Das Thema wurde vom Administrator Team gelöscht. Dabei seit: 1123545600000 Beiträge: 60 Hallo Zusammen, bin gestern von Ibiza zurückgekommen. Gebucht hatten wir einen Flug mit LTU nach München. In der Schlange vor dem Check in wurden wir von einer Angestellten des Reiseveranstalters 1-2fly aus der Schlange genommen. Sie hatte uns dann erklärt das der Flug überbucht ist da die LTU einen zu kleinen Flieger geschickt hat. Wir wurden an einen anderen Schalter geführt - so erreichte unsere Reiseleitung das Kunden von Tui und 1-2fly bevorzugt eingecheckt wurden. Wir hatten somit Glück und konnten heimfliegen. Flug überbucht forum reiserecht live. Für viele war kein Platz mehr in der Maschine, diese mußten dann mit einer anderen Maschine nach Berlin und erst am nächsten Tag nach München fliegen. Ganz davon abgesehen war es natürlich für viele ärgerlich die am heutigen Montag wieder arbeiten mußten - kann man da ärger mit seinem Chef bekommen? Meine Frage - wer trägt hier die Kosten und kann man Schadenersatz fordern wenn man davon betroffen ist?
Leider konnten wir durch den Lockdown die Reise nicht antreten. Da man das bereits gezahlte Geld nicht zur... im Sommer möchten wir mit einer Kirchengemeinde eine Freizeit anbieten. Wir stellen Leistungen zusammen, Haus, Fahrt und Programm. Damit sind wir ja Reiseveranstalter. Jetzt ist meine F... Problem Ich buchte einen Flug nach Rußland, St. Petersburg vom 28. 08. 21 – 16. 09. 21 bei Flug umfaßte ab Düsseldorf – St. Petersburg – Düsseldorf. Rechnung kam vo... Man nehme an, Person A bucht für April bei dem Flug-Vermittlungsportal einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Kreta. Sowohl der Hinflug (11. Hotel überbucht - Reiserecht - Forum für Reiserecht - Reiseforum - Reiseberichte. 04) als auch der Rückflug (22. 04) bestehen jeweil... Ein Paar besitzt eine RRV, plant eine gemeinsame Flugreise (nur Flug gebucht). Der Flug hat prinzipiell die Option, umgebucht werden zu können. Ein Teil des Paares erkrankt kurzfristig vor der Reise... ich habe bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Kilimandscharo-Besteigung inkl. Hotel, sonstige Übernachtungen, Essen etc. (exkl. Flüge) gebucht.
Auch wenn es aus dem Threadtitel nicht gleich ersichtlich ist: Die Thematik wird im oben festgetackerten Strang behandelt. Daher in aller Kürze: Deine Freundin hat Anspruch auf 600 € Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Diese kann sie mit einem formlosen Anschreiben direkt bei der Airline einfordern, ich nehme an es handelte sich um die XG, die haben ein Büro in FRA und du kannst die Beschwerde in deutscher Sprache verfassen. Es reichen Angaben zur Person, Reisedatum und Flugnummer, auf alles andere hat die Airline im Rahmen ihrer Flugdatenerfassung sowieso mühelos Zugriff. ᐅ Flug überbucht, nicht befördert. Schadensersatz?. Alles weitere empfehle ich dir in besagtem Thread zu theamatisieren, da kannst du deinen Beitrag auch einfach noch einmal einstellen, in diesem Fall ist dagegen nichts einzuwenden.
Eine Dokumentation des Vorfalls ist zwangsläufig vorhanden, du musst demnach nichts weiter vorweisen - beziffere den Anspruch und richte die Forderung an den Veranstalter. Selbstverständlich waren deine Angaben bereits erschöpfend, es spielt überhaupt keine Rolle wann gebucht oder ob Orion etwa noch nicht im Zenith stand... Falls deiner Argumentation nicht gefolgt wird kannst du immernoch weitere Schritte erwägen. Reiserecht - Forum für Reiserecht - Reiseforum - Reiseberichte. Alle Nächte sind gleich lang... aber unterschiedlich breit! Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (12. Juli 2019, 20:34) Moin Lisbeth, schön mal wieder von Dir zu lesen Eine Dokumentation des Vorfalls ist zwangsläufig vorhanden, du musst demnach nichts weiter vorweisen nebenbei sollte man sich den § 651o BGB mal zu Gemüte führen, aber nur ganz nebenbei Grundsätzlich ist eine gegengezeichnete Reisemängelanzeige vor Ort absolut notwendig, auch wenn der Erfüllungsgehilfe des RVA nicht erreichbar ist, so ist auch der Reisevermittler jetzt verpflichtet, diese Mängel anzunehmen und weiterzuleiten.
Es haette ja sein koennen, dass vielleicht ein oder zwei Stunden spaeter noch ein Flieger von V nach Z geht. Es ist nicht das Problem des Fluggastes, wenn eine Fluggesellschaft Uebergangszeiten von nur 25 Minuten zulaesst, dass ist meiner Meinung nach grobe Fahrlaessigkeit wenn man beruecksichtigt, was da so am Himmel los ist. Laesst die Fluggesellschaft dennoch so etwas zu, hat sie auch dafuer einzustehen. Wenden Sie sich an die "neue" Schlichtungsstelle, da ist doch kuerzlich etwas dazu in Wiso gewesen, ich konnte mir das leider jedoch nicht notieren. Fragen Sie doch mal bei Wiso nach. Flug überbucht forum reiserecht aktuell. Viele Gruesse bernardoselva "Touristiker" # 2 Antwort vom 7. 2010 | 19:53 Der umgebuchte Flug kam um 22:15 in Z an. Liegt hier eine Überbuchung gemäß EU Fluggast Verordnung vor, oder kann sich die AL auf die Verspätung des ersten Fluges berufen, und das ich den zweiten nicht bekommen hätte, wenn sie pünktlich gewesen wären. Die Fliegerrei geht mir grad auch tierrisch auf den Geist. In Zukunft buche ich nur noch FR oder U2, und dann ist es mir wenigstens nimmer um die Kohle für die Tickets schad.