29. 11. 20, 17:17 #1 Benutzer mit vielen Beiträgen Ausgerutscht auf der Treppe - Schmerzen im Rücken Hallo zusammen Gestern ist mir leider etwas passiert - ich bin im Einkaufszentrum mit den Stiefeln, die eine ziemlich harte Sohle haben, auf der Treppe ausgerutscht und runter geschlittert. Aufgefangen habe ich mich mit den Handflächen, hinten an den unteren Waden habe ich Blutergüsse und gefallen bin ich auch aufs Steissbein. Soweit so gut, ausser Prellungen konnte ich erst mal keine Verletzungen feststellen. Die Schmerzen am Steissbein halten sich in Grenzen. Nun schmerzt aber der mittlere Rücken (rechts und links leicht stechende Schmerzen). Ich hoffe mal, es ist muskulär. Trotzdem mache ich mir natürlich Gedanken. Es waren sofort Leute vom Verkaufspersonal herbeigeeilt, weil jemand den Sturz beobachtet hatte, der ziemlich spektakulär gewesen sein muss. Reis bricht HSV-Training ab: Ist das Schalke-Spiel gefährdet?. Zuerst war mir schwindlig, nach einer Weile konnte ich aber schon wieder aufstehen und fuhr mit meinem Freund nach hause. Denkt Ihr, ein Check-up wäre doch sinnvoll (gewesen)?
Hämatombildung und so ein Hämatom kann auf weiss was ich alles an Nerven drücken usw.. Bücken, Laufen, Sitzen nicht ohne Schmerzen...... Da würde ich in der Ambulanz einen Arzt gucken lassen. Lächerlich werden die das nicht finden. Alles Gute! Landkaffee #7 Mein Vater meint auch, dass es besser ist, dass jetzt mal genau untersuchen zu lassen. Ich habe so Angst Aber ich werde jetzt ins KH fahren, ist vielleicht wirklich besser so und kann eventuell Schlimmeres verhindern. #8 Toi Toi Toi dass es nichts Schlimmes ist - Du Pechvogel! :blume: Das kann wirklich alles und nichts sein *denk* Ach so - im Krankenhaus sind sie eigentlich recht nett und verständnisvoll, wenn keine Patienten mehr kämen, wären sie übrigens elleicht hilft Dir der Gedanke ein wenig! Ausgerutscht und auf den rücken gefallen film. #9 Nein im Ernst, ich kenne jemandem der hätte auf Grund eines Sturzes sein Gehör einseitig verloren, wenn er nicht ins Krankenhaus gefahren wäre. Wenn ich einer Ärztegruppe noch Vertrauen schenke, dann sind es die welche in einer Klinik arbeiten, weil diese tatsächlich an ihrem jeweiligen Gebiet dran sind.
2. in der schon fortgeschrittenen Schwangerschaft empfehle ich Ihnen, sich an Ihre Frauenrztin/Frauenarzt zu wenden, um besonders einmal nach der Plazenta schauen zu lassen. VB von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28. 2009 hi melanie... an deine stelle wre ich gleich zum arzt gegangen!!! bin bei meiner 1. ss an so einen fussgngerboller gerannt, wie das passieren konnte weiss ich bis heute nicht, aber das ding hat sich voll in meinen bauch gedrckt. war noch zu besuch in einem anderen bundesland ( toll) hab mir dort nen arzt gesucht und der hatte US gemacht. vg von die liebe am 28. 2009 Meiner Schwester ist das in ihrer SS auch passiert u. nichts war hatte aber sicherheitshalber abklren lassen! Normalerweise ist das Baby aber gut durchs Fruchtwasser geschtzt! Hoff das alles gut ist! Ausgerutscht und auf den rücken gefallen online. lg von origami am 28. 2009 Ich bin in der 24. SSW. Da msste das Kind ja eigentlich noch gut durchs Fruchtwasser geschtzt sein, oder? Reicht es, wenn ich Donnerstag zum Arzt gehe? Muss dann eh zur Vorsorge, ich denke da kann der Arzt ja dann schauen.
