Die Frage, ob ein Raum so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird, ist anhand von bestimmten Beweisanzeichen zu entscheiden, die in dem Urteil des Bundesfinanzhofs in BFHE 81, 45 6 zusammengestellt worden sind. Steuerrecht Anerkennung eines 'Durchgangszimmers' als Arbeitszimmer. Zu diesen Beweisanzeichen gehört auch, ob das Arbeitszimmer von den Privaträumen getrennt liegt. Ist eine solche Trennung nicht vorhanden, so kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass eine private Mitbenutzung von nur untergeordneter Bedeutung vorliegt. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof die Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem Fall abgelehnt, in dem das Arbeitszimmer nicht durch eine Tür abgeschlossen und dadurch nicht gewährleistet war, dass das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnzimmer hätte genutzt werden können 7. Ähnliche Erwägungen führen dazu, bei einem Arbeitszimmer eine schädliche private Mitbenutzung grundsätzlich dann anzunehmen, wenn es sich bei dem Zimmer um ein Durchgangszimmer, also um ein solches Zimmer handelt, das durchquert werden muss, um andere privat benutzte Räume der Wohnung zu erreichen, das also die einzige Verbindung zu diesen Räumen herstellt.
Die Abgrenzung ist oft schwierig und beschäftigt häufig die Gerichte – wie zuletzt das FG München. Abzugsfähigkeit ohne Höchstgrenze Aufwendungen für Räume innerhalb des privaten Wohnbereichs, die nicht dem Typus des häus- lichen Arbeitszimmers entsprechen, können unbeschränkt abziehbar sein, wenn sie betrieblich bzw. beruflich genutzt werden und sich der betriebliche bzw. berufliche Charakter des Raums und dessen Nutzung anhand objektiver Kriterien feststellen lassen. Der für die Abzugsbeschränkung maßgebliche Grund der nicht auszuschließenden privaten Mitbenutzung gilt für diese Räume nicht. Denn bereits aus ihrer Ausstattung (z. B. Durchgangszimmer gilt nicht als häusliches Arbeitszimmer. als Werk- statt) bzw. wegen ihrer Zugänglichkeit durch dritte Personen lässt sich eine private Mitbenut- zung ausschließen. Finanzgericht: Pilates-Zimmer ist betriebsstättenähnlicher Raum Im konkreten Fall handelte es sich bei dem Pilates-Zimmer nach Ansicht des FG deshalb um einen betriebsstättenähnlichen Raum, weil er als Trainings- und Unterrichtsraum eingerichtet und auch als solcher genutzt wurde.
3. Eine fehlerhafte oder unvollständige Begründung macht den Bescheid angreifbar. Der Formfehler kann jedoch nachträglich geheilt werden, ohne dass sich inhaltlich etwas am Steuerbescheid ändert ( § 155 Abs. 1 S. 1, 126 Abs. 2 und Abs. 2 AO). > Wenn eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung die Kosten übernimmt, ist eine Klage sinnvoll. Zu Beginn sind - ausgehend vom Mindeststreitwert - Gerichtskosten in Höhe von 264 € zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen Peter Eichhorn Rechtsanwalt
250 € begrenzt ist. Nachgewiesene Kosten in Höhe von bis zu 1. 250 € im Jahr kann jeder Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen, wenn er tatsächlich zu Hause arbeiten muss und ihm für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Steuerbescheid bleibt diesbezüglich vorläufig; das Finanzamt zahlt die Steuererstattung für das Arbeitszimmer aus. Steuerzahler können für offene Steuerbescheide aus den vergangenen Jahren seit 2007 eine vorläufige Erstattung beim Finanzamt beantragen. Sieht die Neuregelung einen geringeren Höchstbetrag vor, verlangt das Amt den zu viel erstatteten Betrag zurück und fordert auch 0, 5 Prozent pro Monat Zinsen, wenn die Änderung lange auf sich warten lässt.