Herzlich willkommen auf! Wir freuen uns, Ihnen unser Sortiment für innen und außen zu präsentieren. Unser Angebot reicht von unseren ähsthetischen Outdoorserien unter Gartenpuls über unsere sehr wohnlichen Indoor Serien unter Wohnpuls bis hin zu unseren Accessoires unter Dekopuls. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!
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ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht » Forum » Familienrecht - Finanzen » Unterhalt » This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy. 1 Hallo, folgende Situation: Ich bin geschieden und habe einen 18 Jährigen Sohn für den ich regelmäßig Unterhalt zahle. Er hat die Hauptschule mit einem miserablen Quali abgeschlossen und anschließend einen berufsvorbereitende Schule für ein Jahr besucht. Ebenfalls miserabel abgeschlossen. Mittlerweile liegt er seit fast einem Jahr auf der faulen Haut. Sohn will nicht arbeiten - Unterhalt - ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Ist für niemanden zugänglich. Alle Bezugspersonen sind mittlerweile am verzweifeln. Sogar seine Geschwister. Er ist jede Nacht unterwegs und schläft den ganzen Tag. Ist in Kreisen unterwegs wo Drogen- und Alkoholkonsum an der Tagesordnung ist. Das Arbeitsamt hat ihn mittlerweile als "nicht ausbildungsfähig" eingestuft. Seine Mutter schreibt Bewerbungen für ihn, weil sich sonst gar nichts tun würde. Er hat angekündigt, dass er selbst wenn er einen Ausbildungsplatz oder Job bekommen würde, alles dafür tun wird, dass er wieder rausfliegt.
Mit der Bitte um eine baldige Bewertung dieser kostenlosen Antwort Gre ich Sie fr heute recht herzlich als Ihr Psychomeda-Berater Rainer J. G. Schmidt Dipl. Sohn will nicht arbeiten facebook. Sozialpdagoge mit Psychotherapie P. S. : Wenn Sie noch Fragen haben oder eine Beratung wnschen, so knnen Sie sich gerne schriftlich oder telefonisch unter 09961/7255 direkt an mich wenden. Vergessen Sie aber bitte nicht, diese Antwort zu bewerten und kurz zu kommentieren, denn zur Verbesserung meiner Arbeit wre es fr mich wichtig zu wissen, ob ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte, oder nicht. Herzlichen Dank und alles Gute! Mehr zum Thema auf Psychomeda
Volljährig geworden ist er mit 18 Jahren. Jetzt ist er 27. Er kann von Ihnen, seinen Eltern als Erwachsener keine Unterstützung und keinen Unterhalt mehr verlangen, sondern muss seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Er hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, weiterhin in dem Zimmer in Ihrer Wohnung zu leben. Diesen Anspruch hätte er nicht einmal dann, wenn seine Eltern ohne Behinderung wären, und auch dann nicht, wenn er seinen Lebensunterhalt selbst verdienen würde. Es gilt generell: Kinder können keinen Anspruch darauf erheben, auch als Erwachsene noch in der Wohnung ihrer Eltern zu bleiben, wenn die Eltern das nicht möchten. Rauswurf nur mit Hilfe des Familiengerichts Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Mein 40-jhriger Sohn will nicht arbeiten, ist total verwahrlost und nur Computerpiele, Rauchen und Hasch sind im wichtig! | Psychomeda. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
ich würde also irgendwo positiver denken... vor allem, wenn mein Mann es doch auch nicht so negativ sehen würde. ich meine du schreibst, der vater unterstütz dich nicht.. evtl ist das ja ein wichtiger Hinweis.. Gruß, B.
Ruf beim Jugendamt an und erzähl von deiner Situation. Die werden dir mit Sicherheit helfen können Woher ich das weiß: Eigene Erfahrung – Hatte se* mit ner lehrerin