Abstoß- und Auflaufverbot dieses Zeichen ist nur für den Schienenverkehr vorgesehen. So gekennzeichnete Waggons dürfen nicht auflaufen (Zusammestellen von Zügen durch Ablauf von einem Gefälle auf stehende Waggons) bzw. dürfen keine Waggons darauf auflaufen. Findet sich meist im Zusammenhang mit Produkten der Klasse 1. Gefahrendiamant Amerikanische Kennzeichnungsvariante für Verpackungen und Lagereinrichtungen. Kann zumindest auf Importgütern in Europa erscheinen.
Bei Tankfahrzeugen müssen die Tafeln zusätzlich auch an den Seiten des Fahrzeugs hängen. Die gesetzliche Grundlage für das Anbringen von Warntafeln ist in der " Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) " festgehalten. Wofür stehen die Nummern auf orangenem Grund? Warntafeln nach ADR, also Gefahrgut, zeigen oben die Gefahrnummer und unten die UN-Nummer, die den Stoff ausweist. Die obere Nummer informiert über folgende Gefahren: 2 – Gashaltig 3 – Entflammbar und flüssig 4 – Entflammbar und fest 5 – Brandfördernd 6 – Giftig 7 – Radioaktiv 8 – Ätzend 9 – Umweltgefährdend oder spontan reaktiv X – Reaktiv mit Wasser Siehe auch: ADR (Gefahrgut) ADR bezeichnet ein Europäisches Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut. Enthalten sind Vorschriften für den Straßenverkehr bezüglich [... ] Tank Ein Tank ist ein Behälter, mit dem LKW Güter in Form von Flüssigkeiten und Gasen transportieren können. Er dient auch zur Lagerung der genannten Güter. Die [... ] Gefahrgut Als Gefahrgut gelten Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Zusammensetzung eine Gefahr darstellen.
3. Ist der Heckträger nicht fest mit dem Wohnwagen verbunden und/oder abklappbar, könnte man sich aber genauso gut auf den Standpunkt stellen, daß der Zug zwar kürzer ist als 12m (Also keine ECE070-Markierung), aber die Ladung übersteht (rot-weiße Tafel). Ich wäre da pragmatisch und würde einfach beides drauf knallen. Die ECE070-Markkerung habe ich (Ich brauche sie bei 12, 27m Gesamtlänge definitiv) auf Folie mit Mikro-Saugnäpfen, die sind also wieder abnehmbar. Die Warntafel wird eh an die Ladung gespannt, verschandelt also auch nicht dauerhaft. Und von Nachteil ist es ja auch nicht, wenn man besser gesehen wird. Wenn ich den ADAC-Link richtig lese, steht da nix explizit von Spanien, sondern eher von Europa. Das würde ja bedeuten, dass das in D auch gilt? Im Prinzip ja, aber nur Spanien verhängt da Bußgelder wegen.
Größe 25x25cm, Aufkleber sind zulässig. Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die Beförderungseinheit bereits mit der orangen Warntafel gekennzeichnet ist. Findet sich auch bei Containern, die zum oder vom Seetransport befördert werden. LTD QTY Nebenstehende Kennzeichnung ist nicht mehr zulässig. Entstammt dem Seerecht und ist leider vereinzelt noch anzutreffen. Aussage wie oben. Begaste Einheit Ein Container, Fahrzeug oder Tank, die nicht zwingend Gefahrgut als Ladung enthalten, aber mit giftigen Stoffen begast wurden. Je nach Begasungsmittel kann auch einige Zeit nach der Begasung eine erhebliche Gefahr für Menschen bestehen, die den Raum ohne Atemschutz betreten. Begaste Einheiten sollten nur von fachkundigem Personal betreten bzw. freigegeben werden. Gase als Kühlmittel In so gekennzeichneten Container oder Fahrzeu gen befinden sich Sendungen, die mit einem ungiftigen, unbrennbaren Gas gekühlt oder konditioniert werden. Als Gas kommen u. a. Trockeneis (festes Kohlendioxid), flüssiger Stickstoff oder flüssiges Argon in Frage.
