Weiße Hochleistungspaste zur Langzeitschmierung unter extremen Bedingungen und zur Montage Eigenschaften Gebrauchstemperaturbereich: -45 / +110°C widersteht extremen Drücken ergibt niedrige Reibungszahlen reduziert Verschleiß auf ein Mindestmaß haftet extrem gut schützt gegen Korrosion und ist wasserbeständig schützt vor Passungsrost (Tribokorrosion) vermeidet Ruckgleiten und Fresser Beschreibung GLEITMO 805 K ist eine hochwertige Paste auf Syntheseölbasis mit einer synergetisch wirkenden Kombination von hochwirksamen weißen Festschmierstoffen. Einsatzgebiete GLEITMO 805 K wird eingesetzt für Maschinenelemente aller Art, auf die gleichzeitig höchste Drücke, stoßartige Belastungen und rüttelnde bzw. oszillierende Bewegungen einwirken. Gleitmo 805 datenblatt fm. Für Gleitpaarungen, die zum Ruckgleiten (stick slip) und zum Verschweißen (Fressen) neigen. Bei niedrigen Gleitgeschwindigkeiten und hohen Drücken, bei Auftreten von Passungsrost (Tribokorrosion). GLEITMO 805 K ist besonders geeignet für die Schmierung von Spannfuttern und Spannelementen.
gleitmo 805 ist eine hochwertige Fettpaste auf Mineralölbasis mit einer synergetisch wirkenden Kombination von hoch wirksamen weißen Festschmierstoffen. Einsatzgebiete: gleitmo 805 wird eingesetzt für Maschinenelemente aller Art, auf die gleichzeitig höchste Drücke, stoßartige Belastungen und rüttelnde bzw. oszillierende Bewegungen einwirken. Für Gleitpaarungen, die zum Ruckgleiten (stick slip) und zum Verschweißen ( Fressen) neigen. Bei niedrigen Gleitgeschwindigkeiten und hohen Drücken, beim Auftreten von Passungsrost. Fuchs GLEITMO 805 kaufen | OelOnline.com. Weiter typische Anwendungsgebiete: Gleitführungen, Gleitlager, oszillierende bolzen an Baumaschinen, Ausleger an Teleskopkranen. gleitmo 805 hat sich bei der Schmierung von Gleitplatten beim Brücken- Taktschiebeverfahren bewährt. Hier zeichnet sich das Produkt durch verminderte Reibwerte und hohe Belastbarkeit aus, wodurch ruckfreies Gleiten der Takte ermöglicht wird! Auch als allgemeine Montagepaste geeignet. Überall dort, wo eine hohe Haftfähigkeit des Schmierstoffes, verbunden mit optimalen Schmiereigenschaften notwendig ist.
Unsere Produkte dürfen nicht in Luft- / Raumfahrzeugen bzw. Teilen davon verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Produkte vor dem Einbau von Bauteilen in ein Luft- / Raumfahrzeug wieder entfernt werden. Gleitmo 805 1kg Dose - Frasch GmbH. Die Angaben auf dieser Seite stellen allgemeine, nicht verbindliche Richtwerte dar. Keinesfalls beinhalten sie hingegen eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantie für die Eignung des Produkts für den Einzelfall. Wir empfehlen daher, vor dem Einsatz unserer Produkte mit den Ansprechpartnern der FUCHS-Gruppe ein individuelles Beratungsgespräch über die Einsatzbedingungen in der Anwendung und die Leistungsmerkmale der Produkte zu führen. Dem Anwender obliegt es, die Produkte in der vorgesehenen Anwendung auf deren Funktionssicherheit zu testen und mit der gebotenen Sorgfalt einzusetzen. Unsere Produkte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Deshalb behalten wir uns das Recht vor, das Produktprogramm, die Produkte und deren Herstellungsprozesse sowie alle Angaben dieser Seite jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, sofern keine kundenspezifischen Vereinbarungen existieren, die dem entgegenstehen.
Umverpackung Wir liefern auf Kundenwunsch die richtige Menge. Rückverfolgbarkeit und Sicherheit sind in jeder Phase dieses Prozesses gewährleistet. Umwelt Wir sind uns der Umweltauswirkungen der von uns vertriebenen Produkte bewusst und gewährleisten in jeder Phase eine Qualitätskontrolle gemäß den gesetzlichen Vorschriften. 95240 Cormeilles-en-Parisis FRANCE
Vorherige Seite Nächste Seite Anhang 2, Vorschriften und Regeln Anhangteil Anhang 2 – Vorschriften und Regeln Nachstehend sind besonders zu beachtende Gesetze, Vorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze und Normen zusammengestellt. 1 Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln, Richtlinien Bezugsquelle: Buchhandel und Internet: z.
