An der Kritik des AfW gegen die einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren ändere die Mitgliedschaft jedoch nichts. "Der AfW wird auch weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können", erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführende Vorstand des Finanzdienstleister-Verbands.
Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Rückforderungsansprüche aus erhaltenen Provisionen vor dem Jahre 2004 liegen. Insoweit erfolgte eine Löschung der Eintragungen für die betroffenen Gesellschaften jeweils 4 Jahre nach Eintragung. Sie sollten daher eine Selbstauskunft bei der AVAD einholen. AfW bietet AVAD-Auskünfte - Finanznachrichten auf Cash.Online. Sollten dort noch Eintragungen vorhanden sein, müssten Sie die Löschung derselben aufgrund von Zeitablauf begehren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen Tobias Rösemeier - Rechtsanwalt - Rechtsanwalt Tobias Rösemeier Fachanwalt für Familienrecht
Daher ist er vor einigen Jahren Mitglied geworden und stellt nun auch diese Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung", kommentiert der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth. AVAD-Auskünfte | SdV-Online. In der Vergangenheit habe der AfW einzelnen Verfahrensweisen bei der AVAD kritisch gegenüber gestanden, so Wirth weiter. Diese Kritik ändere sich auch durch das neue Serviceangebot nicht. Der AfW wird demnach weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen vor deren Verbreitung wehren zu können. (jb) Foto: Shutterstock Wissen, was los ist – mit den Newslettern von Cash.
Sollten Stornierungen von Lebensversicherungen erfolgen, muss ich ohnehin dann den nicht verdienten Anteil zurückerstatten. Ist ein Einbehalten dieser Beträge ( 15% aller abgeschlossenen und verdienten Provisionen) Rechtens. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 09. 2007 | 15:10 Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte: Meine Ausführungen zu §§ 84 ff. HGB sind nur als Ergänzung zu verstehen, da Sie keine Mitteilung gemacht haben, ob Sie den Vertrag bereits gekündigt haben oder noch kündigen werden. Im letztgenannten Fall wäre meine Information zu § 89 b HGB wohl eine in jedem Fall zu berücksichtigende Entscheidungshilfe. Ob eine Einbehahltung der Provisionsbeträge quasi als Sicherheit für das Unternehmen rechtens ist, richtet sich vornehmlich danach, ob und wenn ja wie die Einbehaltung im Vertrag vereinbart wurde. Daher auch meine Bitte, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Vertrages zu beauftragen. Übrigens hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für Recht befunden, dass eine Vertragsklausel, nach der Auszahlungen aus dem Sicherheitskonto frühestens nach 3 Jahren ab Vertragsbeendigung erfolgen können, UNWIRKSAM sein soll ( OLG Düsseldorf DB 1990, S. 731).
Probleme mit der Schufa sind weit verbreitet und dem "Ottonormalverbraucher" auch bekannt. Dass allerdings auch die Versicherungen "ihre eigene" Art von Schufa führen, wissen nur wenige. Die HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) ist eine Auskunftei der Versicherungsbranche. Ein Eintrag dort kann dazu führen, dass der potenzielle Versicherungsnehmer Schwierigkeiten bekommt, eine Versicherung zu finden, die ihn als Kunden aufnimmt. Wir zeigen auf, weshalb es wichtig ist, die HIS zu kennen, eine Selbstauskunft dort einzuholen und gegebenenfalls gegen unberechtigte Einträge vorzugehen. HIS – Was ist das genau? Die HIS ist eine Warn- und Hinweisdatenbank (oder auch "Auskunftei") der Versicherungsunternehmen, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisiert sind. Die Funktionsweise der HIS ist denkbar einfach. Die dort aktiven Versicherungsunternehmen melden Daten der Versicherungsnehmer (also der Kunden), der Geschädigten in Schädigungsfällen, der versicherten Personen, sowie etwaige Zeugen, Objekte (Kfz) und Gebäude.
AVAD-Auskünfte Intuitiv. Einfach. Online. Als SdV-Mitglied profitieren Sie von der Anbindung an die AVAD, der Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. Sie haben somit die exklusive Möglichkeit, AVAD-Auskünfte über Angestellte oder selbständige Personen, die in der Versicherungs- und/oder Bausparvermittlung tätig sind und mit Ihnen zusammenarbeiten möchten einzuholen oder auch umgekehrt Auskünfte an die AVAD zu erteilen. Dies ist ansonsten ausschließlich Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen vorbehalten. Ziel der AVAD ist es, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft in Misskredit bringen können. Wie funktioniert das? Holen Sie zunächst die Genehmigung der Person ein, über die Sie eine AVAD-Auskunft einholen möchten.