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10 Bei Überschreiten dieser Grenze müssen keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllt sein, um die Fahruntüchtigkeit anzunehmen, der Gegenbeweis ist ausgeschlossen (in Klausuren eher selten). bb) Relative Fahruntüchtigkeit Für die relative Fahruntüchtigkeit muss die Blutalkoholkonzentration (BAK) unter dem absoluten Grenzwert von 1, 1 Promille und mindestens bei 0, 3 Promille liegen. Hinzutreten müssen dann typisch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, die die Fahruntüchtigkeit konkret belegen. Prüfungsschema 316 stgb serial. 11 Alkoholbedingte Fahrunsicherheiten sind etwa Zick-Zack-Fahrt, Fahren in starken Schlangenlinien und die Nichtbeachtung mehrerer deutlicher Verkehrszeichen. 12 Die Rückrechnung der BAK zur Tatzeit erfolgt, indem für jede Stunde zwischen Tatzeit und Messung 0, 1 Promille addiert werden, wobei die ersten zwei Stunden ab Trinkende ausgenommen sind (Resorptionsphase). 13 Eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit kann nur nach den Grundsätzen der relativen Fahruntüchtigkeit festgestellt werden, da gesicherte Grenzwerte für eine absolute Fahruntüchtigkeit bisher nicht existieren.
Rechtlich zulässig Verfügungsberechtigung Einwilligungsfähigkeit Keine wesentlichen Willensmängel Bei Körpverletzung: kein Verstoß gegen die guten Sitten, § 228 StGB Einwilligung vor der Tat ausdrücklich oder konkludent erklärt Täter handelt in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement) Bei dem betroffenen Rechtsgut muss es sich um ein dispositionsfähiges Rechtsgut handeln, damit der Verzicht rechtlich zulässig ist. 1 Der Einwilligende muss berechtigt sein, über das Rechtsgut zu disponieren. Prüfungsschema 316 stgb stainless steel. 2 Entweder als Träger des Rechtsgut selbst oder als Vertreter (z. B. für eine juristische Person). 3 Einwilligungsfähigkeit liegt vor, wenn der Einwilligende im Besitz von geistiger und sittlicher Reife ist und die Urteilsfähigkeit hat die Bedeutung und Tragweite des Rechtsgutverzichtes zu erkennen. 4 Bei Körperverletzung: kein Verstoß gegen die guten Sitten, § 228 StGB Ein Verstoß gegen die guten Sitten iSd § 228 StGB liegt vor, wenn ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vorliegt.
1998 – 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219 (221) = NJW 1999, 226; BGH v. 15. 4. 2008 – 4 StR 639/07, NZV 2008, 528. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 ‰ liegt für die Führer von Kfz eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. 4 BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393; BayObLG 1990, 2833. Sie ist gegeben, wenn eine BAK unter 1, 1 ‰ festgestellt wird und erst weitere Umstände erweisen, dass der Rauschmittelgenuss zur Fahrunsicherheit geführt hat, dass also der Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht mehr imstande ist, sich im Verkehr sicher zu bewegen. 5 LG Bonn BeckRS 2013, 06035 mAnm Krumm DAR 2013, 38; BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612; BGH NZV 2008, 528 = DAR 2008, 390 = VRR 2008, 313; BayObLG NZV 1997, 127; OLG Frankfurt NZV 1995, 116; OLG Koblenz VRS 103, 174. e) Kausalität Eine Handlung ist nach der conditio-sine-qua-non-Formel kausal, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Trunkenheit im Verkehr, § 316 - Jura online lernen. 6 RGSt 1, 373; BGHSt 1, 332. f) Objektive Zurechnung Dem Täter ist ein von ihm verursachter Taterfolg nur dann objektiv zuzurechnen, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat und nicht völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt.