Ihr sucht für Euer Reptil, Amphibie, Spinne oder Wirbellose einen Arzt in Eurer Nähe? Wir stellen Euch hier eine Liste erfahrener Reptilienärzte vor, die sich auf die Terraristik spezialisiert haben. Euer Reptilienarzt in der Nähe 22765 Hamburg-Altona Am Felde 28 Birgit Rüschoff Dr. (FTA Reptilien) Tel: 040-3809648 40233 Düsseldorf Beethovenstr. 6 Kornelis Biron (Tierärztliche Praxis für Reptilien) Tel: 0211-9660739 oder 09001-966073 (Notruf/Beratung) 56588 Waldbreitbach In der Au 5 Daniel Neumann Tel: 02638-9486524 64342 Seeheim-Jugenheim Friedrich-Ebert-Str. 78 Wenke Heuser Dr. Reptilien tierarzt in der nähe der sehenswürdigkeiten. (ZB Reptilien) Tel: 06257-9590775 79183 Waldkirch Kleintierpraxis Tietz Rudolf-Blessing-Str. 2 Helge Behncke Dr. (ZB Amphibien Reptilien) Tel: 07681-494936 85051 Ingolstadt Elisabethstr. 8 Tatjana Lang
Mein privater terraristischer Schwerpunkt liegt auf Amphibien (Bufo sp., Wühlen, Schwanzlurche), Schildkröten, Waranen und Panzerechsen - und Morelia boeleni. Ich bin seit 1995 Mitglied der DGHT, außerdem Mitglied der DGHT AG ARK und Skinke und im BNA. Seit April 2002 bin ich niedergelassener Tierarzt in spezialisierter Praxis für Reptilien und Amphibien. Dr. Katharina Heuberger, geborene Lischewski, Tierärztin, zwei Semester in Hannover und dann auch in München studiert, dort mit der Reptilienmedizin, obigem Mann und der Terraristik infiziert und bis heute nicht davon losgekommen - meine private Begeisterung gilt vorallem Amphibien (Bufo sp., Tylototriton sp., Neurergus sp. Start - Reptiliensprechstunde / Tierarzt Thomas Bauer Reptiliensprechstunde / Tierarzt Thomas Bauer. ), tropischen und mediterranen Schildkröten und diversen behaarten Tieren:-). Unsere gemeinsame Liebe gehört Simalia boeleni, die wir seit 2010 halten und bei denen uns 2017 die deutsche Erstnachzucht gelungen ist! siehe auch: simaliaboelenigermany bei facebook Seit September 2006 neue Praxisräume mit Wartezimmer für die Sprechstunde in kleinem Holzhaus in Front unseres Hauses.
Coronavirus – Update Ab dem 04. 04. 2022 ist auch in der Praxis die Maskenpflicht aufgehoben. Sie müssen keine Masken mehr tragen. Trotzdem möchten wir Sie aus Rücksicht auf vorsichtige Patientenbesitzer bitten, nicht mit der ganzen Familie zum Termin zu erscheinen. Bitte erscheinen Sie wenn möglich auch weiterhin alleine oder maximal zu zweit. Somit können wir ein überfülltes Wartezimmer vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wie schon seit Jahren bei uns üblich schütteln wir keine Hände mehr und grüßen stattdessen mit einem freundlichen "Hallo". Willkommen in der Tierarztpraxis Dr. Reptilien tierarzt in der nähe 2019. med. vet. Thomas Bauer Ihre Praxis für Reptilien, Amphibien, Fische und Exoten Seit 2003 behandeln wir in unserer ausschließlich auf Exoten spezialisierten Praxis über 10. 000 Tiere von über 7000 zufriedenen Exotenhaltern! Außerdem betreuen wir verscheidene zoologische und kommerzielle Einrichtungen wie u. a. verschiedene Sea Life Center, Atlantis Legoland, Freßnapf XXL, Pflanzen Kölle, Dehner, Hagebaumarkt etc.
