"Deutsche Waffen, deutsches Geld morden mit in aller Welt" wird gerufen. Und: "Noch mehr Rüstung, noch mehr Waffen werden keinen Frieden schaffen. " Die Verdi-Betriebsgruppe Brief hat einen aufgeblasenen Elefanten dabei. Auf dem stehen Namen von Konzernen wie Heckler & Koch, Deutsche Bank, Telekom. "Er steht für die aufgeblasenen großen Firmen", erklärt eine Frau. Die machten hohe Gewinne. Und setzten etwa trotzdem auf Leiharbeit. Mai-Demo in Frankfurt: Beschäftigte fordern mehr Personal Geprägt wird die Demonstration auch vom Arbeitskampf im Sozial- und Erziehungsdienst. Demonstration gegen Polizeigewalt in Frankfurter Innenstadt. Die Beschäftigten fordern auf Bannern und in Reden eine bessere Personalausstattung für ihren Bereich und eine höhere Eingruppierung der Beschäftigten. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu Streiks auf. Die Beschäftigten der Frankfurter Kitas und im Bereich Schulbetreuung sollten am Mittwoch (04. 2022) die Arbeit niederlegen. "Wir brauchen mehr gesellschaftliche Anerkennung und bessere Arbeitsbedingungen", fordert eine Frankfurter Erzieherin bei der Abschlusskundgebung auf dem Römerberg.
Bewunderung statt Häme: Eintrachtfan Henni Nachtsheim freut sich über das neue Bild des Vereins. Bild: Picture Alliance Eigentlich war Badesalz-Star Henni Nachtsheim Fan des 1. FC Köln. Doch dann sah er Jürgen Grabowski. Vor dem Spiel gegen West Ham beschreibt Nachtsheim seine Liebe zur Eintracht - und warum ein Erfolg im Europapokal gerade jetzt etwas ganz Besonderes wäre. Henni Nachtsheim, was würde der Einzug ins Europapokalfinale für Dich, die Fanszene und die ganze Region bedeuten? Daniel Schleidt Koordinator der Wirtschaftsredaktion in der Rhein-Main-Zeitung. Demo gegen rechts frankfurt der. Das wäre nach dem Pokalsieg 2018 das nächste große Ding, zumal wir seit 1980 keinen internationalen Titel mehr hatten. Für Eintrachtfans ist das der heilige Gral. Und der ist jetzt einfach zum Greifen nah, was natürlich auch unsere Verlustängste schürt. Ein guter Freund von mir, brutaler Eintrachtfan, hat mir erzählt, er habe inzwischen unfassbare Angst, auf das Finale, von dem wir träumen, doch noch verzichten zu müssen. Jetzt rauszufliegen wäre brutal.
S. d. § 87a Abs. 1 Satz 1 AO auszugehen. 3 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung besteht weder für die Steuerpflichtigen noch für die Finanzbehörden ein Zwang zur Übermittlung elektronischer Dokumente. 4 Soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, Steuererklärungen, Anlagen zur Steuererklärung, Mitteilungen gemäß § 93c AO oder sonstige für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, eröffnet die Finanzverwaltung jeweils mit Bereitstellung der Schnittstelle (vgl. § 87b Abs. 2 AO) den Zugang. Die Datensatzbeschreibung (vgl. | § 150 AO - Härtefallregelung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen. 1 AO) ist Bestandteil dieser Schnittstelle. 5 Wegen der elektronischen Übermittlung von steuerlichen Daten an die Finanzbehörden siehe auch § 87a Abs. 6 AO, §§ 87b bis 87d AO und § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. 6 Bei der elektronischen Übermittlung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, muss die Finanzbehörde grundsätzlich ein geeignetes Verfahren zur Verschlüsselung einsetzen.
2 Einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bedarf es nicht, soweit die Daten ausschließlich an Bundesfinanzbehörden übermittelt werden. (2) 1 Bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden hat der Datenübermittler die hierfür nach Absatz 1 für den jeweiligen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt amtlich bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Ao elektronische übermittlung in de. 2 Die amtlich bestimmten Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt. (3) 1 Für die Verfahren, die über die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes durchgeführt werden, kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze der Datenübermittlung sowie die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle bestimmen. 2 Dabei können insbesondere geregelt werden: 1. das Verfahren zur Identifikation der am Verfahren Beteiligten, 2. das Nähere über Form, Inhalt, Verarbeitung und Sicherung der zu übermittelnden Daten, 3. die Art und Weise der Übermittlung der Daten, 4.
1 AO). Das bedeutet, dass allein das Fehlen der erforderlichen Technik noch keinen Anspruch auf Befreiung von der elektronischen Erklärungsabgabe begründet (BFH v. 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477, Rz 58, zur USt-Voranmeldung). Die Grenze zu einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand ist jedoch überschritten, wenn der Aufwand für die Installation in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis mehr zu den Einkünften steht, für die nach § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG (Gewinneinkünfte) die ESt-Erklärung elektronisch zu übermitteln ist. Zwar ist nach § 25 Abs. Ao elektronische übermittlung dem. 4 Satz 1 EStG die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung grundsätzlich von der Höhe der Einkünfte unabhängig. 8 AO sieht jedoch mit dem Kriterium der Unzumutbarkeit ein Korrektiv dafür vor, dass § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG lediglich an das Bestehen von Einkünften i. von § 2 Abs. 1 bis 3 EStG – ohne Berücksichtigung des Aufwands für die Technik – anknüpft. Privilegierung von "Kleinstbetrieben" Für diese Auslegung des Merkmals der wirtschaftlichen Zumutbarkeit i. des § 150 Abs. 8 AO spricht auch der Umstand, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass insbesondere "Kleinstbetriebe" sich auf die Härtefallregelung in § 150 Abs. 8 AO berufen können (BT-Drs.
2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 gilt entsprechend. (4) 1 Die nach den Steuergesetzen zuständige Finanzbehörde kann ermitteln, ob die mitteilungspflichtige Stelle 1. ihre Pflichten nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Absatz 3 erfüllt und 2. den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetzes bestimmt hat. 2 Die Rechte und Pflichten der für die Besteuerung des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbehörde hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts bleiben unberührt. § 87b AO - Bedingungen für die elektronische Übermittlung von... - dejure.org. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die nach den Steuergesetzen für die Entgegennahme der Daten zuständige Finanzbehörde auch für die Anwendung des Absatzes 4 und des § 72a Absatz 4 zuständig. (6) Die Finanzbehörden dürfen von den mitteilungspflichtigen Stellen mitgeteilte Daten im Sinne der Absätze 1 und 3 verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihnen übertragen wurde, erforderlich ist. (7) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, darf die mitteilungspflichtige Stelle die ausschließlich zum Zweck der Übermittlung erhobenen und gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen nur für diesen Zweck verwenden.
eigenhändigen) Unterzeichnung ist unbeachtlich, wenn der Antrag, die Erklärung oder die Mitteilung zulässigerweise auf elektronischem Weg der Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermittelt wird, da dann ein Unterschrifterfordernis durch die Verpflichtung zur Authentifizierung des Datenübermittlers verdrängt wird (§ 87a Abs. 6 AO und § 87d AO). 2 Bestimmt das Gesetz ohne eine ausdrückliche Aussage zu einem Unterschrifterfordernis, dass ein Antrag, eine Erklärung oder eine Mitteilung an die Finanzbehörde oder ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Maßnahme der Finanzbehörde dem Empfänger "schriftlich" zugehen muss, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Unterschrift erforderlich ist. Hierbei ist analog § 126 Abs. Ao elektronische übermittlung den. 1 BGB grundsätzlich von einem Unterschrifterfordernis auszugehen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Gesetzgeber eine Unterschrift für entbehrlich hä nach dem Ergebnis der Auslegung eine Unterschrift erforderlich, ist im Sinne des § 87a Abs. 3 Satz 1 bzw. Abs. 4 Satz 1 AO die Schriftform gesetzlich angeordnet.
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Datensätze und weitere technische Einzelheiten der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, Unterlagen zur Steuererklärung, Daten über Vollmachten nach § 80a, Daten im Sinne des § 93c und anderer für das Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten mittels amtlich vorgeschriebener Datensätze bestimmen. Einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bedarf es nicht, soweit die Daten ausschließlich an Bundesfinanzbehörden übermittelt werden. § 173 AO: neue Tatsachen bei elektronischer Datenübermittlung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. (2) Bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden hat der Datenübermittler die hierfür nach Absatz 1 für den jeweiligen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt amtlich bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Die amtlich bestimmten Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt. (3) Für die Verfahren, die über die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes durchgeführt werden, kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze der Datenübermittlung sowie die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle bestimmen.