Alles ist giftig, es kommt nur auf die Dosis an! 2. Muss man unterscheiden, ob giftig, ätzend, krebserregend, krebserzeugend,... die Unterschiede sind im Giftgesetz geregelt 3. Gibt es den sog. MAK-Wert, die Maximale ArbeitsplatzKonzentration eines Giftes, Lösungsmittels oder anderen Stoffes. Rechtliche Frage: Lackieren im Freien - Archiv - Rostschutz-Forum. Dieser Wert ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. 4. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Mit einer Lunge voller Lackstaubschleim zu leben möchte ich keinem wünschen. Auch Asthma kann durch unvorsichtiges Lackieren hervorgerufen oder verstärkt werden. Sprecht eimal mit einem Lackierbetrieb, was die für Sicherheitsmassnahmen haben. Und schlussendlich geht es um deine Gesundheit!!! Gruss Dani Archiv »
Lackieren und Beschichten (DGUV Information 209-014) (bisher: BGI 557) Information DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband Stand der Vorschrift: Ausgabe: August 2019 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Vorwort Anwendungsbereich Beschichtungsstoffe 1 Zusammensetzung von Beschichtungsstoffen, Verdünnungsmitteln und Reinigern 1. 1 Wo finden Sie die nötigen Informationen zu den Beschichtungsstoffen? 1. 2 Kennzeichnung 1. 2. 1 Sicherheitsdatenblatt 1. 2 Technisches Merkblatt 1. 3 Welche Aufgaben haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Beschäftigte? 1. 3 Gefährdungsbeurteilung 1. 3. 1 Betriebsanweisung 1. 2 Hilfen für das Unternehmen und die Beschäftigten 1. 3 Allgemeine Schutzmaßnahmen 2 Brand- und Explosionsschutz 2. Flüssiggastank-Vorschriften: die wichtigsten Regeln. 1 Explosionsgefährdeter Bereich 2. 1. 1 Explosionsgeschütze Geräte 2. 2 Weitere Zündschutzmaßnahmen 2. 3 Lacklagerung 2. 2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 2. 3 Atemschutz 2. 1 Hautschutz 2. 3 Handschutz 2. 4 Körperschutz (Bekleidung) 2. 5 Gehörschutz 2. 6 Ordnung und Sauberkeit 2.
V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: Internet: Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV DGUV Information 209-014 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter Bildnachweise: Titelbild Wagner International AG spunk74 -; Nikolai Tsvetkov - Abb. 2 BG BAU Abb. 6, 30 Denios AG Abb. 7 Roman Milert -; travelguide - Nikolai Tsvetkov -; Kadmy - Abb. 13 Scherer GmbH Abb. 14, 17, 18, 21, 22, 23, 28 29 BGHM Abb. 15 StudioLaMagica - Abb. 16 photosoup - Abb. KomNet - Gibt es Vorschriften, ab welcher Firmengröße oder ab welchem Umfang der Lackierarbeiten eine Absaugung bzw. Lackierkabine eingerichtet werden muss?. 19 luther2k - Abb. 20 Falch GmbH Abb. 24 Gescha GmbH Abb. 25 Vötsch Industrietechnik GmbH Abb. 26 Sehon Innovative GmbH Abb. 27 Gerber GmbH Abb. 31 SLF Oberflächentechnik GmbH
Trocknung nur in Bereichen mit wirksamer Lüftung; in der Regel ist eine technische Lösung erforderlich. Werden bei der Trocknung Lösemitteldämpfe frei, müssen Anforderungen an feuergefährdete Bereiche sowie Ex-Schutz erfüllt werden. Auch sogenannte Wasserlacke können signifikante Mengen Lösemittel enthalten. Während der Arbeiten: Zulässige Beladung des Trockners oder Trocknungsraums beachten. Falls der Lösemittelgehalt des Lacks nicht bekannt ist, muss von ca. 80% ausgegangen werden. Temperaturabhängigkeit der zulässigen Beladung beachten. Im Trocknungsbereich für gute Luftbewegung auch über den Werkstücken sorgen. Lösemitteldämpfe sinken zu Boden – daher müssen insbesondere Schächte, Kanäle etc. in Bodennähe entweder abgedichtet sein oder abgesaugt werden. Ist mit Explosionsgefahr durch Lösemitteldämpfe zu rechnen, müssen Werkstückträger geerdet werden (z. Hordenwagen mit leitfähigen Rollen verwenden). Trockner nach DIN EN 1539 dürfen während der Trocknung nicht betreten werden. Bei anderen Trocknungseinrichtungen muss ggf.
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: fährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, formationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt, und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen, 4. Möglichkeiten einer Substitution, beitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge, beitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte, 7.