Der EU-Erbschein bei Erbschaften mit Auslandsbezug Bei Erbschaften mit Auslandsbezug benötigen Erben häufig das Europäische Nachlasszeugnis, um ihre Erbenstellung zum Beispiel gegenüber Gerichten oder Banken nachzuweisen. Dieses ist in der EU-Erbrechtsverordnung geregelt und unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Erbschein. Als Erbrechtskanzlei mit internationaler Ausrichtung beraten wir Erben bei der Nachlassabwicklung mit Bezug zum Ausland. Über eine besondere Expertise verfügen wir bei Erbschaften in Frankreich und Italien. Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Wann benötigt man ein europäisches Nachlasszeugnis? Das europäische Nachlasszeugnis soll den Erben die Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalls innerhalb der europäischen Union (mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark) erleichtern. Europäisches Nachlasszeugnis - alles über den EU-Erbschein. Anhand des europäischen Nachlasszeugnisses soll der Erbe auch im Ausland seine Erbenstellung nachweisen.
Obwohl es auch in Deutschland gilt, verdrängt es den deutschen Erbschein nicht. Dieser muss weiterhin immer dann beantragt werden, wenn die Erbangelegenheit nicht im Zusammenhang mit dem europäischen Ausland steht. Der Legitimationsumfang des deutschen Erbscheins geht also nicht über die staatlichen Grenzen hinaus – ganz im Gegensatz zum Europäischen Nachlasszeugnis. In welchen Fällen Sie einen deutschen Erbschein beantragen können und was genau durch diesen geregelt wird, erfahren Sie in unserem Beitrag Erbschein beantragen. Europäisches nachlasszeugnis formula 1. 3. Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag erteilt – Erben müssen also selbst aktiv werden. Wer ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen kann und wie das geht, erfahren Sie im Folgenden. Wer darf einen Antrag stellen? Grundsätzlich kann ein Europäisches Nachlasszeugnis von jedem Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter beantragt werden. Auch Vermächtnisnehmer sind berechtigt. Nachlassgläubiger hingegen können kein Europäisches Nachlasszeugnis anfordern.
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Beschreibung Musterübersetzung des europäischen Nachlasszeugnisses (Formblatt V samt Anlagen) vom Deutschen ins Französische Hier zur Abwechslung eine kostenlose Übersetzungsvorlage des europäischen Justizportals. Es handelt sich um das Formblatt V samt Anlagen. Da diese Übersetzungvorlage nicht von mir, sondern direkt vom europäischen Justizportal stammt, kann ich hierfür keine Haftung übernehmen. Europäisches nachlasszeugnis formular pdf. Die herunterladbare Datei ist ein leeres PDF-Formular, das mit Acrobat ausgefüllt werden kann.