Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Man muss differenzieren zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verfahren zur Durchführung der Restschuldbefreiung. Wenn die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt, dann findet gegen den zahlungsunfähigen Schuldner immer ein Insolvenzverfahren statt, wenn dies ein Gläubiger oder der Schuldner selbst beantragen. Dieses Verfahren ist auf Verwertung der Insolvenzmasse und ihre Verteilung an die Gläubiger gerichtet. Dies ist das Regelinsolvenzverfahren. Das Regelinsolvenzverfahren findet auch statt, wenn der Schuldner keine Restschuldbefreiung beantragt. Lediglich dann, wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, oder ein Selbständiger mit überschaubaren Vermögensverhältnissen und ohne Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, wird bei einem Eigenantrag des Schuldners das vereinfachte Verfahren nach §§ 304 ff. InsO durchgeführt. Dieses Verfahren ist immer mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden ( § 305 Abs. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung: Infos & Muster. 1 Nr. 2 InsO).
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens muss der Versagungsantrag bis zur Erteilung über die Restschuldbefreiung gestellt werden. Im Zweifel greift eine zusätzliche "Jahresfrist" ab Kenntnis der Obliegenheitsverletzung. Im Fall des Widerrufs der Restschuldbefreiung ist der Antrag gemäß § 303 InsO einer Jahresfrist nach der Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen – oder – im Fall eines asynchronen Insolvenzverfahrens binnen 6 Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen muss – anders als im Fall des § 296 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 InsO erheblich sein. Wer kann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen?. Effektives rechtliches Gehör gebietet es, dass in geeigneter Weise der Schuldner auf die Bedeutung des Schlusstermins hingewiesen wird, vgl. BGH IX ZB 237/09. § 290 Abs. 2 Satz 1 InsO Veröffentlichungen Art. 103h EGInsO Begründung Der Versagungsantrag stützt sich auf einen Versagungsgrund; die Versagungsgründe variieren in Abhängigkeit vom Verfahrensabschnitt; nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens werden sie als Obliegenheitsverletzung bezeichnet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gern können Sie mir Ihren Antrag und den Beschluss des Amtsgerichts noch einmal zur Prüfung zumailen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt C. Norbert Neumann Rückfrage vom Fragesteller 13. 03. 2017 | 18:15 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neumann, ich habe Ihnen meinen Versagungsantrag und den Beschluss des Amtsgerichts per Mail geschickt. Ihre Antwort geht spekulativ von nicht vorliegenden Voraussetzungen aus und hilft mir deshalb leider nicht weiter, die 4 Fragen wurden m. E. Versagung restschuldbefreiung muster und. nicht beantwortet. Der Schuldner hat selbstverständlich den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, ansonsten hätte mein Antrag überhaupt keinen Sinn gemacht. Das Verfahren ist auch nicht wie vermutet vorzeitig nach § 299 InsO beendet worden. Im Verbrauchinsolvenzverfahren konnte in vergleichbaren Fällen bereits erfolgreich der Versagungsantrag gestellt werden.
Startseite Unsere Praxis Unsere Leistungen Patienteninformationen Downloads Interessante Links Kontakt Anfahrt Terminanfrage Rezeptanfrage Überweisungsanfrage Impressum Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stehen Ihnen für Fragen persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail gerne zur Verfügung. Allgemeinarzt bayerischer plats à emporter. Helmut H. Bonn Facharzt für Allgemeinmedizin Grunewaldstraße 58 10825 Berlin Telefon: +49 30 7847758 Fax: +49 30 78706868 direkt am U-Bhf. Bayerischer Platz Sprechzeiten Sprechzeiten Mo, Di Montag, Dienstag: 09:00-12:00 15:30-18:00 Do Donnerstag: 09:00-12:00 15:30-18:00 Fr Freitag: 09:00-12:00 Am Mittwoch 10:00-13:00 Uhr Sondersprechstunde nur nach vorheriger Anmeldung.
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Nützliche Information für unsere Patienten während der Corona Pandemie Stand April 2022 Sehr geehrte Patient*innen, in der COVID-19- Pandemie stellt die Infektion mit dem SARS-CoV-2 Erreger für viele unserer Patient*innen eine relevante Gefährdung dar. In unserer Praxis betreuen wir ca. 1. 400 an CED erkrankte Menschen. Bei vielen dieser Patient*innen erfolgt eine Therapie, bei der das Immunsystem durch Medikamente beeinträchtig wird. Allgemeinarzt bayerischer platz berlin. Um unsere immungeschwächten Patient*innen nicht zu gefährden finden Endoskopien unter erhöhten Hygienemaßnahmen statt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Zeichen eines Atemwegsinfekts aufweisen und keinen Kontakt zu einer Corona-positiven Kontaktperson in den letzten 14 Tagen hatten. Weiterhin gelten in unserer Praxis die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, so dass Begleit- und Abholpersonen außerhalb der Praxis bleiben müssen. Tragen sie bitte zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz! Wir sind uns sicher, dass Sie Verständnis für diese Maßnahmen haben.
"Schnarchen ist weit verbreitet.... 2022 Pizza nicht nur gut für Rundungen US- Forscher der University of Maryland haben nun herausgefunden, dass die beliebte Pizza nicht nur Fettzellen produziert und somit von jeder Frau gefürchtet werden muss, sond... 2022 Suße Verlockungen unbeschwert genießen Sie sind der krönende Abschluss jedes Menüs, zerfließen auf der Zunge und haben sogar nach einem opulenten Hauptgericht immer noch Platz im Magen: Desserts. Kontakt | Thomas Gypkens, Sven Prinz Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirugie. Für rund 12 Millio... mehr