2010 Neubau der Patientenstation und Quarantäne aufgrund erneuten Platzmangels:-) Nun werden stationäre Patienten in unserer Patientenstation auf 30 m2 mit Quarantäne untergebracht, in der immer angenehme 25 bis 30 Grad bei 80-90% Luftfeuchte herrschen. Sie erreichen uns wie folgt: Tierarztpraxis Dr Wolfgang Heuberger Galgweiser Straße 13 94501 Aldersbach +49 (0) 8547 914286 (Bitte hinterlassen Sie gegenenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - wir rufen schnellstmöglich, meist umgehend, zurück!! ) oder senden uns ein(e) Mail email:
Sprechzeiten Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. 09:30 - 13:00 Uhr (Montag-Freitag) 15:00 - 19:00 Uhr (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) Notfallnummer für lebensbedrohliche Notfälle außerhalb der Sprechzeiten 09001 61 88 16 (EUR 1, 99/Minute aus dem dt. Reptilien-Notfalltelefon. Festnetz / Mobilfunktarife ggf. abweichend) Alle Einnahmen über die Notfallnummer werden an gemeinnützige Organisationen wie "Ärzte ohne Grenzen" gespendet!
1. Examen/ZR/Sachenrecht 2 Prüfungsschema: Zweiterwerb einer Hypothek, §§ 398, 1154, 1153 I BGB I. Übertragung der zu sichernden Forderung 1. Einigung Einigung nach den §§ 145 ff. BGB mit dem Inhalt, dass die gesicherte Forderung übergehen solle, also Abtretung gemäß § 398 BGB. Aufgrund der Akzessorietät der Hypothek wird nicht die Hypothek übertragen. Wenn die Parteien die "Abtretung der Hypothek" vereinbaren, ist dies als Abtretung der Forderung auszulegen, §§ 133, 157 BGB. 2. Wirksamkeit Form, § 1154 BGB 3. Berechtigung Berechtigt, eine Forderung abzutreten, ist nur der Forderungsinhaber. Beachte: Forderungsfiktion bei Gutgläubigkeit bzgl. der Forderung, §§ 1138, 892 BGB (ggf. Gutgläubiger zweiterwerb hypothek schema. i. V. m. § 1155 BGB). II. Übergang der Hypothek kraft Gesetzes, § 1153 I BGB Aufgrund der Akzessorietät geht die Hypothek als Folge der Abtretung der Forderung automatisch mit über; siehe auch § 401 BGB. Voraussetzung: Bestehen der Hypothek (prüfen, sofern aufgrund eines chronologischen Aufbaus noch nicht geschehen).
Wenn nicht der Eigentümer verfügt, ist eine Einwilligung oder Genehmigung des Berechtigten zu prüfen, § 185 BGB. Wenn dies ebenfalls fehlt, ist an einen gutgläubigen Erwerb zu denken. Der gutgläubige Erwerb richtet sich nach § 892 BGB, da es sich bei der Hypothek um ein dingliches Recht handelt. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs kann so die Nichtberechtigung des Bestellers überwinden. Wie vollzieht sich der gutgläubige Zweiterwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten? Der gutgläubige Zweiterwerb kommt dann ins Spiel, wenn eine nicht bestehende Hypothek übertragen wurde oder wenn die Hypothek nicht dem Veräußerer zustand. Es sind mehrere Konstellationen denkbar, in denen der gutgläubige Zweiterwerb geprüft wird: 1) Die Hypothek besteht nicht bzw. besteht zwar, aber steht nicht dem Veräußerer zu. Die Forderung besteht aber. Die Forderung kann ohne Weiteres übertragen werden. Problematisch ist, ob der Erwerber auch die Hypothek über § 892 BGB erwirbt. Die Hypothek geht kraft Gesetzes gem.
