Eine Sonderregelung gibt es für Patienten mit einem hohen Kariesrisiko: Bei ihnen kann die IP4 auch zweimal je Kalenderhalbjahr berechnet werden. Während die Bema-Positionen IP1 und IP2 erst ab dem 6. Lebensjahr berechnet werden dürfen, kann die Bema-Nr. IP5 für die Molaren 6 und 7 berechnet werden, sobald die Sechs-Jahr-Molaren durchgebrochen sind. Die Fissurenversiegelung kann in der Kassenabrechnung nur an den 6ern und 7ern berechnet werden. Soll eine Fissurenversiegelung an einem anderen Zahn erfolgen, muss dies privat berechnet werden. In der GOZ gibt es keine Altersbeschränkungen für die Individualprophylaxe. Die lokale Fluoridierung zur Kariesprophylaxe wird mit der GOZ-Nr. 1020 berechnet. Diese ist je Sitzung und insgesamt viermal im Jahr berechenbar. Die GOZ-Nr. Ip leistungen zahnarzt e. 1000 ist einmal pro Jahr, die GOZ-Nr. 1010 dreimal pro Jahr berechnungsfähig. Es folgen nun Erläuterungen zur Abrechnung der einzelnen Leistungen. Parodontal-chirurgische Leistungen - eine Gegenüberstellung Nachfolgend wird die Berechnung von Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und der Parodontien vorgestellt.
Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung, auch unter Berücksichtigung der Messwerte der gewählten Mundhygiene-Indizes; Empfehlungen zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, fluoridierte Zahnpasta, fluoridierte Gelees und dergl. ); ggf. Abgabe/Verordnung von Fluoridtabletten; praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume. Der Zahnarzt soll Inhalt und Umfang der notwendigen Prophylaxemaßnahmen nach den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles festlegen. In einem Zeitraum von drei Jahren sind alle Leistungsbestandteile mindestens einmal zu erbringen. In Fällen zufriedenstellender Mundhygiene nach wiederholten Prophylaxemaßnahmen kann die IP 2 ggf. wegfallen. Ip leistungen zahnarzt online. IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne Diese Gebührenziffer ist berechenbar für die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. Ä. einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne. Die Fluoridierung setzt eine gründliche Reinigung und Trockenlegung des Zahnes voraus.
Eine lokale Fluoridierung sowie die Lackierung (= Versiegelung) der großen Backenzähne runden das Programm im ersten Jahr ab. DER Kommentar BEMA und GOZ - Tipps und Service: Abrechnungstipps für Zahnärzte.. Weitere Backenzähne und in manchen Fällen auch die kleinen Schneidezähne können/sollten je nach Einzelfall versiegelt werden. Jet zt folgen in festen Abständen Kontrollen, die in das Karies-Risiko-Protokoll eingetragen werden, um Ihnen und Ihren Kindern eine Überblick und Vergleich für die Gesunderhaltung der Zähne zu bieten. Sollte es hierbei zu einer Verschlechterung kommen, können wir jederzeit mit einer Intensivierung des Schutzprogrammes reagieren und Sie nutzen die zusätzlichen Schritte, die wir Ihnen neben dem gesetzlichen Grundprogramm anbieten. Dies sind im einzelnen: • Bakterientest (Speichel-/Kariestest) • Karies-Risiko-Protokoll • Bakterienuntersuchung unter dem Lichtmikroskop • Keimzahlsenkung (CHX-/Propolis-Schiene) in Bearbeitung • Versiegelung der kleinen und großen Backenzähne • Ernährungsberatung – in Bearbeitung
Grundsätzlich gibt es keine verbindliche Richtlinie für die Haltbarkeit von Fissurenversiegelungen. Seit 1993 gehört die Fissurenversiegelung nach Nr. IP5 zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Dabei wurde – primär aus wirtschaftlichen Gründen – der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die sechs- bis 17-jährigen Patienten beschränkt. Auch nach der präventionsorientierten Neustrukturierung des BEMA zum 01. 01. 2004 ist eine Berechnung von Fissurenversiegelungen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr sowie an anderen Zähnen als den Zähnen 6 und 7 nicht möglich. Ziel dieser kariesprophylaktischen Maßnahme ist es, möglichst frühzeitig den Kontakt zwischen dem kariogenen Mundhöhlenmilieu und den Fissuren als den besonders kariesempfänglichen Stellen zu unterbinden. Fissurenversiegelungen sollen in der Regel das gesamte Fissurensystem eines Zahnes mit einbeziehen. Ip leistungen zahnarzt 2. Es ist durchaus möglich, dass im Zeitraum vom Durchbruch des Sechsjahrmolaren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Patienten eine oder mehrere Erneuerungen der Fissurenversiegelung vorgenommen werden müssen.
Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - einmal je Kalenderhalbjahr - bei hohem Kariesrisiko, zweimal je Kalenderhalbjahr 12 Der Mindestabstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen im Übergangszeitraum von der FU 1 auf die FU 2 beträgt vier Monate. Zwischen den Früherkennungsuntersuchungen nach FU 2 beträgt – wie bereits nach altem Recht – der Mindestabstand zwölf Monate. Neben den Leistungen nach BEMA-Nr. 174 a und 174 b können am selben Tag erbrachte Leistungen nach BEMA-Nrn. IP 1, IP 2, FU 1 und FU 2 nicht abgerechnet werden. Hinweise zur Abrechnung der BEMA-Nr. FLA Unabhängig vom Kariesrisiko für Kinder vom 6. Lebensmonat ist die Abrechnung der BEMA-Nr. FLA, 2 x je Kalenderhalbjahr möglich. Ab dem 34. bis vollendeten 72. Abrechnung | Abrechnung nach Bema und GOZ: IP- und parodontal-chirurgische Leistungen. Lebensmonat ist die Fluoridlackanwendung bei hohem Kariesrisiko zweimal, ansonsten nur einmal je Kalenderhalbjahr, abrechenbar. Ein hohes Kariesrisiko liegt vom 34. Lebensmonat bei folgenden Werten für kariöse, wegen Karies entfernte und gefüllte Zähne vor: Alter bis: 3 Jahre: dmf-t > 0 4 Jahre: dmf-t > 2 5 Jahre: dmf-t > 4 6 Jahre: dmf-t > 5.