4. Unterstützungsfunktion durch die zuständigen Schulbehörden Im Rahmen ihrer Servicefunktion berät und unterstützt die NLSchB die Schulen intensiv bei der Durchführung des Auswahl- und Einstellungsverfahrens für Vertretungslehrkräfte. 5. Schlussbestimmungen Dieser RdErl. tritt am 1. Unterrichtsausfall | Nds. Kultusministerium. 1. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 2025 außer Kraft. ___________ 1) Bei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ist der Stundenpool in den Schülerpflichtstunden enthalten. Schule und Recht in Niedersachsen ()
Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen – folglich auch zu den Schulen in der Stadt Garbsen - kann voraussichtlich erst im Dezember 2015 erfolgen. 2. Seit wann hat die Landesschulbehörde Kenntnis über den Unterrichtsausfall an der Realschule Berenbostel, und was hat sie bis zum Erscheinen des Zeitungsartikels dagegen getan? Alle in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Maßnahmen wurden von der Realschule Berenbostel und der Niedersächsischen Landesschulbehörde in enger Abstimmung realisiert. Erstmalig erhielt die Niedersächsische Landesschulbehörde im Schuljahr 2015/2016 kurz nach Schulbeginn Kenntnis von einem unvorhersehbaren Ausfall einer Lehrkraft an der Realschule Berenbostel. Der letzte Ausfall einer Lehrkraft wurde mit Datum 13. 2015 (Sonntag) gemeldet. Die am 14. 2015 und 15. Flexibel unterrichtseinsatz niedersachsen . 2015 durchgeführten Prüfungen zu allen schulinternen Ausgleichsmöglichkeiten und Möglichkeiten von Teilzeitarbeitszeiterhöhungen sowie Abordnungen umliegender Schulen blieben ohne Erfolg.
Zudem ist auf einen zeitnahen Abbau der geleisteten Stunden hinzuwirken. " Der Inhalt dieser Verfügung entspricht damit genau unserem Anliegen, endlich zu einer rechtskonformen Handhabung des "flexiblen Unterrichtseinsatzes" zu kommen und insbesondere den bestehenden Rechtsanspruch der Lehrkräfte, die teilweise Berge von Hunderten von Plusstunden vor sich herschieben, auch in der Schulpraxis durchzusetzen. Unsere dringende Empfehlung: Aus Anlass der jetzt von der Landesschulbehörde – nach vielen Gesprächen mit uns – bestätigten eindeutigen Rechtslage empfehlen wir allen Lehrkräften dringend, ihr eigenes schulinternes "Flexikonto" daraufhin zu überprüfen, ob es den Rechtsvorschriften genügt. Falls es dort Verstöße gibt, sollten Sie darauf dringen, dass der Unterrichtseinsatz in voller Übereinstimmungen mit den Rechtsvorschriften erfolgt, insbesondere also Plus- und Minusstunden im flexiblen Unterrichtseinsatz die genannten Grenzen nicht überschreiten und zeitnah ausgeglichen werden. Achten Sie auch darauf, dass beispielsweise die Plusstunden für mehrtägige Schulfahrten sowie die Aufsicht in den Mittagspausen in Ganztagsschulen (hälftige Anrechnung) etc. rechtskonform für Sie angerechnet werden.
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