#10 Ja, gut wenn Ihr fahrt...! Ist einfach besser! :blume: (Bei Treppenstürzen bin ich "Profi". Hätte Stuntfrau werden sollen. *grübel* *lach* - Nein wirklich besser ins Krankenhaus. )
Aber ich... von ela8581 08. 2019 Hallo meine 12 monate alte Tochter ist vermutlich auf den mund gefallen als sie am Tisch stand. Ich habe gerade in die andere Richtung geguckt. Dann hab ich das Gerusch gehrt und sie ist danach nach hinten gefallen. Im Tisch ist eine kleine Kerbe, ich weiss nicht ob... von Marianne19041989 07. 2019 Die letzten 10 Fragen an Dr. Andreas Busse
Aber eine hochwertige Küche kann schnell dafür sorgen, dass die 66-Prozent-Grenze unterboten wird, wenn die Kosten für die Küche von der Miete abgezogen werden müssen. Auch wenn der Aufschlag auf die Miete nicht hoch genug angesetzt wird und das Finanzamt auf einer Korrektur besteht, könnte die Miete unter die 66-Prozent-Grenze fallen. Wohnung kaufen und an eltern vermieten 11. Um den am Markt realisierbaren Zuschlag rechtssicher zu ermitteln, sollten Vermieter fachlichen Rat einholen und im Zweifel auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, rät Lambertz. Liegt der Mietpreis in der Nähe der 66-Prozent-Marke, sollten Immobilienbesitzer die Entwicklung der Mieten in der Region genau im Auge behalten. So können sie gegebenenfalls den Mietvertrag rechtzeitig anpassen. Sibylle Barent rät zu einer Sicherheitsmarge, also einer Miete, die über der 66-Prozent-Grenze liegt, um die steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden. Auch solle der Mietspiegel regelmäßig geprüft werden, um sicher zu sein, dass man die Grenze nicht unterschreitet.
Frage vom 19. 1. 2011 | 19:26 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich) Wohnung eigenen Eltern vermieten, die Hartz-IV-Emp Hallo zusammen, würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Meine Eltern bekommen Hartz-IV und wohnen in einer Mietwohnung, die im 5. Stock liegt, im Haus gibt es keinen Fahrstuhl. Da sie gesundheitliche Probleme haben, möchten sie gerne umziehen. Eine Erlaubnis vom Amt haben sie bereits. Vermietung einer Immobilie an das eigene Kind: Rechenbeispiel. Seit etwa einem Jahr suchen wir nach einer günstigen Wohnung für sie. Leider erfolgslos. Nun habe ich überlegt eine Wohnung zu kaufen (müsste dafür Kredit aufnehmen) und meinen Eltern zu vermieten. Meine Frage wäre also, was die ArGe dazu sagt, wenn der Mietvertrag vom Sohn (der Name ist ja gleich) ist. Könnte es passieren, dass die ArGe dann nicht zahlt, dass sie meint, ich müsste für den Unterhalt meiner Eltern sorgen? Danke für Ihre Antwort. ----------------- "" -- Editiert am 19. 01. 2011 19:28 # 1 Antwort vom 19. 2011 | 19:36 Von Status: Beginner (58 Beiträge, 17x hilfreich) Such das Gespräch mit der Agre!
§ 91 ZVG. D. h. sollten die Schulden bei den Banken nicht abgetragen werden, so können diese das Haus versteigern und mit dem Versteigerungszuschlag wird das Wohnungsrecht zwangsgelöscht. e) Aus § 1061 BGB folgt auch die Unvererblichkeit des Wohnungsrechts. Dies kann man aber durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten verhindern. f) Ob neben dem Wohnungsrecht z. B. eine Hypothek bestehen kann, hängt von dem jeweiligen Vertragspartnern ab. Dies ist Verhandlungssache. g) Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. 02. 2003 (Az. : V ZR 54/02): Danach gilt: Ließ sich der Verkäufer das Wohnrecht nicht an erster Stelle im Grundbuch eintragen, damit der Käufer zur Darlehenssicherung eine Grundschuld eintragen lassen kann, so übernimmt der Käufer damit ein selbständiges Garantieversprechen dahin, dass der Verkäufer sein Leben lang in dem Haus wohnen kann. Dies kann u. U. Wohnung kaufen und an eltern vermieten den. Haftungsgefahren zur Folge haben. Hier sollten Sie sich anwaltich beraten lassen.