der Verband Steirischer Rechtsanwalts-Mediatoren engagiert sich für die Vernetzung mit anderen juristischen Feldern, etwa mit Richter*innen bzw. im universitären Bereich. Weiters entwickelt der Verband Materialien, die eine Einhaltung des rechtlichen Rahmens der Mediation gewährleisten, wie Informationsmaterial zur Aufklärung, einen Mediationsvertrag, Material zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, Hinweise zur Online-Mediation usw. Aus- und Weiterbildungen | Verein Co-Mediation. erhalten Sie bei einem unverbindlichen Informationsgespräch bei einer Mediator*in Ihres Vertrauens!
Konfliktanalysen – 15 Mindesteinheiten 5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z. B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation – 20 Mindesteinheiten 6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken – 20 Mindesteinheiten 7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation – 15 Mindesteinheiten 8. Mediation | Verein Co-Mediation. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen – 40 Mindesteinheiten 9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge – 20 Mindesteinheiten Teil 2 Anwendungsorientierter Teil – 165 Mindesteinheiten 1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – 40 Mindesteinheiten 2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion – 58 Mindesteinheiten 3. Peergruppenarbeit – 24 Mindesteinheiten 4.
Gesprächsführung, Kommunikationstechniken a) Grundlagen der Kommunikation b) Kommunikationstechniken (z. B. aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation) c) Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (z. Zivilrechts mediations ausbildungsverordnung industriemechaniker. Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse) d) Visualisierungs- und Moderationstechniken e) Umgang mit schwierigen Situationen (z. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte) 18 Stunden 5. Konfliktkompetenz a) Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen) b) Erkennen von Konfliktdynamiken c) Interventionstechniken 12 Stunden 6. Recht der Mediation a) Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediatorvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung b) Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs c) Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes 6 Stunden 7.