Doppelmangel Gutgläubiger, evtl einredefreier Zweiterwerb der Hypothek Fall 3: Doppelmangel Der Übertragende ist weder Inhaber der Forderung, noch Inhaber der Hypothek, weil ein Mangel der Forderung und ein Mangel des dinglichen Rechts besteht. Forderung nicht gem. 398 übergegangen 398 läßt einen gutgläubigen Erwerb einer Forderung nicht zu, da diese aufgrund ihrer Flüchtigkeit keinen Rechtsschein besitzt. 1138, 892 führt nicht zum Erwerb der Forderung, da diese Vorschrift das Bestehen der Forderung nur im Hinblick auf den Erwerb fingiert. 1138 soll nur den gutgläubigen Hypothekenerwerb ermöglichen, nicht dagegen auch die Forderung übergehen lassen. Das Nichtbestehen der Forderung muß zum Zwecke des Erwerbes der Hypothek überwunden werden. Forderung fingiert zum Zwecke des Erwerbs der Hypothek: 1138, 892 Um den Erwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten zu ermöglichen, ist nach 1138 'für die Hypothek' auch in Ansehung der Forderung ein gutgläubiger Erwerb möglich. ' Für die Hypothek ' bedeutet, daß die persönliche Forderung als solche nicht gutgläubig erworben werden kann, daß sie aber, soweit es um den Erwerb der Hypothek geht, als erworben gilt, wenn neben dem normalen Erwerbstatbestand gemäß 398, 1154 die besonderen Voraussetzungen für den Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß 892 in Ansehung der Forderung gegeben sind.
§ 892 BGB fingiert wird, als es für die Übertragung der Hypothek erforderlich ist. Der gute Glaube an das Bestehen der Forderung ist dann geschützt, wenn das Grundbuch unrichtigerweise eine Hypothek ausweist. Dadurch entsteht eine sog. forderungsentkleidete Hypothek. 3) Dauerhaftes Auseinanderfallen von Hypothek und Forderung infolge gutgläubigen Erwerbs Wenn die Forderung bestand, aber nicht dem Veräußerer zustand, kann § 1138 BGB zu einem dauernden Auseinanderfallen von Forderung und Hypothek führen. Ausnahmsweise soll aber in einem solchen Fall der gutgläubige Erwerb der Forderung möglich sein, die Wertung des § 1153 BGB sei vorrangig. Arg. : Eigentümer und Schuldner sind ansonsten der Gefahr doppelter Inanspruchnahme ausgesetzt. Repetitorentipp: "Wie bei der Bürgschaft, bei den Pfandrechten, bei der Vormerkung, gilt auch hier das "Akzessorietätsprinzip". Abgetreten wird nicht "die Hypothek", sondern "die hypothekarisch gesicherte Forderung"! Dieser Formulierungsfehler kostet häufig viele Punkte! "
Was ist eine Hypothek? Die Hypothek ist in § 1113 BGB geregelt und bezeichnet ein akzessorisches Recht an einem Grundstück oder an Wohnungseigentum zur Sicherung einer Forderung (bspw. einer Darlehensforderung). Die Belastung des Grundstücks dient dann bspw. der Kreditsicherheit. Wie wird eine Hypothek grundsätzlich erworben? Die rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen für die Entstehung der Hypothek sind die Einigung und die Eintragung, §§ 873 I, 1113 I BGB. Der Ersterwerb der Hypothek meint die Bestellung der Hypothek, der Zweitererwerb meint die Übertragung einer bereits bestehenden Hypothek. Wie vollzieht sich der gutgläubige Ersterwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten? Beim gutgläubigen Ersterwerb sind alle Voraussetzungen für die Entstehung der Hypothek erfüllt, bis auf die Verfügungsbefugnis des Bestellers. So müssen sich Erwerber und Besteller über die Bestellung der Hypothek einig sein. Der Besteller muss dabei Berechtigter sein. Das ist normalerweise derjenige, der Eigentümer des Grundstücks ist.