Insbesondere bei Fahrzeugen die auch quer zur Fahrtrichtung zum Einsatz kommen. Fahrzeuge, die in besonderem Maße sichtbar sein müssen (z. Einsatzfahrzeuge) bzw. auf Autobahnen eingesetzt werden, sollten über die Mindestanforderungen hinaus gekennzeichnet werden. Soll eine seitliche Kennzeichnung erfolgen, so ist zusätzliche Folie erforderlich. Es empfiehlt sich, die Seitenflächen ebenfalls mit je 8 Normflächen (4 links- und 4 rechtsweisende) zu kennzeichnen. In der Praxis sind die Warnmarkierungen jedoch häufig nicht DIN-gerecht angebracht. Die Vermeidung von Kosten oder unzureichende Kenntnisse über Normen und Produkte können Gründe dafür sein. Eine falsche (falsche Richtung etc. ) oder ungenügende (die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN 30710) Kennzeichnung bedeutet also – theoretisch – dass keine Sonderrechte für das Fahrzeug gelten. Daher ist stets eine fachgerechte Sicherheitskennzeichnung anzustreben. Häufig gemachte Fehler Unverständnis über die Bezeichnungen Vorder- und Rückseite (es sind Frontansicht und Heckansicht des Fahrzeugs gemeint) zu wenig Normflächen an Front und Heck nur eine Normfläche an Front und Heck angeschnittene Normflächen, sodass bspw.
auf einem Streifen von 282mm nur eine ganze Normfläche enthalten ist Die Anbringungen einzelner Normflächen ist unzulässig bzw. für eine Kennzeichnung nach DIN 30710 nicht ausreichend. angeschnittene Normflächen Fläche falsch kombiniert Rechts- und linksweisende Warnmarkierung vertauscht (hier entsteht ein V) Gestaltung der Flächen Durch die Definition von Normflächen ist es möglich, die Warnmarkierung an verschiedene Fahrzeugarten anzupassen. Sie lässt sich jedoch nicht an jedem Fahrzeug normgerecht anbringen. Bspw. bei Pkw von Straßenbetriebsdiensten oder Landesämtern wird die Folie häufig auf die Motorhaube geklebt, wodurch sie flach liegt und praktisch keine Wirkung hat – die Markierung wird nicht gut gesehen und bei Nacht kann keine Reflexion stattfinden. Wie oben schon beschrieben, werden je Fahrzeug 16 Normflächen benötigt. Bestenfalls werden diese zusammengefasst zu 4 Zuschnitten mit je 4 Normflächen. Die Warnmarkierung soll zudem symmetrisch angebracht werden. Die Warnmarkierung muss immer so angebracht werden, dass sich in der Mitte optisch ein Dach / A bildet.
Die ECE070-Markierung hingegen braucht man (prinzipiell in ganz Europa, aber nur die Spanier achten darauf), wenn das Fahrzeug bzw. der Zug eine bestimmte Länge überschreitet, bei einem Zug sind es 12m. Das Bußgeld beträgt übrigens geschmeidige 10 EUR... pro Zentimeter drüber und soweit ich weiß gibt es auch ein Mindestbußgeld. Was Dein Szenario zum Grenzfall macht ist die Überschreitung der Gesamt-Zuglänge erst durch den Heckträger am Wohnwagen. Da gibt es dann nämlich drei Möglichkeiten: 1. Ist der Heckträger fest mit dem Wohnwagen verbunden, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß er Fahrzeugbestandteil ist, also die Zuglänge die 12m überschreitet (ECE070-Markierung), aber keine rot-weiße Tafel benötigt wird, da der Träger aus dieser Betrachtung heraus gar nicht übersteht. 2. Ist der Heckträger fest mit dem Wohnwagen verbunden, könnte man sich auch auf den Standpunkt stellen, daß sowohl der Zug länger als 12m ist (ECE070-Markierung), als auch die Ladung übersteht (rot-weiße Tafel).